Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Obst-  und  Beerenfrücbte  sowie  deren  Erzeugnisse.

Schaft  des  Urans  in  alkalischer  Lösung,  die  Linksdrehung  der  Äpfelsäure  um  das  450-fache
zu  steigern,  zu  deren  quantitativen  Bestimmung  geeignet  ist;  A.  Hilger  und  H.  Ley 1 )
benutzen  die  Eigenschaft  der  Äpfelsäure,  Palladiumchlorür  —  lg  Äpfelsäure  =  0,294  g
Palladium  —  zu  reduzieren,  zu  ihrer  Bestimmung,  während  R.  Kunz *  2 )  vorschlägt,  die
Äpfelsäure  durch  Erwärmen  mit  Natronhydrat  bei  120—130°  in  Fumarsäure  überzuführen,
diese  zuerst  zusammen  mit  der  Bernsteinsäure  zu  bestimmen  und  dann  die  Fumarsäure
durch  Oxydation  mit  Kaliumpermanganat  zu  zerstören  und  von  der  Bernsteinsäure  zu  trennen.
Da  alle  drei  Verfahren  noch  nicht  eingehend  durchgeprüft  sind,  so  sei  darauf  nur
verwiesen.
c)  Bernsteinsäure.  Das  von  R.  Kunz  (1.  c.)  zur  Bestimmung  der  Bernsteinsäure
angegebene  Verfahren  beruht  im  wesentlichen  auf  der  vollständigen  Unlöslichkeit  des
bernsteinsauren  Baryums  in  75°/ 0 -igem  Alkohol,  der  völligen  Zerstörung  der  gleichfalls
in  dem  Barytniederschlage  befindlichen  Weinsäure,  Äpfelsäure,  sowie  der  Extraktstoffe
durch  Kaliumpermanganat  in  schwefelsaurer  Lösung  und  in  der  beinahe  quantitativen  Ausziehbarkeit
  der  Berpsteinsäure  aus  wässeriger  Lösung  durch  reinen  Äther.  Auch  auf  dieses
Verfahren  sei  nur  verwiesen.
d)  Zitronensäure.  Während  die  ersten  drei  Säuren  natürliche  Bestandteile  des
Weines  sind,  kommt  die  Zitronensäure  in  Trauben-  und  Obstweinen  von  Natur  nicht
vor;  nur  in  den  Beerenmosten  (Johannis-  und  Stachelbeermost)  besteht  die  Säure  fast  ganz
aus  Zitronensäure;  in  den  Trauben-  und  Obstwein  kann  sie  durch  künstlichen  Zusatz  in
Form  von  freier  Säure  oder  Tamarindenmus  gelangen.  K.  Win  dis  oh 3 )  verfährt  zum
qualitativen  Nachweis  der  Zitronensäure  in  Trauben-  und  Obstwein  wie  folgt:  Man  bringt
den  Alkoholgehalt  eines  Weines  auf  10—12  g  in  100  ccm,  versetzt  50  ccm  hiervon  in
einem  Becherglase  mit  10  ccm  einer  10°/ 0 -igen  Lösung  von  Chlorbaryum,  läßt  6  Stunden
oder  besser  über  Nacht  stehen,  gießt  die  überstehende  klare  Flüssigkeit  ab,  bringt  den
Rest  mit  dem  aufgerührten  Niederschlag  auf  ein  Filter,  läßt  gut  abtropfen,  ohne  mit
Wasser  auszuwaschen;  den  Niederschlag  spült  man  nach  Durchstoßen  des  Filters  mit
höchstens  15  ccm  Wasser  in  ein  Becherglas,  erhitzt  zum  Sieden,  zerlegt  die  Baryumsalze
durch  vorsichtiges  Zutropfen  von  verdünnter  Schwefelsäure  (1  :9),  filtriert  vom  Baryumsulfat
  in  ein  Probierröhrchen,  setzt  zu  der  Flüssigkeit,  die  nur  wenig  Äpfelsäure  mehr
enthält,  1—2  ccm  Eisessig,  ebensoviel  einer  gesättigten  Lösung  von  Bleiacetat,  erhitzt
zum  Sieden  und  filtriert  heiß.  Entsteht  in  dem  Filtrat  nach  dem  Erkalten  eine  milchige
Trübung,  so  ist  Zitronensäure  vorhanden;  hat  sich  ein  sandiger,  grünlich  gefärbter  Bodensatz ­
  von  Bleitartrat  abgeschieden,  so  erhitzt  man  das  Filtrat  nochmals  zum  Sieden,  filtriert
heiß  und  läßt  erkalten;  tritt  jetzt  wieder  milchige  Trübung  auf,  so  ist  mit  Sicherheit
Zitronensäure  vorhanden.
e)  Säurerest.  W.  Möslinger 4 )  hat  geglaubt,  in  dem  Säurerest,  welcher  sich  durch
Abzug  der  freien  Weinsäure  der  Hälfte  der  Bitartrate-j-der  1,26-fachen  flüchtigen  Säure
von  der  Gesamtsäure  ergibt,  der  also  im  wesentlichen  aus  der  halbgebundenen  Weinsäure,
freien  Äpfelsäure  (bgzw.  Milchsäure)  und  Bernsteinsäure  besteht,  einen  wesentlichen  Anhaltspunkt ­
  gewonnen  zu  haben,  um  beurteilen  zu  können,  ob  ein  reiner  oder  überstreckter
Traubenwein,  ob  ein  Rosinen-,  Trester-  oder  Hefenwein  vorliege.  Bei  reinen  Traubenweineu
  solle  der  Säurerest  mindestens  0,28  g  in  100  ccm  Wein  betragen.  Diese  Grenzzahl,
wie  das  Verfahren  ist  aber  von  anderer  Seite  als  nicht  richtig  bezw.  unsicher  bezeichnet
worden,  weshalb  hier  nur  darauf  verwiesen  sei.
9.  Bestimmung  des  Glyzerins.
a)  In  Weinen  mit  weniger  als  2  g  Zucker  in  roo  ccm.  Man  dampft  100  ccm
Wein  in  einer  Porzellanschale  auf  dem  Wasserbade  auf  etwa  10  ccm  ein,  versetzt  den
4 )  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1901,  4,  49.
2 )  Ebenda  1903,  C,  728.
3 )  K.  Win  di  sch,  Anleitung  zur  Untersuchung  von  Most  u.  Wein  f.  Praktiker.
Wiesbaden  1904,  235.
4 )  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1899,  2,  93.
            
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