zelnen genauen Aufschluß über die notwendigen Unterlagen, die zur
Erlangung eines Staatszuschusses für die Berufsschule beizubringen
sind.
Mit der Ausführung des Gesetzes sind der Minister für Handel
und Gewerbe und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten, und zwar jeder für den Bereich seiner Verwaltung beauf-
tragt. Den Unterricht an den modernen Berufsschulen erteilen staat-
lich geprüfte Gewerbelehrer und Gewerbeoberlehrer. über die Aus-
bildung derselben sei kurz Folgendes gesagt:
Die Ausbildungsstätten der Lehrkräfte unserer modernen Be-
rufsschulen sind das Gewerbelehrerseminar in Charlottenburg und die
staatliche Ausbildungsstätte für Gewerbelehrer in Köln, Salierring 32.
In der Verfassung der letzteren heißt es: „Die staatliche Ausbildungs-
stätte für Gewerbelehrer in Köln ist geschaffen, um dem starken Be-
dürfnis nach Lehrkräften an den Berufsschulen, die mit der wirtschaft-
lichen und kulturellen Eigenart des Westens vertraut sind, gerecht zu
werden. Die Einrichtung gliedert sich in eine fachlich-methodische sowie
eine wissenschaftliche Abteilung. Die Ausbildung erstreckt sich auf
5 Hochschulsemester. Zur Aufnahme ist neben den theoretischen Kennt-
nissen vor allem auch eine gewerbliche Tätigkeit in einem größeren
Handwerks- oder Fabrikbetriebe erforderlich, die mit der Gessellen-
prüfung abzuschließen hat.“ Bisher fanden an drei Tagen Vor-
lesungen statt, an den übrigen Tagen konnten die Herren entweder
Unterricht geben in irgendwelchen Berufsschulen oder sich selbst
praktisch noch weiterbilden. Nach neueren Mitteilungen werden von
Oktober vor. Is. ab nur zwei Tage vorlesungsfrei sein. Heute bereiten
sich auf den Beruf des Gewerbelehrers eine große Zahl Junglehrer
vor. Zur Fortbildung leistet wertvolle Dienste die seit dem 1. Januar
vor. Is. vom staatlichen Ausbildungsinstitut in Köln herausgegebene
Zeitschrift „Kölner Blätter für Berufserziehung“ (Du Mont, Schau-
bergsche Buchhandlung, Köln).
Wenn wir uns den inneren Aufbau einer modernen Berufsschule
ansehen, so gilt als Grundform laut Erlaß vom 1. 7. 1911 die Schule
mit 3 aufsteigenden Klassen, Unter-, Mittel- und Oberstufe. Wie eben
schon erwähnt, ist für Schüler bei ungenügender Schulbildung eine
Vorklasse zu bilden. Ihre Aufgabe ist es, die Schüler zum Eintritt in
die Unterstufe, ausnahmsweise in die Mittelstufe vorzubereiten. Bis
zum Febr. vorvergangenen Jahres durfte die Schülerzahl einer Klasse
in der Regel nicht mehr als 30, nicht weniger als 20 betragen. Für
Zeichenklassen und einklassige Schulen war die Höchstzahl 30. Durch
Ministerialerlaß vom 18. Februar 1924 sind bis auf weiteres folgende
Abweichungen zugelassen: „Die Zahl der Schüler einer Klasse soll in
der Regel nicht mehr als 40, nicht weniger als 25 betragen.“
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