Wein.
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Um einen Wein, der seiner Benennung nach einem inländischen Weinbaugebiete
entsprechen soll, nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 29. April 1892 zu beurteilen
und demgemäß den Extraktgehalt des vergorenen Weines (s. No. 3 Absatz 1) zu ermitteln,
sind die bei der Zuckerbestimmung (vergl. No. 10) gefundenen Zahlen zu Hilfe zu nehmen.
Beträgt danach der Zuckergehalt mehr als 0,1 g in 100 ccm Wein, so ist die darüber
hinausgehende Menge von der nach No. 3 a, 3 b oder 3 c gefundenen Extraktzahl abzuziehen.
Die verbleibende Zahl entspricht dem Extraktgehalt des vergorenen Weines.
Anmerkungen des Verfassers;
1. Da auch die im Abschnitte a gegebenen Vorschriften nicht hinreichend zergliedert
sind, um Differenzen bei der Extraktbestimmung auszuschließen, so hat die Kommission
zur Bearbeitung einer deutschen Weinstatistik unter genauer und voller Berücksichtigung
des obigen Abschnittes 3a der amtlichen Anweisung folgendes Verfahren vorgeschlagen: 1 )
50 ccm Wein von 15° werden in
einer Platinschale von 85 mm oberem
Durchmesser, 20 mm Höhe und 76 ccm
Inhalt, welche ungefähr 20 g wiegt, auf
lebhaft kochendem Wasserbade, das mit
Bing oder Ausschnitt von 60 mm lichtem
Durchmesser versehen ist, an einem zugfreien
Orte bis zur dickflüssigen Beschaffenheit
eingedampft. Diese Operation
nimmt etwa 40 Minuten in Anspruch.
Gegen Ablauf dieser Zeit beobachtet man
unausgesetzt das Portschreiten der Bindampfung,
und sorgt, sobald der Wein
schwieriger fließt, durch öfteres Neigen
der Schale nach allen Seiten nach Möglichkeit
dafür, daß alle Teile des jSchaleninhalts
durch den noch herumfließenden
Anteil immer aufs neue benetzt werden
bis zum Eintritt des Endpunktes der Abdampfung.
Letzterer ist erreicht, sobald
die Flüssigkeit sich durch das Neigen
der Schale nicht mehr sofort, sondern erst
nach kurzem Warten ZU einem langsam Troekenschrank für Extraktbestlmmungen im Wein,
fließenden Tropfen vereinigen läßt. Alsdann
wird die Schale außen abgetrocknet und in die Zelle des unten beschriebenen Trookenschrankes,
dessen Wasser sich bereits im Sieden befindet, gebracht. Nach 2 1 / 2 -stündigem
Erhitzen, während dessen der Wasserstand unverändert bleiben muß und die Zelle nicht geöffnet
worden sein darf, wird die Schale so rasch als möglich mit Deckel, Glas- oder
Glimmerplatte bedeckt herausgenommen und nach dem Erkalten im Exsikkator sofort gewogen.
Da namentlich die Einrichtung des Trockenschrankes von wesentlichstem Einflüsse
auf die Übereinstimmung der Ergebnisse ist, so hat die oben genannte Kommission den
vorstehenden Zellentrookenschrank, 2 ) dessen Anordnungen und Ausmessungen sich als die
zweckmäßigsten bewährt haben, empfohlen (Pig. 296).
Die einzelnen Zellen sind im Lichten 100 mm tief, 100 mm breit und 50 mm hoch.
Sämtliche Zellen befinden sich ganz und beständig unter lebhaft siedendem Wasser, zu
welchem Zwecke der Troekenschrank mit Vorrichtung für gleichbleibenden Wasserstand
oder mit Eüokflußkühler und mit ausreichender Heizvorrichtung versehen ist. Unter dieser
J ) W. Möslinger, Extraktbestimmung im Weine. Porschungsberichte über Lebensmittel
usw. 1896, 3, 286.
2 ) Derartige Trockenschränke mit 2, 4 und mehr Zellen können von der Firma
C. Desaga in Heidelberg und anderen Firmen bezogen werden.
Flg. 296.