Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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und  nach  einer  Schenkungsurkunde  von  863  erhält  das  Kloster  Lorsch
gegerbte  Ochsenhäute  *).  Daraus  geht  hervor,  daß  damals  immerhin
auch  in  den  Klöstern  und  weltlichen  Grundherrschaften  Leder  gegerbt
worden  ist.  Es  sei  in  diesem  Zusammenhange  darauf  hingewiesen,  daß
sowohl  in  epischen  Zeiten  wie  auch  zur  Karolingerzeit  und  durch  das
ganze  Mittelalter  hindurch  sich  ein  ausgedehnter  Verbrauch  von  ungegerbten
  Häuten  beobachten  läßt,  ein  Punkt,  welcher  von  allen  Darstellern ­
  dieser  Verhältnisse  nicht  genügend  berücksichtigt  wird,  weil  sie
alle  prinzipiell  nur  den  Gebrauch  gegerbten  Leders  kennen.  Die  Erkenntnis ­
  solcher  Verhältnisse  ist  für  das  Verständnis  der  hier  in  Frage
stehenden  Punkte  außerordentlich  wichtig;  denn  das  macht  uns  verständlich, ­
  warum  der  homerische  Lederarbeiter  okvto  t  ö/.i  o  g  genannt
wird,  wobei  also  der  Nachdruck  auf  dem  Schneiden  des  Leders  und
nicht  auf  dessen  Zurichtung  liegt;  und  ganz  ähnlich  liegen  auch  die
Verhältnisse  des  frühen  deutschen  Mittelalters:  Die  Lederarbeit  erschöpft
sich  hier  großenteils  in  den  Arbeiten  der  Sattler,  der  Schuhmacher,  der
Schildmacher,  welche  häufig  ungegerbtes  Leder  verarbeiten;  wenn  dann
die  echte  Gerbung  noch  zur  Lederarbeit  hinzukommt,  so  wird  diese  zunächst ­
  nicht  von  einem  eigenen  Handwerker  ausgeführt,  sondern  sie
gehört  selbstverständlich  zur  Arbeit  des  betreffenden  Lederarbeiters.
Wenn  also  in  den  angeführten  Fällen  die  Gerber  fehlen,  so  ist  nicht
anzunehmen,  daß  gewöhnliche  Arbeiter  oder  Bauern  sich  mit  der  Gerbung ­
  beschäftigen,  weil  ein  besonderer  Handwerksstand  fehlt,  sondern
die  Gerberei  gehört  vielmehr  zur  Beschäftigung  der  jeweils  genannten
Lederarbeiter.
Bei  der  Annahme  einer  solchen  Entwicklung  werden  unter  diesem
einheitlichen  Gesichtspunkte  eine  große  Menge  verschiedener  Verhältnisse
verständlich.  Unter  Übergehung  der  ganz  analogen  Verhältnisse  des
Altertums  *  2 )  sei  zunächst  darauf  hingewiesen,  daß  in  merkwürdiger  Analogie ­
  mit  homerischen  Verhältnissen  die  Gerber  in  den  Kölner  Schreinsurkunden ­
  des  12.Jahrhunderts  Coriarii  (coreorum  incisores) 3 )  genannt ­
  werden,  wobei  also  wiederum  der  Schwerpunkt  der  Arbeit  auf
dem  Zuschneiden  liegt.
Nach  den  Ordenanzas  der  Schuhmacherinnung  von  Burgos  von  1259
ist  es  den  Schuhmachern  verboten,  minderwertiges  Leder  oder
Pferdehäute  zu  kaufen  oder  zu  verarbeiten^);  in  dem  Vertrag  zwischen
Bischof  Heinrich  IV.  und  der  Stadt  Straßburg  vom  Jahre  1263
unterliegen  der  burggräflichen  Jurisdiktion  unter  anderem  auch  rintsuter,

»)  ©freier  1866,  Bd.  II,  S.  164.
2 )  Büchsenschütz  1869,  S.  90;  Blümner  1875,  Bd.  I,  S.  275.
3 )  ßeutgen  1903,  S.  141.  *)  I.  f.  N.  1908,  Bd.  XXXVII,  S.  739.
            
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