Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wein.

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Um  einen  Wein,  der  seiner  Benennung  nach  einem  inländischen  Weinbaugebiete
entsprechen  soll,  nach  Maßgabe  der  Bekanntmachung  vom  29.  April  1892  zu  beurteilen
und  demgemäß  den  Extraktgehalt  des  vergorenen  Weines  (s.  No.  3  Absatz  1)  zu  ermitteln,
sind  die  bei  der  Zuckerbestimmung  (vergl.  No.  10)  gefundenen  Zahlen  zu  Hilfe  zu  nehmen.
Beträgt  danach  der  Zuckergehalt  mehr  als  0,1  g  in  100  ccm  Wein,  so  ist  die  darüber
hinausgehende  Menge  von  der  nach  No.  3  a,  3  b  oder  3  c  gefundenen  Extraktzahl  abzuziehen.
Die  verbleibende  Zahl  entspricht  dem  Extraktgehalt  des  vergorenen  Weines.
Anmerkungen  des  Verfassers;
1.  Da  auch  die  im  Abschnitte  a  gegebenen  Vorschriften  nicht  hinreichend  zergliedert
sind,  um  Differenzen  bei  der  Extraktbestimmung  auszuschließen,  so  hat  die  Kommission
zur  Bearbeitung  einer  deutschen  Weinstatistik  unter  genauer  und  voller  Berücksichtigung
des  obigen  Abschnittes  3a  der  amtlichen  Anweisung  folgendes  Verfahren  vorgeschlagen: 1 )
50  ccm  Wein  von  15°  werden  in
einer  Platinschale  von  85  mm  oberem
Durchmesser,  20  mm  Höhe  und  76  ccm
Inhalt,  welche  ungefähr  20  g  wiegt,  auf
lebhaft  kochendem  Wasserbade,  das  mit
Bing  oder  Ausschnitt  von  60  mm  lichtem
Durchmesser  versehen  ist,  an  einem  zugfreien ­
  Orte  bis  zur  dickflüssigen  Beschaffenheit ­
  eingedampft.  Diese  Operation
nimmt  etwa  40  Minuten  in  Anspruch.
Gegen  Ablauf  dieser  Zeit  beobachtet  man
unausgesetzt  das  Portschreiten  der  Bindampfung,
  und  sorgt,  sobald  der  Wein
schwieriger  fließt,  durch  öfteres  Neigen
der  Schale  nach  allen  Seiten  nach  Möglichkeit ­
  dafür,  daß  alle  Teile  des  jSchaleninhalts
  durch  den  noch  herumfließenden
Anteil  immer  aufs  neue  benetzt  werden
bis  zum  Eintritt  des  Endpunktes  der  Abdampfung. ­
  Letzterer  ist  erreicht,  sobald
die  Flüssigkeit  sich  durch  das  Neigen
der  Schale  nicht  mehr  sofort,  sondern  erst
nach  kurzem  Warten  ZU  einem  langsam  Troekenschrank  für  Extraktbestlmmungen  im  Wein,
fließenden  Tropfen  vereinigen  läßt.  Alsdann ­
  wird  die  Schale  außen  abgetrocknet  und  in  die  Zelle  des  unten  beschriebenen  Trookenschrankes,
  dessen  Wasser  sich  bereits  im  Sieden  befindet,  gebracht.  Nach  2 1 / 2 -stündigem
Erhitzen,  während  dessen  der  Wasserstand  unverändert  bleiben  muß  und  die  Zelle  nicht  geöffnet ­
  worden  sein  darf,  wird  die  Schale  so  rasch  als  möglich  mit  Deckel,  Glas-  oder
Glimmerplatte  bedeckt  herausgenommen  und  nach  dem  Erkalten  im  Exsikkator  sofort  gewogen. ­

Da  namentlich  die  Einrichtung  des  Trockenschrankes  von  wesentlichstem  Einflüsse
auf  die  Übereinstimmung  der  Ergebnisse  ist,  so  hat  die  oben  genannte  Kommission  den
vorstehenden  Zellentrookenschrank, 2 )  dessen  Anordnungen  und  Ausmessungen  sich  als  die
zweckmäßigsten  bewährt  haben,  empfohlen  (Pig.  296).
Die  einzelnen  Zellen  sind  im  Lichten  100  mm  tief,  100  mm  breit  und  50  mm  hoch.
Sämtliche  Zellen  befinden  sich  ganz  und  beständig  unter  lebhaft  siedendem  Wasser,  zu
welchem  Zwecke  der  Troekenschrank  mit  Vorrichtung  für  gleichbleibenden  Wasserstand
oder  mit  Eüokflußkühler  und  mit  ausreichender  Heizvorrichtung  versehen  ist.  Unter  dieser
J )  W.  Möslinger,  Extraktbestimmung  im  Weine.  Porschungsberichte  über  Lebensmittel ­
  usw.  1896,  3,  286.
2 )  Derartige  Trockenschränke  mit  2,  4  und  mehr  Zellen  können  von  der  Firma
C.  Desaga  in  Heidelberg  und  anderen  Firmen  bezogen  werden.

Flg.  296.
            
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