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Er hat in diesem Jahre genau so gearbeitet wie in dem vorigen, er
hat deshalb auch denselben Lohn zu verlangen.
Nach allem ist unter unseren Verhältnissen das moderne Lohn-
system nach Zeit.oder nach der einzelnen Leistung das allein Richtige.
Die Verwertung des fertigen Produktes, wie die Uebernahme der Auf-
träge ist allein Sache des Unternehmers; der Arbeiter wird nicht mit
Unrecht von der von ihm hergestellten Ware getrennt, sondern mit
vollstem Recht. Der Unternehmer hat das Risiko zu tragen, wie ihm
das Verdienst des Gesamtergebnisses des Unternehmens zukommt.
Aber, könnte man einwenden, thatsächlich hat der Arbeiter das Risiko
des Geschäftsganges in vielen Fällen mit zu tragen, z. B. wenn der
Unternehmer Bankerott macht, oder bei ungünstigen Konjunkturen die
Arbeit eingeschränkt wird. Das ist leider richtig, und man soll daran
arbeiten, den Uebelstand zu mildern, aber nicht ihn durch die Teil-
nehmerschaft am Reingewinn noch mehr zu verallgemeinern.
Genau ebenso wie in dem Fabrikbetriebe liegt die Sache aber
auch in der Landwirtschaft und bei dem Handwerk. Zwei benach-
barte Gutsbesitzer, welche Güter von gleicher Güte, gleicher Größe und
einen gleichen Arbeiterstamm haben, können sehr verschiedene Erfolge
erzielen. Es braucht der eine nur eine falsche Fruchtfolge einzuführen,
schlechtes Saatgut zu verwenden, so können die Arbeiter noch so gut
pflügen, säen und mähen, die Ernte wird doch mangelhaft ausfallen.
Verfügt der Herr eine unrationelle Fütterung, hält er eine ungeeignete
Viehrasse, so kann auch der beste Hirte keinen guten Nachwuchs,
reichliche Milch und guten Mastzustand erzielen. Ist der Arbeiter an
die falsche Stelle gesetzt, seiner Thätigkeit eine schiefe Richtung ge-
geben, so kommt er am unrechten Ziele an, trotz seiner eigenen Ge-
wissenhaftigkeit. Die Anstellung ist eben Sache des Leiters. Macht
der Schneidergeselle auch noch so sorgfältige, saubere. Arbeit, hat der
Meister falsch Maß genommen, so sitzt der Rock nicht, und der Kunde
wendet sich das nächste Mal an ein anderes Geschäft. Stößt der
Meister durch Grobheit die feineren Kunden zurück, findet er in der
Auswahl der Zeuge nicht den richtigen Geschmack, so bleiben die
zahlungsfähigsten Kunden fort, und die Einnahme ist dürftig. Nun
liegt der Einwand nahe, daß, wenn der Geselle schlecht näht, auch
das gute Maßnehmen nichts hilft; aber Sache des Meisters ist es
wieder, nur gute Naht zu acceptieren; und ist allerdings mit unbrauch-
baren Arbeitern ein guter Geschäftsgang nicht zu erreichen, so ist
doch wieder die Auswahl der Arbeiter Sache des Unternehmers.
Wer dem Arbeiter ein Recht auf den Unternehmergewinn zu-
spricht, überschätzt die Leistung des einzelnen Arbeiters und seine
Stellung im gewerblichen Betriebe und unterschätzt dagegen die Be-
deutung des Unternehmers.
‚andwirt-
schaft.
dand-
werk.
8 82.
Die Lohnhöhe und Lohnregulierung.
W. Th. Thornton, Die Arbeit. 1870.
Strafsburger, Kritik der Lehre vom Arbeitslohn. .Jahrb. f. Nat.- Oekon.,
Bd. XII, S. 298, a
Brentano, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht. Leipzig 1877
Ders., Die Lehre von den Lohnsteigerungen, Jahrb. f. Nat.-Oekon., Bd. XVI
v. Böhm-Bawerk, Grundzüge der Theorie des wirtschaftlichen Güterwertes
Jahrb. f. Nat.-Oekan. N. FF. Rd. 13.