Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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unbeanstandet  noch  von  den  gleichen  Meistern  betrieben  wird.  In  der
Königsberger  Ordnung  sogar  von  1582  heißt  es:  So  ein  „Weyßgerber"
herkäme  und  wollte  das  Lohgerberwerk  treiben,  welcher  Meister  ihm
gedachte  zu  setzen,  der  soll  ihn  halten  gleich  einem  andern  Lehrknecht,
und  soll  dem  Werk  dann  gleich  und  recht  werden  *).  Diese  Bestimmung
zeigt  aber  auch,  daß  sich  die  Königsberger  Weißgerber  in  diesem  Punkte
in  bewußtem  Gegensatz  zu  den  Verhältnissen  anderer  Orte  befinden.
Für  solche  Verhältnisse  werden  wir  in  anderem  Zusammenhang  noch
eine  weitere  Reihe  von  Beispielen  kennen  lernen.
Die  langsam  entstandenen,  durch  Gewohnheitsrecht  anerkannten
inneren  Trennungen  und  Handwerksabgrenzungen,  welche  einer  öffentlichrechtlichen
  Normierung  noch  entbehren,  die  Entstehung  der  Handwerke
aus  gleichen  oder  sehr  ähnlichen  Produktionsgebieten,  die  in  den  Handwerksordnungen ­
  vielleicht  absichtlich  nicht  mit  voller  Schärfe  und  Einheit ­
  durchgeführten  Handwerksabgrenzungen,  der  Mangel  völliger  Gleichheit ­
  der  Bestimmungen  über  weite  Gebiete  und  die  Gesellenwanderung,
endlich  das  Auftreten  neuer  Bedürfnisse,  deren  Befriedigung  nicht  einem
bestimmten  Handwerk  gleich  von  vornherein  zugewiesen  wurde,  führte  zu
endlosen  Handwerksstreitigkeiten,  welche  gerade  für  diese  Lederarbeiter ­
  entwicklungsgeschichtlich  leicht  zu  verstehen  sind;  denn  die  Vorfahren
der  Gerber  hatten  aus  dem  von  ihnen  bereiteten  Leder  alle  möglichen
Gebrauchsgegenstände  geschnitten  und  genäht,  während  die  Vorfahren
der  Riemer,  Sattler,  Säckler  usw.  das  Leder,  welches  sie  verarbeiteten,
selbst  gegerbt  hatten.  So  ist  es  einmal  zu  verstehen,  daß  in  weiten
Gebieten  die  Schuhmacher  hauptsächlich  lohgares  Leder  herstellten,
während  die  Riemer  und  Sattler  durch  das  ganze  Mittelalter  mit
wenigen  Ausnahmen  die  ausdrückliche  Erlaubnis  zum  Weißgerben  und
die  Säckler  teilweise  zum  Sämischmachen  ihres  eigenen  Lederbedarfes
hatten.  Eine  Anzahl  von  Beispielen  kann  diese  Verhältnisse  und  die
daraus  sich  ergebenden  Konsequenzen  am  besten  illustrieren.
1712—1735  tobt  z.  B.  ein  Streit  zwischen  den  Würzburger  Weißgerbern, ­
  Rotgerbern  und  Schuhmachern  wegen  Verkaufs  verschiedener
Ledersorten  1728  beschwert  sich  ein  Sattlermeister  in  Orb,  daß  er
als  zünftiger  Sattlermeister  des  Aschaffenburger  Handwerks  noch  in  das
Orber  Schuhmacher-  und  Rotgerberhandwerk  habe  eintreten  müssen  3 );
1737  finden  wir  in  Königsberg  eine  Bestimmung  wegen  Gewerbsübergriffe
  der  Fleischer  in  das  Weißgerberhandwerk  *),  und  die  Nürnberger
S  ch  n  e  i  d  e  r  und  Schuhmacher  geraten  miteinander  wegen  der  Verfertigung
der  ledernen  Goller  in  Streits.  Fast  alle  einschlägigen  Handwerke
‘)  Königsberg  1582,  21tens.  *)  Würzburg  1712—1735.
3 )  Würzburg,  V,  2028,  1728.  *)  Königsberg  1737,  XVII.
6 )  Roth  1800,  Bd.  III,  S.  146.
            
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