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Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse.
Vorlage benutzt man das Pyknometer, in welchem der Wein abgemessen worden ist.
Nunmehr destilliert man, bis etwa 36 ccm Flüssigkeit übergegangen sind, füllt das Pyknometer
mit Wasser bis nahe zum Halse auf, mischt durch quirlende Bewegung so lange, bis
Schichten von verschiedener Dichtigkeit nicht mehr wahrzunehmen sind, stellt die Flüssigkeit
1 / 2 Stunde in ein Wasserbad von 15° und fügt mit Hilfe eines Haarröhrchens vorsichtig
Wasser von 15° zu, bis der untere Hand der Flüssigkeitsoberfläche gerade die Marke berührt.
Dann trocknet man den leeren Teil des Pyknometerhalses mit Stäbchen aus Filtrierpapier,
wägt und berechnet das spezifische Gewicht des Destillates in der unter No. 1 angegebenen
Weise. Die diesem spezifischen Gewichte entsprechenden Gramme Alkohol in
100 ccm Wein werden aus der zweiten Spalte der Tabelle XVIII (im Anhänge) entnommen.
Anmerkung. Bei der Untersuchung von Verschnitt weinen ist der
Alkohol in Volumprozenten nach Maßgabe der dritten Spalte der Tabelle XVIII
anzugeben.
Anmerkung des Verfassers.
Um den Inhalt des Pyknometers leichter in den Kolben überzuführen,
bedient man sich nach K, Windisch eines gebogenen, beiderseits offenen
Glasröhrohens von nebenstehender Form (Fig. 295).
Man hält das Röhrchen an dem erweiterten Endo mit dem Finger zu,
taucht den freien Schenkel in das Pyknometer und entleert den Inhalt desselben
(nach dem Umdrehen des Pyknometers samt Röhrchen und dem Lüften des
Fingers) in den Destillationskolben. Das Röhrchen, in dessen Inneres hierbei
keine Flüssigkeit gelangt, wird äußerlich mit Wasser abgespült.
Als Destillationsvorlage bedient man sich am besten des Pyknometers mit dem
becherförmigen Aufsatz (Fig. 292).
3. Bestimmung des Extraktes (Gehaltes an Extraktstoffen). Unter Extrakt
(Gesamtgehalt au Extraktstoffen) im Sinne der Bekanntmachung vom 29. April 1892 (Reichs-Gesetzbl.
S. 600) sind die ursprünglich gelöst gewesenen Bestandteile des entgeisteten und
entwässerten ausgegorenen Weines zu verstehen.
Da das für die Bestimmung des Extraktgehaltes zu wählende Verfahren sich nach der
Extraktmenge richtet, so berechnet man zunächst den Wert von x aus nachstehender Formel:
Fig. 295.
X = 1 -f- 8 — S r
Hierbei bedeutet
s das spezifische Gewicht des Weines (nach No. 1 bestimmt),
Sjl das spezifische Gewicht des alkoholischen, auf das ursprüngliche Maß aufgefüllten
Destillats des Weines (nach No. 2 bestimmt).
Die dem Werte von x nach Maßgabe der Tabelle XIX (vergl. Anhang) entsprechende
Zahl E wird aus der zweiten Spalte dieser Tabelle entnommen.
a) Ist E nicht größer als 3, so wird die endgültige Bestimmung dos Extraktes
in folgender Weise ausgeführt: Man setzt eine gewogene Platinachale von etwa 86 mm
Durchmesser, 20 mm Höhe und 75 com Inhalt, welche ungefähr 20 g wiegt, auf ein Wasserbad
mit lebhaft kochendem Wasser und läßt aus einer Pipette 50 ccm Wein von 16° in
dieselbe fließen. Sobald der Wein bis zur dickflüssigen Beschaffenheit eingedampft ist,
setzt man die Schale mit dem Rückstände 2 1 / 2 Stunden in einen Trockenkasten, zwischen
dessen Doppelwandungen Wasser lebhaft siedet, läßt dann im Exsikkator erkalten und
findet durch Wägung den genauen Extraktgehalt.
b) Ist B größer als 3, aber kleiner als 4, so läßt man aus einer Bürette in
die beschriebene Platinsohale eine so berechnete Menge Wein fließen, daß nicht mehr als
1,5 g Extrakt zur Wägung gelangen, und verfährt weiter, wie unter No. 3 a angegeben.
Berechnung zu a und b. Wurden aus a Kubikzentimeter Wein, b Gramm Extrakt
erhalten, so sind enthalten:
x = 100— Gramm Extrakt in 100 ccm Wein,
a
c) Ist E gleich 4 oder größer als 4, so gibt diese Zahl endgültig die Gramme
Extrakt in 100 ccm Wein an.