Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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IL  DIE  PAPIERGELD  WÄHRUNG.

Ein  besonderer  Mandatskurs  entstand  anfangs,  wie  wir
schon  andeuteten,  dadurch,  daß  der  Staat  die  mandats  akzessorisch
handhabte  und  ira  Gegensatz  zu  den  valutarischen  Assignaten
zum  vollen  Nennbeträge  annahm.  Ein  franc  in  Assignaten  galt
keinen  franc;  während  ein  franc  in  mandats  zu  diesem  Beträge
vom  Staate  in  Zahlung  genommen  wurde.
Als  die  mandats  valutarisch  wurden,  sank  ihr  Kurs  gegenüber ­
  dem  Metallgeld;  das  positive  Agio  des  Hartgeldes  wurde
ihnen  gegenüber  also  größer.  Das  erklärt  sich  daraus,  daß  der
Wechselkurs,  wie  aus  den  Hamburger  Börsennotierungen  hervorgeht, ­
  zur  Zeit  dieses  neuen  Wertmessers  nicht  besser  wurde.
Es  mußte  daher  das  positive  Agio  des  Hartgeldes  gegenüber
den  mandats  das  gleiche  werden  wie  gegenüber  den  Assignaten.
Metallistisch  ausgedrückt  sank  also  der  Kurs  der  mandats  gegenüber ­
  dem  Hartgelde.  Darin  erblickten  die  Revolutionsraänner
eine  Schädigung  des  Staates  und  nahmen  die  mandats  nur  noch
zum  Kurswerte  an.  Bald  darauf  fand  ein  Währungswechsel  statt,
und  zwar  wurde  das  Silbergeld  valutarisch.  Die  mandats  wurden
akzessorisch  und  wurden  weiter  zum  Kurse  angenommen.  Die
Privaten  hatten  nach  einem  Zahlungsmittel,  bei  dem  man  nicht
voraussehen  konnte,  wieviel  es  am  nächsten  Tage  gelten  würde,
kein  großes  Verlangen;  andererseits  lag  dem  Staate  an  der
Beibehaltung  dieser  „entwerteten“  Papiergeldart  nicht  viel.  Es
ist  deshalb  begreiflich,  daß  der  „Kurs“  weiter  fiel  und  zwar
im  Dezember  1796  unter  3°/o.
Das  war  die  Entwicklung  des  französischen  Wechselkurses ­
  in  der  von  uns  betrachteten  Periode:  sie  war  also  eng
mit  der  kommerziellen  und  der  politischen  Lage  verknüpft.
Die  Beantwortung  der  Frage,  ob  den  Staatsnoten  nicht  das
Verdienst  zusteht,  die  Revolution  überhaupt  ermöglicht  zu
haben,  geht  über  den  Rahmen  unserer  Abhandlung  hinaus.
Wir  haben  gesehen,  wie  sehr  es  der  staatlichen  Verwaltung ­
  des  Geldwesens  (lytrischen  Verwaltung)  an  einer
klaren  Vorstellung  über  ihre  Aufgaben  und  die  von  ihr  zu
verfolgenden  Ziele  fehlte,  insbesondere  darüber,  in  welcher  Weise
die  intervalutarischen  Beziehungen  verbessert  werden  könnten.
            
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