Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Obst-  und  Beerenfrüchte  sowie  deren  Erzeugnisse.

Vorlage  benutzt  man  das  Pyknometer,  in  welchem  der  Wein  abgemessen  worden  ist.
Nunmehr  destilliert  man,  bis  etwa  36  ccm  Flüssigkeit  übergegangen  sind,  füllt  das  Pyknometer
mit  Wasser  bis  nahe  zum  Halse  auf,  mischt  durch  quirlende  Bewegung  so  lange,  bis
Schichten  von  verschiedener  Dichtigkeit  nicht  mehr  wahrzunehmen  sind,  stellt  die  Flüssigkeit ­
  1 / 2  Stunde  in  ein  Wasserbad  von  15°  und  fügt  mit  Hilfe  eines  Haarröhrchens  vorsichtig
Wasser  von  15°  zu,  bis  der  untere  Hand  der  Flüssigkeitsoberfläche  gerade  die  Marke  berührt. ­
  Dann  trocknet  man  den  leeren  Teil  des  Pyknometerhalses  mit  Stäbchen  aus  Filtrierpapier, ­
  wägt  und  berechnet  das  spezifische  Gewicht  des  Destillates  in  der  unter  No.  1  angegebenen ­
  Weise.  Die  diesem  spezifischen  Gewichte  entsprechenden  Gramme  Alkohol  in
100  ccm  Wein  werden  aus  der  zweiten  Spalte  der  Tabelle  XVIII  (im  Anhänge)  entnommen.
Anmerkung.  Bei  der  Untersuchung  von  Verschnitt  weinen  ist  der
Alkohol  in  Volumprozenten  nach  Maßgabe  der  dritten  Spalte  der  Tabelle  XVIII
anzugeben.
Anmerkung  des  Verfassers.
Um  den  Inhalt  des  Pyknometers  leichter  in  den  Kolben  überzuführen,
bedient  man  sich  nach  K,  Windisch  eines  gebogenen,  beiderseits  offenen
Glasröhrohens  von  nebenstehender  Form  (Fig.  295).
Man  hält  das  Röhrchen  an  dem  erweiterten  Endo  mit  dem  Finger  zu,
taucht  den  freien  Schenkel  in  das  Pyknometer  und  entleert  den  Inhalt  desselben
(nach  dem  Umdrehen  des  Pyknometers  samt  Röhrchen  und  dem  Lüften  des
Fingers)  in  den  Destillationskolben.  Das  Röhrchen,  in  dessen  Inneres  hierbei
keine  Flüssigkeit  gelangt,  wird  äußerlich  mit  Wasser  abgespült.
Als  Destillationsvorlage  bedient  man  sich  am  besten  des  Pyknometers  mit  dem
becherförmigen  Aufsatz  (Fig.  292).
3.  Bestimmung  des  Extraktes  (Gehaltes  an  Extraktstoffen).  Unter  Extrakt
(Gesamtgehalt  au  Extraktstoffen)  im  Sinne  der  Bekanntmachung  vom  29.  April  1892  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  600)  sind  die  ursprünglich  gelöst  gewesenen  Bestandteile  des  entgeisteten  und
entwässerten  ausgegorenen  Weines  zu  verstehen.
Da  das  für  die  Bestimmung  des  Extraktgehaltes  zu  wählende  Verfahren  sich  nach  der
Extraktmenge  richtet,  so  berechnet  man  zunächst  den  Wert  von  x  aus  nachstehender  Formel:

Fig.  295.

X  =  1  -f-  8  —  S r
Hierbei  bedeutet
s  das  spezifische  Gewicht  des  Weines  (nach  No.  1  bestimmt),
Sjl  das  spezifische  Gewicht  des  alkoholischen,  auf  das  ursprüngliche  Maß  aufgefüllten
Destillats  des  Weines  (nach  No.  2  bestimmt).
Die  dem  Werte  von  x  nach  Maßgabe  der  Tabelle  XIX  (vergl.  Anhang)  entsprechende
Zahl  E  wird  aus  der  zweiten  Spalte  dieser  Tabelle  entnommen.
a)  Ist  E  nicht  größer  als  3,  so  wird  die  endgültige  Bestimmung  dos  Extraktes
in  folgender  Weise  ausgeführt:  Man  setzt  eine  gewogene  Platinachale  von  etwa  86  mm
Durchmesser,  20  mm  Höhe  und  75  com  Inhalt,  welche  ungefähr  20  g  wiegt,  auf  ein  Wasserbad ­
  mit  lebhaft  kochendem  Wasser  und  läßt  aus  einer  Pipette  50  ccm  Wein  von  16°  in
dieselbe  fließen.  Sobald  der  Wein  bis  zur  dickflüssigen  Beschaffenheit  eingedampft  ist,
setzt  man  die  Schale  mit  dem  Rückstände  2 1 / 2  Stunden  in  einen  Trockenkasten,  zwischen
dessen  Doppelwandungen  Wasser  lebhaft  siedet,  läßt  dann  im  Exsikkator  erkalten  und
findet  durch  Wägung  den  genauen  Extraktgehalt.
b)  Ist  B  größer  als  3,  aber  kleiner  als  4,  so  läßt  man  aus  einer  Bürette  in
die  beschriebene  Platinsohale  eine  so  berechnete  Menge  Wein  fließen,  daß  nicht  mehr  als
1,5  g  Extrakt  zur  Wägung  gelangen,  und  verfährt  weiter,  wie  unter  No.  3  a  angegeben.
Berechnung  zu  a  und  b.  Wurden  aus  a  Kubikzentimeter  Wein,  b  Gramm  Extrakt ­
  erhalten,  so  sind  enthalten:

x  =  100—  Gramm  Extrakt  in  100  ccm  Wein,
a
c)  Ist  E  gleich  4  oder  größer  als  4,  so  gibt  diese  Zahl  endgültig  die  Gramme
Extrakt  in  100  ccm  Wein  an.
            
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