Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub. 
1:1500000 bis 1:1750000 soll sie nach A. Wieler aufhören. Über den Nach 
weis derselben in der Luft vergl. weiter unten. 
2. Bei Beschädigung durch Salzsäure hezw. Chlor. Salzsäure und Chlor treten 
vorwiegend bei der Herstellung von Natriumsulfat für die Sodabereitung und bei 
der Chlorkalkfabrikation auf; aber auch aus Glas- und Düngefabriken, bei der Ver 
hüttung von Nickel- und Kobalterzen usw. entweichen Salzsäuredämpfe. 
Bei Beschädigung der Vegetation durch Salzsäure bestimmt man das Chlor, 
indem man 10 g lufttrockne, feingepulverte Substanz wie vorstehend nach S. 901 1 a 
mit 50 ccm einer 5 °/ 0 -igen Lösung von Natriumkarbonat versetzt, wie dort ein- 
äschert, aber die Asche mit salpetersäurehaltigem Wasser aufnimmt und im Filtrat 
das Chlor wie üblich mit Silbernitrat fällt. 
Da die hier in Betracht kommenden Chlorverbindungen — auch die Metall- 
Chloride mit Ausnahme etwa von Chlorblei — in Wasser löslich sind, so kann man 
bei Salzsäurebeschädigungen ganz von der Bestimmung des Chlors in der wässerigen 
Lösung absehen. 
Wie eine Beschädigung durch Salzsäure, so ist auch diejenige durch freies 
Chlor, welches bei der Chlorkalkfabrikation entweichen kann, nachzuweisen. Im 
freien Zustande wirkt das Chlor durch Zerstörung des Chlorophylls stärker schädlich 
als Salzsäure, es geht aber durch den Wasserdampf der Luft bald in letztere über 
und wirkt dann wie diese. 
Bei Salzsäurebeschädigungen in der Nähe von Salinen oder von der See kann 
geltend gemacht werden, daß der erhöhte Gehalt an Chlor in den Gewächsen auch 
durch Verwehen von kochsalzhaltigem Wasser bedingt sein kann. Dieses muß sich 
alsdann durch einen gleichzeitig erhöhten, dem Chlor entsprechenden Gehalt der 
Blätter bezw. Nadeln an Natron geltend machen. Man bestimmt für den Zweck 
in der Asche —■ selbstverständlich in der ohne Zusatz von Soda dargestellten 
Asche — den Gehalt an Natron nach S. 29. 
In morphologischer Hinsicht unterscheidet sich eine Beschädigung von 
Salzsäure- und chlorhaltigen Rauchgasen nach Haselhoff und Lindau dadurch 
von der durch schweflige Säure, daß die Chlorophyllkörner schneller entfärbt werden 
und häufiger Gerbstoff auftritt, als bei Einwirkung der schwefligen Säure. Diese 
ruft weiter (vergl. S. 897) Flecken hervor, die meistens in den Interkostalfeldern 
entstanden sind und sich zentrifugal ausbreiten; die Gegend der Blattrippen wider 
steht am längsten. Bei der Salzsäurewirkung dagegen beginnt das Absterben vom 
Rande her, so daß Blattränderungen entstehen. 
Die Schädlichkeitsmengen betragen 1 / 10000 Salzsäure und 1 / 60000 Chlor in 
der Luft. Trockenheit verringert, wie bei allen Rauchgaswirkungen, die Schäd- 
lichkeitsgrenze. 
3. Untersuchung auf Arsen. Wenn in den Rauchgasen auch flüchtige Arsen- 
Verbindungen verkommen oder wenn letztere mit dem Flugstaub auf die Gewächse 
aufgetragen sein sollten, so ist auch eine Bestimmung des Arsens von Belang. Man 
zieht alsdann 50 oder 100 g der feingepulverten lufttrocknen Substanz mit chemisch 
reiner — gleichzeitig wie alle anderen verwendeten Reagenzien — auf Arsen zu 
prüfender Salzsäure von 1,10—1,12 spezifischem Gewicht unter Verdünnen mit 
AV asser (1 : 3) aus, setzt chlorsaures Kalium zu und verfährt mit dem salzsauren 
Auszuge nach S. 178. 
4. Beschädigung durch Stickstoffsäuren. Die Stickstoffsäuren 1 ) (Salpeter 
säure, Untersalpetersäure, salpetrige Säure), welche mitunter bei der Fabrikation von 
9 Landw. Jahrbücher 1894, 23, 1031.
	        
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