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dem Kriege belaufen sich dagegen in Hessen die Einnahmen aus dem Erwerbs-
vermögen auf 14,7 bis 15,5, die Einnahmen aus Steuern auf 74,6 bis 79,0 vH des
Gesamtzuschußbedaris.
Ein Vergleich der Zusammensetzung der Allgemeinen Deckungsmittel der Länder
allein zeigt für das Rechnungsjahr 1913/14 in allen Ländern mit Ausnahme von
Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig, Anhalt und Mecklenburg-Strelitz ein mehr oder
minder großes Übergewicht der Steuereinnahmen über die Erträge aus dem Erwerbs-
vermögen. Am wichtigsten erscheinen die Steuereinnahmen als Allgemeine Deckungs-
Mittel in Baden mit 91,4 vH. In Hessen belaufen sich die Steuereinnahmen auf 84,5,
in Sachsen auf 83,6 vH des Zuschußbedarfs. Die relativ kleinsten Teile des Zuschuß-
bedarfs decken dagegen die Steuern in Mecklenburg-Strelitz mit 17,5 vH ‚und in
Mecklenburg-Schwerin mit 35,5 vH. In Preußen sind die Einnahmen aus dem Erwerbs-
vermögen mit 47,1 und die Einnahmen aus Steuern mit 52,9 vH des Zuschußbedarfs
annähernd gleich groß.
Im allgemeinen zeigt sich naturgemäß eine gewisse Relation zwischen Steuereinnahmen
und Erwerbsvermögenserträgen, derart, daß, wo die letzteren einen hohen Anteil des
Zuschußbedarfs decken, auf die ersteren ein geringerer Anteil entfällt und umgekehrt.
Hessen, das, wie vorerwähnt, einen besonders hohen Teil seines Zuschußbedarfs durch
Steuereinnahmen deckt, leistet sogar Zuschüsse in Höhe von 9,5 vH des Zuschußbedarfs
än das Erwerbsvermögen. In Waldeck werden nur 9,0 vH des Zuschußbedarfs aus
Erträgen des Erwerbsvermögens gedeckt. Auch in Baden und Sachsen ist die Deckung
des Zuschußbedarfs durch Erträge des Erwerbsvermögens mit 17,5 und 24,0 vH relativ
niedrig. Dagegen zeigen Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin mit 74,7 und
50,0 vH die höchsten Anteile des‘ Erwerbsvermögens an der Deckung des Zuschußbedarfs.
Infolge des Übergangs‘ der Eisenbahnen an das Reich mußte sich die Zusammen-
setzung der Allgemeinen Deckungsmittel der Länder in der Nachkriegszeit grundlegend
ändern. Die Einnahmen aus Steuern haben gegenüber den Erträgen des Erwerbsver-
nögens im allgemeinen stark an Bedeutung gewonnen. Lediglich Baden deckt 1925/26
und 1926/27 einen geringeren Anteil seines Zuschußbedarfs durch Steuern; 1927/28
erreichen aber auch dort die Steuereinnahmen wieder die Bedeutung, die sie 1913/14
als Allgemeines Deckungsmittel hatten.
Die weitestgehenden Veränderungen in der Zusammensetzung der Allgemeinen
Deckungsmittel gegenüber 1913/14 zeigen in der Nachkriegszeit Preußen, Mecklenburg-
Schwerin, Anhalt, Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg-Lippe. Der Umfang dieser
Veränderungen ergibt sich aus folgender Übersicht:
__Von dem jeweiligen Zuschußbedarf werden gedeckt durch Einnahmen ‘
aus
VOr
Erwerbsvermögen
nach
dem Krieg
AH
VOFr
Steuern
nach
dem Krieg
EL
zwischen zwischen
BrOUBEN Leere 47,1 3,9 uw 8,0 52,9 90,4 u. 91,3
Mecklenburg-Schwerin .. 50,0 10,5 » 20,4 35,5 75,0 » 108,4
lt ee erer 58,2 20,5 » 27,4 31,0 77,0 » 80,3
Necklenburg-Strelitz.... . 74,7 30,5 » 39,3 17,5 59,8 » 63,5
“haumburg-Lippe ..... | 42,3 17,9 » 22,8 i 532 72.0 » 86,7
Dagegen zeigen bei einem Vergleich der Vor- und Nachkriegszeit diejenigen Länder die
Telativ geringsten Verschiebungen in der Zusammensetzung ihrer Allgemeinen Deckungs-
de die schon 1913/14 nur einen verhältnismäßig kleinen Teil ihres Zuschußbedarfs
en Erträge des Erwerbsvermögens deckten. In Waldeck, das 1913/14 mit 9,0 vH: von
Di Ländern den geringsten Anteil des Zuschußbedaris durch Einnahmen aus dem
TWerbsvermögen deckte, beträgt nach dem Kriege der durch Erträge des Erwerbs-
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