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II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG.
„des Assignatenkurses“, wie man damals glaubte. Bei Barverfassung
hätte sich der Wechselkurs für kleine und kurze
Schwankungen automatisch regeln können, d. h, falls er sank,
wurde Bargeld exportiert. Das Sinken wurde aber chronisch;
der Staat hatte nicht die Macht, die Barverfassung zu erhalten.
Br wurde zur Papiergeldwährung gedrängt; zweckmäßige Einrichtungen
zur Regulierung des Wechselkurses fehlten aber.
Es war für den Staat ein Kampf mit gänzlich unzulänglichen
Mitteln. Die Krisis verschärfte sich, und der Wechselkurs sank
weiter, als Frankreich seine Handelsbeziehungen infolge ausbrechender
Kriege zunächst mit einzelnen, bald aber mit fast
allen europäischen Staaten abbrach und immer mehr Soldaten
an der Grenze aufstellen mußte, die nunmehr anstatt zu produzieren,
nur konsumierten. Langfristige Kontrakte wurden
schon sehr gewagt.
Der Wechselkurs wird beeinflußt durch Geschäftsabschlüsse
und Stimmungen auf dem Markte. Immobilien, die ein Staat
besitzt, haben in der Regel auf ihn keinen Einfluß. Den ausländischen
Gläubiger interessieren Immobilien, welche er nicht zu
erwerben beabsichtigt, nicht im geringsten. Wird aber sein
Interesse erregt, so ist dies auf den Wechselkurs nicht ohne
Wirkung.
Der Wechselkurs kann nämlich durch gewisse Mittel
künstlich gesteigert oder auf der Höhe gehalten werden. Darunter
kann man auch die Möglichkeit zählen, daß der Staat
eine Masse Immobilien billig feil hält und ausländischen Kapitalisten
so Gelegenheit bietet, ihr Kapital vorteilhafter im Inlande
als im Auslande anzulegen. Denn dadurch wird im Auslande
eine Nachfrage nach inländischen Zahlungsmitteln absichtlich hervorgerufen;
dies bewirkt ein Steigen des Wechselkurses.
In dieser Form hätte der Verkauf der Nationalgüter -
allerdings unter Überwindung großer Schwierigkeiten — zum
Ziele führen können.
Die ganze Maßregel wurde aber falsch durchgeführt, Ausländer
wurden mit der Zeit identifiziert mit Vaterlandsfeinden.
UnterdemKonventwurden sogar Güter vieler Ausländer konfisziert