Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II.  DIE  PAPIERGELDWÜHEUNG.

auch  diese  Maßnahme  schon  deshalb  wirkungslos  bleiben,  weil
die  Darlehen  kein  Ende  genommen  hätten  —.  Das  Verbot  einer
Reihe  von  Inhaberpapieren,  die  Aufhebung  sämtlicher  Kreditinstitute, ­
  die  Schließung  der  Pariser  Börse,  die  Sequestration
von  Ausländern  gehörigen  Gütern  u.  a.  mußten  nur  verderblich
sein.  Freiwillige  und  Zwangsanleihen  zwecks  Verminderung
des  Papiergeldumlaufs  konnten  ebenfalls  nicht  zum  Ziele  führen.
Diese  zum  Teil  naturwidrigen  Bestimmungen  waren  tiefgehende
Eingriffe  in  Privatrechte,  die  Handel,  Ackerbau  und  Industrie
in  lästige  Fesseln  schlugen  und  die  freie  Entwickelung  der
Volkswirtschaft  verhinderten.
Das  Ausland  fand  auch  ohne  die  systematische  Absperrung
keinen  Anreiz,  unter  diesen  Verhältnissen  den  französischen
Markt  aufzusuchen.  Im  März  1794  entschloß  sich  der  Wohlfahrtsausschuß ­
  zu  einer  Maßnahme,  die  im  Prinzip  besser  wie
in  der  Art  ihrer  praktischen  Durchführung  war.  Er  wies
Kaufleute  in  Südfrankreich  an,  Waren  bis  zu  einem  bestimmten
Betrage  zu  exportieren,  indem  er  sich  richtig  sagte,  es  sei
vorteilhaft,  ausländische  Schuldner  zu  haben;  ausländische
Gläubiger  könnten  dann  mit  Devisen  bezahlt  werden.  Der
Wohlfahrtsausschuß  schien  zu  ahnen,  daß  der  Wechselkurs
steigen  würde,  wenn  die  Zahl  der  ausländischen  Schuldner
möglichst  groß  sei  und  daß  zu  diesem  Zweck  der  Exporthandel
zu  unterstützen  sei.  Er  hätte  dabei  das  volkswirtschaftliche
über  das  rein  fiskalische  Interesse  setzen  müssen.  Der  Wohlfahrtsausschuß ­
  setzte  aber  das  fiskalische  über  das  volkswirtschaftliche ­
  Interesse  und  legte  den  betreffenden  Kaufleuten  die
Verpflichtung  auf,  ihre  Tratten  auf  das  Ausland  der  Tresorerie
gegen  Assignaten  zur  Verfügung  zu  stellen,  um  selber  Hartgeldsendungen ­
  für  die  Regulierung  seiner  ausländischen  Verbindlichkeiten ­
  zu  ersparen.  Das  war  natürlich  für  die  Kaufleute ­
  eine  unbequeme  Beschränkung.  Der  Staat  hätte  dem
Export  nicht  nur  freie  Bahn  lassen,  sondern  mit  seinen
Machtmitteln  unter  die  Arme  greifen  müssen  und  hätte  so
auch  für  seine  fiskalischen  Zwecke  viel  sicherer  und  leichter
            
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