Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Obst-  und  Beerenfrüchte  sowie  deren  Erzeugnisse.

gespalten  —  und  zwar  ungleich  stärker  als  die  aldehydschweflige  Säure  —,  so  daß
die  schweflige  Säure  auch  in  der  gebundenen  Form,  wenn  die  Erzeugnisse  mit
Wasser  behandelt  werden,  unter  Abspaltung  von  schwefliger  Säure  schädliche
Wirkungen  äußert.
Qualitativ  läßt  sich  die  schweflige  Säure  nach  Beythien  und  Bohrisch
sowie  nach  H.  Schmidt 1 )  seihst  in  sehr  geringen  Mengen  (1,5—3,0  mg)  dadurch
nachweisen,  daß  man  die  zu  untersuchende  Substanz  mit  Wasser  und  einer
Säure  —  am  besten  Phosphorsäure  —  ühergießt  und  einen,  mit  Stärkelösung
und  jodsaurem  Kalium  befeuchteten  Papierstreifen  darüber  hängt.  Falls  schweflige
Säure  vorhanden  ist,  tritt  schon  nach  einigen  Minuten  in  der  Kälte  ■—•  schneller
nach  Erwärmen  der  Lösung  auf  dem  Wasserbade  —  eine  von  ausgeschiedenem  Jod
bewirkte  Blaufärbung  der  Stärke  auf,  während  die  schweflige  Säure  zu  Schwefelsäure ­
  oxydiert  wird.  Auch  kann  man  sich  folgender  sehr  empfindlichen  Reaktion
bedienen:  Papier  wird  mit  einer  sehr  verdünnten  Jodjodkaliumlösung  betupft;
hierdurch  entsteht  wegen  der  vorhandenen  Stärke  im  Papier  eine  Blaufärbung,  die
unter  der  Einwirkung  der  schwefligen  Säure  verschwindet.  Erwärmung  ist  dabei
tunlichst  auszuschließen.
Zur  quantitativen  Bestimmung  der  schwefligen  Säure  werden  je  nach  dem
Gehalt  hieran  10—30  g  der  Substanz  mit  300—500  ccm  Wasser  in  einen  Kolben
gebracht,  hierzu  etwa  7,5  ccm  sirupdicke  Phosphorsäure  gegeben,  nachdem  der  Kolben
wie  bei  der  Bestimmung  der  schwefligen  Säure  im  Wein  mit  einem  Kühler,  der
seinerseits  mit  einer  mit  Jodlösung  beschickten  Vorlage  in  Verbindung  steht,  verbunden ­
  ist,  durch  den  Apparat  vorher  genügend  lange  —  bis  alle  Luft  ausgetriehen
ist  •—  Kohlensäure  geleitet;  dann  wird  destilliert,  bis  etwa  100—125  ccm  Destillat
übergegangen  sind.  Das  Destillat,  welches  von  vorhandenem  freiem  Jod  noch  braun
gefärbt  sein  muß,  wird  nach  dem  Ansäuern  mit  Salzsäure  über  einer  Spiritusflamme 2 )
so  lange  gekocht,  bis  alles  überschüssige  Jod  entfernt  ist,  und  alsdann  mit  Chlorbaryum
  gefällt  usw.  1  Teil  BaS0 4  =  0,275  Teile  S0. 2 .
9.  Salizylsäure.  Wenngleich  Salizylsäure  zur  Frischhaltung  des  Obstkrautes
weniger  als  zu  der  des  Obstsirups  usw.  angewendet  wird,  so  mag  deren  Nachweis  doch
ebenso  wie  der  der  Flußsäure,  die  den  Obstsäften  neuerdings  als  „Frut“  zugesetzt  wird,
hier  mitgeteilt  werden.  Zum  Nachweise  der  Salizylsäure  verdünnt  man  50—100  ccm
des  Obstkrautes  oder  -sirups  mit  der  3-fachen  Menge  Wasser,  säuert  mit  Schwefelsäure ­
  an  und  schüttelt  2-raal  mit  75  ccm  Äther  (oder  Äther-Petroläther)  aus,  hebert
den  Äther  ab,  reinigt  ihn  durch  Schütteln  mit  durch  Schwefelsäure  angesäuertem
Wasser  von  Farbstoff,  verdampft  den  abgeheberten  bezw.  abgetrennten  Äther  bei
30—40°  im  Wasserbade,  nimmt  den  Rückstand  mit  wasserfreiem  Äther  auf,  filtriert
in  ein  gewogenes  Kölbchen,  verdunstet  den  Äther  bei  niedriger  Temperatur,  zuletzt
unter  Einblasen  von  Luft,  und  wägt  den  Rückstand  als  Salizylsäure.
Auf  diese  Weise  kann  man,  wenn  andere  sich  ähnlich  verhaltende  Verbindungen
(Benzoesäure,  Saccharin)  nicht  vorhanden  sind,  nach  E.  Spaeth 8 )  die  Salizylsäure
sogar  annähernd  quantitativ  bestimmen.
Der  Rückstand  soll,  mit  Wasser  aufgenommen,  in  einer  Probe  mit  Bisenchlorid ­
  eine  Violettfärbung,  in  einer  anderen  Probe  mit  Milions  Reagens  (Lösung
No.  52  am  Schluß)  eine  schön  rote  Färbung  geben.
0  Vergl.  H.  Schmidt,  Arbeiten  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  1904,  21,  229  u.  ff-2
 )  Die  Anwendung  einer  Spiritusflamme  empfiehlt  sich  deshalb,  weil  Leuchtgas
häufig  Schwefelverhindungen  enthält,  welche  beim  Brennen  als  Schwefelsäure  usw.  in  die
Lösungen  übergehen  können  (vergl.  Anm.  2  S.  749).
3 )  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1899,  2,  717.
            
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