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Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse.
gespalten — und zwar ungleich stärker als die aldehydschweflige Säure —, so daß
die schweflige Säure auch in der gebundenen Form, wenn die Erzeugnisse mit
Wasser behandelt werden, unter Abspaltung von schwefliger Säure schädliche
Wirkungen äußert.
Qualitativ läßt sich die schweflige Säure nach Beythien und Bohrisch
sowie nach H. Schmidt 1 ) seihst in sehr geringen Mengen (1,5—3,0 mg) dadurch
nachweisen, daß man die zu untersuchende Substanz mit Wasser und einer
Säure — am besten Phosphorsäure — ühergießt und einen, mit Stärkelösung
und jodsaurem Kalium befeuchteten Papierstreifen darüber hängt. Falls schweflige
Säure vorhanden ist, tritt schon nach einigen Minuten in der Kälte ■—• schneller
nach Erwärmen der Lösung auf dem Wasserbade — eine von ausgeschiedenem Jod
bewirkte Blaufärbung der Stärke auf, während die schweflige Säure zu Schwefel
säure oxydiert wird. Auch kann man sich folgender sehr empfindlichen Reaktion
bedienen: Papier wird mit einer sehr verdünnten Jodjodkaliumlösung betupft;
hierdurch entsteht wegen der vorhandenen Stärke im Papier eine Blaufärbung, die
unter der Einwirkung der schwefligen Säure verschwindet. Erwärmung ist dabei
tunlichst auszuschließen.
Zur quantitativen Bestimmung der schwefligen Säure werden je nach dem
Gehalt hieran 10—30 g der Substanz mit 300—500 ccm Wasser in einen Kolben
gebracht, hierzu etwa 7,5 ccm sirupdicke Phosphorsäure gegeben, nachdem der Kolben
wie bei der Bestimmung der schwefligen Säure im Wein mit einem Kühler, der
seinerseits mit einer mit Jodlösung beschickten Vorlage in Verbindung steht, ver
bunden ist, durch den Apparat vorher genügend lange — bis alle Luft ausgetriehen
ist •— Kohlensäure geleitet; dann wird destilliert, bis etwa 100—125 ccm Destillat
übergegangen sind. Das Destillat, welches von vorhandenem freiem Jod noch braun
gefärbt sein muß, wird nach dem Ansäuern mit Salzsäure über einer Spiritusflamme 2 )
so lange gekocht, bis alles überschüssige Jod entfernt ist, und alsdann mit Chlor-
baryum gefällt usw. 1 Teil BaS0 4 = 0,275 Teile S0. 2 .
9. Salizylsäure. Wenngleich Salizylsäure zur Frischhaltung des Obstkrautes
weniger als zu der des Obstsirups usw. angewendet wird, so mag deren Nachweis doch
ebenso wie der der Flußsäure, die den Obstsäften neuerdings als „Frut“ zugesetzt wird,
hier mitgeteilt werden. Zum Nachweise der Salizylsäure verdünnt man 50—100 ccm
des Obstkrautes oder -sirups mit der 3-fachen Menge Wasser, säuert mit Schwefel
säure an und schüttelt 2-raal mit 75 ccm Äther (oder Äther-Petroläther) aus, hebert
den Äther ab, reinigt ihn durch Schütteln mit durch Schwefelsäure angesäuertem
Wasser von Farbstoff, verdampft den abgeheberten bezw. abgetrennten Äther bei
30—40° im Wasserbade, nimmt den Rückstand mit wasserfreiem Äther auf, filtriert
in ein gewogenes Kölbchen, verdunstet den Äther bei niedriger Temperatur, zuletzt
unter Einblasen von Luft, und wägt den Rückstand als Salizylsäure.
Auf diese Weise kann man, wenn andere sich ähnlich verhaltende Verbindungen
(Benzoesäure, Saccharin) nicht vorhanden sind, nach E. Spaeth 8 ) die Salizylsäure
sogar annähernd quantitativ bestimmen.
Der Rückstand soll, mit Wasser aufgenommen, in einer Probe mit Bisen
chlorid eine Violettfärbung, in einer anderen Probe mit Milions Reagens (Lösung
No. 52 am Schluß) eine schön rote Färbung geben.
0 Vergl. H. Schmidt, Arbeiten a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte 1904, 21, 229 u. ff-
2 ) Die Anwendung einer Spiritusflamme empfiehlt sich deshalb, weil Leuchtgas
häufig Schwefelverhindungen enthält, welche beim Brennen als Schwefelsäure usw. in die
Lösungen übergehen können (vergl. Anm. 2 S. 749).
3 ) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1899, 2, 717.