Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Chemische  Untersuchung.

825

In  der  titrierten  Flüssigkeit  bestimmt  man  die  etwa  vorhandene  Menge
Magnesia,  zieht  die  der  letzteren  entsprechende  Säuremenge  von  dem  gesamten
Säureverbrauch  ab  und  berechnet  aus  dem  Unterschiede  den  Gehalt  an  kohlensaurem
Natrium  (0,002018  g  MgO  =  1  ccm  1 / 10  N.-Salzsäure).
18.  Blei,  Kupfer  und  Ziuk.  Blei,  Kupfer  und  Zink  können  aus  den
Leitungsröhren,  letztere  beiden  auch  aus  dem  Boden  durch  Verunreinigung  desselben
mit  Kupfer-  und  Zink  salzen  in  ein  Wasser  gelangen  und  in  einer  größeren  Menge
eingedampften  Wassers  nach  S.  42  bezw.  203  quantitativ  bestimmt  werden.  In
vielen  Fällen  wird  man  sich  bloß  mit  dem  qualitativen  Nachweis  begnügen  müssen.
Kleine  Mengen  Kupfer  lassen  sich,  wie  S.  694  angegeben  ist,  kolorimetrisch
bestimmen.  Die  kolorimetrische  Bestimmung  des  Bleies  mit  Schwefelwasserstoff  in
alkalischer  Lösung  (Natronlauge)  und  des  Zinks  mit  Ferrocyankalium  ist  weniger
genau.
Anmerkung.  Die  bleilösende  Wirkung  eines  Wassers  hängt  vorwiegend  von
der  gleichzeitigen  Anwendung  von  Sauerstoff  und  freier  Kohlensäure  ab.  Zur  direkten
Prüfung  eines  Wassers  auf  seine  bleilösende  Eigenschaft  empfiehlt  Ruzicka 1 )  11,5  cm
lange  Bleirinnen,  die  durch  Aufschneiden  einer  2  cm  dicken  Bleiröhre  bergestellt  und  nach
Reinigung  mit  Salpetersäure  und  Wasser  in  das  betreffende  Wasser  eingehängt  werden.
Die  Bleirinnen  werden  in  das  Wasser,  welches  bis  zum  Rande  in  Zylinder  mit  Glasstöpsel
gefüllt  ist,  gehängt;  die  Zylinder  werden  wieder  geschlossen  und  in  einem  Kasten  im
Dunkeln  bei  gewöhnlicher  Temperatur  aufbewahrt.
19.  Härte.  Die  Härte  eines  Wassers  hängt  ab  von  dem  Gehalte  desselben  an
Kalk-  und  Magnesiasalzen.  Wall  man  dieselben  nicht  genau  nach  den  oben  beschriebenen ­
  Verfahren  bestimmen,  so  kann  man  sich  des  einfachen  Verfahrens  der
sog.  Härtebestimmung  bedienen,  z.  B.  wenn  es  sich  um  die  Beurteilung  eines  W T assers
zum  Zwecke  der  Kesselspeisung  oder  zu  anderen  technischen  Zwecken  handelt.
Dieses  Verfahren  beruht  darauf,  daß  man  dem  zu  untersuchenden  Wasser  Seifenlösung
zusetzt,  wodurch  die  fettsauren  Alkalien  sich  mit  den  gelösten  Kalk-  und  Magnesiasalzen ­
  zu  unlöslichen  fettsauren  Kalk-  und  Magnesiasalzen  und  in  die  entsprechenden
Salze  der  Alkalien  umsetzen:  Das  Ende  der  Reaktion,  also  der  Überschuß  an
Seifenlösung,  wird  an  dem  beim  Schütteln  erzeugten  und  dann  bleibenden  Schaum
erkannt.
Es  ist  bekannt,  daß  hartes  Wasser  durch  Kochen  weicher  wird  bezw.  daß
sich  durch  das  Kochen  Kalk-  und  Magnesiasalze  und  zwar  nur  die  als  doppeltkohlensaure ­
  Salze  gelöst  gewesenen  abscheiden.  Die  Härte  des  ungekochten  Wassers
nennt  man  Gesamthärte,  die  durch  Kochen  abgeschiedenen  Salze  machen  die
vorübergehende  oder  temporäre  Härte  aus  und  die  noch  gelöst  bleibenden
Kalk-  und  Magnesiasalze  (die  Sulfate,  Nitrate  und  Chloride  derselben)  bilden  die
bleibende  oder  permanente  Härte.
a)  Verfahren  von  Clark.
a)  Bestimmung  der  Gesamthärte.  Zunächst  wird  die  zu  benutzende
Seifenlösung  auf  die  Lösung  eines  Kalksalzes  und  zwar  am  besten  auf  eine  Gipslösung
von  bekanntem  Gehalt  eingestellt.  Diese  bereitet  man  wie  folgt:
Man  stellt  eine  entweder  bei  genau  14°  oder  eine  bei  genau  20°  gesättigte
Gipslösung  her.  Nimmt  man  von  der  ersteren  145  ccm  oder  von  der  letzteren
142  ccm  und  füllt  diese  mit  destilliertem  Wasser  auf  1  1,  so  enthalten  100  ccm
dieser  Lösung  genau  so  viel  Gips,  als  0,012  g  CaO  =  12  Härtegraden  entsprechen.
Die  Seifenlösung  soll  so  hergestellt  werden,  daß  genau  45  ccm  derselben  100  ccm
r )  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1902,  5,  518.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.