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unbeanstandet noch von den gleichen Meistern betrieben wird. In der
Königsberger Ordnung sogar von 1582 heißt es: So ein „Weyßgerber"
herkäme und wollte das Lohgerberwerk treiben, welcher Meister ihm
gedachte zu setzen, der soll ihn halten gleich einem andern Lehrknecht,
und soll dem Werk dann gleich und recht werden *). Diese Bestimmung
zeigt aber auch, daß sich die Königsberger Weißgerber in diesem Punkte
in bewußtem Gegensatz zu den Verhältnissen anderer Orte befinden.
Für solche Verhältnisse werden wir in anderem Zusammenhang noch
eine weitere Reihe von Beispielen kennen lernen.
Die langsam entstandenen, durch Gewohnheitsrecht anerkannten
inneren Trennungen und Handwerksabgrenzungen, welche einer öffentlichrechtlichen
Normierung noch entbehren, die Entstehung der Handwerke
aus gleichen oder sehr ähnlichen Produktionsgebieten, die in den Handwerksordnungen
vielleicht absichtlich nicht mit voller Schärfe und Einheit
durchgeführten Handwerksabgrenzungen, der Mangel völliger Gleichheit
der Bestimmungen über weite Gebiete und die Gesellenwanderung,
endlich das Auftreten neuer Bedürfnisse, deren Befriedigung nicht einem
bestimmten Handwerk gleich von vornherein zugewiesen wurde, führte zu
endlosen Handwerksstreitigkeiten, welche gerade für diese Lederarbeiter
entwicklungsgeschichtlich leicht zu verstehen sind; denn die Vorfahren
der Gerber hatten aus dem von ihnen bereiteten Leder alle möglichen
Gebrauchsgegenstände geschnitten und genäht, während die Vorfahren
der Riemer, Sattler, Säckler usw. das Leder, welches sie verarbeiteten,
selbst gegerbt hatten. So ist es einmal zu verstehen, daß in weiten
Gebieten die Schuhmacher hauptsächlich lohgares Leder herstellten,
während die Riemer und Sattler durch das ganze Mittelalter mit
wenigen Ausnahmen die ausdrückliche Erlaubnis zum Weißgerben und
die Säckler teilweise zum Sämischmachen ihres eigenen Lederbedarfes
hatten. Eine Anzahl von Beispielen kann diese Verhältnisse und die
daraus sich ergebenden Konsequenzen am besten illustrieren.
1712—1735 tobt z. B. ein Streit zwischen den Würzburger Weißgerbern,
Rotgerbern und Schuhmachern wegen Verkaufs verschiedener
Ledersorten 1728 beschwert sich ein Sattlermeister in Orb, daß er
als zünftiger Sattlermeister des Aschaffenburger Handwerks noch in das
Orber Schuhmacher- und Rotgerberhandwerk habe eintreten müssen 3 );
1737 finden wir in Königsberg eine Bestimmung wegen Gewerbsübergriffe
der Fleischer in das Weißgerberhandwerk *), und die Nürnberger
S ch n e i d e r und Schuhmacher geraten miteinander wegen der Verfertigung
der ledernen Goller in Streits. Fast alle einschlägigen Handwerke
‘) Königsberg 1582, 21tens. *) Würzburg 1712—1735.
3 ) Würzburg, V, 2028, 1728. *) Königsberg 1737, XVII.
6 ) Roth 1800, Bd. III, S. 146.