Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Trinkwasser.

Abdampfrückstand  für  1  1  bestimmt,  darauf  1  I  Wasser  (oder  mehr)  in  einer
Porzellanschale  bis  auf  einen  kleinen  Eest  einkocht,  die  Flüssigkeit  durch  ein  aschenfreies ­
  Filter  filtriert,  Schale  und  Filter  mit  ausgekochtem  (kohlensäurefreiem)
destilliertem  Wasser  auswäscht,  das  Filtrat  eindunstet,  trocknet,  schwach  glüht  und
wägt.  Wenn  man  diesen  Rückstand  von  dem  Gesamtrückstande  für  1  1  abzieht,  erhält
man  ziemlich  annähernd  die  Menge  der  Kesselsteinbildner  für  1  1  Wasser.
21.  Bestimmung  des  gelösten  Sauerstoffs.  Zur  Bestimmung  des  im  Wasser  gelösten ­
  Sauerstoffes  sei  das  von  L.  W.  Winkler 1 )  empfohlene  Verfahren  hier  beschrieben. ­
  Dasselbe  zeichnet  sich  durch  einfache,  leichte  Ausführbarkeit,  wie  nicht
minder  durch  Genauigkeit  vor  den  anderen  Verfahren  (Tiemann,  Bimsen,  Mohr,
Schützenberger)  aus.
Wesen  des  Verfahrens.  Manganohydroxyd  wird  bei  Gegenwart  von  Alkali
durch  den  Sauerstoff  zu  Manganihydroxyd  oxydiert;  dieses,  durch  Salzsäure  in  Manganichlorid
  übergeführt,  zerfällt  sogleich  in  Manganochlorid  und  Chlor;  letzteres
setzt  aus  Jodkalium  Jod  in  Freiheit,  welches  durch  Thiosulfatlösung  titriert  wird.
Dazu  sind  folgende  Reagenzien  nötig:
1.  Manganochloridlösung  durch  Lösen  von  80  g  Manganochlorid  (MnCl 2 .4H 2 0i  in
so  viel  Wasser,  daß  die  Lösung  100  ccm  beträgt.
2.  Jodkaliumhaltige  Natriumhydroxydlösung.  Man  bereitet  eine  annähernd  12-fach
normale  Lösung  von  nitritfreiem  Natriumhydroxyd  (also  etwa  480  g  Na  OH  in  1  1)  und
löst  in  100  ccm  dieser  Lösung  etwa  15  g  Jodkalium.
3.  1 j 100  N.-Thiosulfatlösung  (2,4764  g  Natriumthiosulfat  in  1  1  Wasser).  Diese
Lösung  braucht  nicht  gerade  1 / 100 -normal,  sondern  muß  nur  genau  eingestellt  sein,  entweder
mittels  sublimierten,  über  Schwefelsäure  getrockneten  Jods  oder  mit  Kaliumbichromat
(vergl.  S.  531).
Ist  sie  genau  1 / 100 -normal,  so  entspricht  1  ccm  =  0,0012697  g  Jod  =  0,00008  g
Sauerstoff  =  0,055825  ccm  Sauerstoff  (bei  0°  und  760  mm  Druck).
4.  Stärkelösung  (yergl.  unter  Lösungen  No.  24  am  Schluß).
5.  Reine  rauchende  Salzsäure.
Die  Bestimmungen  führt  man  in  starkwandigen,  mit  gut  eingeschliffenen  Glasstöpseln ­
  versehenen,  ungefähr  250  ccm  fassenden  Flaschen  aus,  deren  Inhalt  genau
bestimmt  ist.  Die  Flasche  füllt  man  vollständig  mit  dem  zu  untersuchenden  Wasser
an,  indem  man  es  durch  einen  Heber  ruhig  einfließen  läßt.  Sodann  bringt  man
sofort  mittels  einer  mit  langer,  enger  Ausflußspitze  versehenen  Pipette  von  ungefähr
1  ccm  Inhalt,  welche  man  in  das  Wasser  bis  nahe  an  den  Boden  des  Gefäßes  einsenkt, ­
  zuerst  1 / 2  ccm  der  jodkaliumhaltigen  Natriumhydroxydlösung,  sodann  1 / 2  ccm
der  Manganochloridlösung  hinein  und  verschließt  die  Flasche  sofort,  mit  der  Vorsicht, ­
  daß  keine  Luftblasen  in  ihr  Zurückbleiben.  Der  ausfließende  Kubikzentimeter
Wasser  wird  hei  der  Berechnung  berücksichtigt.  Man  wendet  einige  Male  um,  um
den  Inhalt  zu  mischen,  und  läßt  den  flockigen  Niederschlag  sich  absitzen.  Hat  sich
der  Niederschlag  vollständig  gesetzt,  so  öffnet  man,  ohne  daß  der  Niederschlag  aufgerührt ­
  wird,  vorsichtig  und  bringt  mittels  einer  geeigneten  Pipette  5  ccm
rauchende  Salzsäure  auf  den  Boden  der  Flasche,  verschließt  abermals  und  mischt
den  Inhalt.  Die  austretende  klare  Flüssigkeit  kommt  nicht  in  Betracht.  Der  Niederschlag ­
  löst  sich  rasch.  Die  Flüssigkeit  wird  alsdann  quantitativ  in  ein  Becherglas
gespült  und  unter  Zusatz  von  Stärkelösung  mit  Natriumthiosulfat  titriert.  Aus  den
verbrauchten  Kubikzentimetern  Thiosulfatlösung  wird  der  Sauerstoffgehalt  berechnet.
Paßt  das  zur  Bestimmung  dienende  Fläschchen  z.  B.  256  ccm  Wasser,  von  dem
nach  Zusatz  von  */ 2  ccm  Natriumhydroxyd  und  '/ 2  ccm  Manganochloridlösung  nur  mehr

B  Berichte  d.  deutsch,  ehern.  Gesellschaft  1888,  21,  2843  und  1889,  22,  1764.
            
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