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gesetzgebung. Das ist der Grundton, der alles Übrige beherrscht. Die
alten Mißbräuche werden aufgehoben, „Jnnungsbriefe und sog. Privi
legien, auch Handwercks-Articuls überhaupt aufgehoben und vernichtet"
und dagegen „neue und nach den jtztmaligen Verfassungen eingerichtete
Jnnungsarticul erteilt" *), und solches alles „aus souverainer Macht und
Gewalt" 2 ). In Österreich war man durch Einführung der Schutzdekrete
dem zünftigen Ausschließungssysteme begegnet, und nach dem Hofdekret
vom 30. März 1776 konnte auch für die Weißgerber die Schutzfreiheit
verliehen werden 2 ). Das Reichsgesetz von 1731 hatte auch mit der
aus der Verarbeitung gewisser Häute sich ergebenden Unredlichkeit auf
geräumt, ein Punkt, welcher allerdings in den Landesgesetzen immer
wiederholt werden mußte, um in tatsächliche Übung und Gewohnheit
überzugehen. „Daß die Rot- und Weißgerber an teils Orten wegen
Verarbeitung der Hunds-Häute, auch sonsten unter sich habender un
nötiger Irrungen, einander auftreiben, und diejenige, so dergleichen
nicht verarbeiten, die andere für unredlich halten" 4 ) findet sich noch in
Erlassen von 1764. Die Form der Jnnungsbriefe nimmt einen für
das ganze Land einheitlichen Charakter an, sie sind nach einem ein
heitlichen Schema disponiert und geordnet und haben sogar oft weithin
gleichen Wortlaut.
Aber nicht nur durch Niederreißen der alten Schranken hatte die
erstarkte Staatsgewalt größere Territorien geschaffen und so freiere
Bewegung auf weitere Strecken ermöglicht, sie sorgte auch positiv für
größere, lebhaftere innere Bewegung, indem sie nach jeder Richtung hin
ihr eigenes lebhaftestes Interesse für die Industrie zu erkennen gab.
Der Staat selbst interessiert sich für alle industriellen Prozesse bis
ins kleinste unter dem einzigen Gesichtspunkte der Jndustriebegünstigung.
Es mutet eigentümlich an, die kameralistischen Schriften und Lehrbücher
in Technologieen umgewandelt zu sehen, in welchen viel weniger vom
Standpunkte der Wissenschaft und viel mehr vom Standpunkte der
praktischen Ausübung alle gewerblichen Prozesse bis ins kleinste be
schrieben werden, wo auf alle die vielen möglichen Mängel und Fehler
dieser Prozesse hingewiesen wird, und Mittel angegeben werden, welche
solche Unvollkommenheiten vermeiden lassen. Man fürchtet vom Gerber,
er sei nicht gewissenhaft genug, er sei zu faul, er soll die Häute nur
so lange schwitzen lassen, bis die Haare mit einigem Widerstande, oder
wie es dort heißt „mit Schreien" °) losgehen. Nachlässige Gerber, deren
Zahl wohl größer ist, als zu wünschen wäre, lassen die Häute in der
0 Königsberg 1737. -) Ebenda.
°) Weiskirchner 1896, S. 482.
4 ) Gunzenhausen 1649—1770. Erlaß gegen Handwerks Mißbräuche; Onolz-
bach 1732, 1764, S. 17 dieses Erlasses. ' ») Pfeiffer 1777, S. 366.