Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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eine  besondere  Rolle  verliehen  *).  Schon  dieses  Bremer  Beispiel  zeigt,
daß  die  Trennung  der  Handwerke  keineswegs  in  allen  Fällen  schematisch
in  der  Weise  vor  sich  ging,  daß  die  Trennung  zwischen  Weißgerbern
und  Rotgerbern  eine  abschließende  Phase  in  dem  Prozeß  der  Produktionsteilung ­
  bedeutet  hätte,  wenn  letzteres  auch  häufig  der  Fall  gewesen  sein
mag.  Ähnlich  wie  hier  die  Weißgerber  gemeinsam  mit  den  Riemenschneidern ­
  und  Senklern  als  Alaun-  bzw.  Sämischgerber  den  mit  Vegetabilien
  gerbenden  Lederarbeitern  der  Schuster  und  Gerber  gegenüberstanden, ­
  so  stellt  z.  B.  auch  das  Verzeichnis  der  Bremer  Kaufmannschaft
und  der  Zechen  vom  Jahre  1419  die  Weißgerber  in  Gegensatz  zu  den
„Schustern  und  Rotgerbern"  ^).
Auch  für  den  Fall  der  Trennung  der  Weißgerberei  von  der  Rotgerberei ­
  lassen  sich  Beispiele  beobachten.  In  Leipzig  wurden  schon  im
Anfang  des  15.  Jahrhunderts  die  beiden  Gewerbe  scharf  geschieden 3  *  *  *  7 ),
und  zu  einer  ähnlichen  vollständigen  Scheidung  kommt  es  in  Würzburg
erst  im  16.  Jahrhundert,  wo  eine  innere  Spaltung  schon  länger  bestanden
hatte;  als  sich  aber  hier  zwischen  den  Gesellen  beider  Handwerke  Zwietracht ­
  wegen  der  Kerzen  ergab,  wurden  die  Handwerke  geteilt,  und  jedes
erhielt  seine  eigenen  Kerzen  Z;  dabei  wurden  die  Handwerksgebräuche
der  Weißgerber  nicht  im  Anschluß  an  diese  Trennung  bestimmt,  sondern
sie  wurden  vom  Rate  erst  etwas  später  bei  Gelegenheit  einer  Handwerksstreitigkeit ­
  veröffentlicht  °).
Ein  nicht  uninteressanter  Fall  einer  Trennung  von  Rot  und  Weiß
liegt  in  Memmingen  vor").  Hier  ist  die  Trennungsurkunde  datiert
vom  14.  Januar  1680,  und  erst  der  daraufhin  zustande  kommende
Schriftenverkehr  orientiert  uns  über  die  Vorgeschichte  der  Trennung.
Die  beiden  Handwerke  waren  hier  seit  unvordenklichen  Zeiten  vereint
gewesen,  aber  schon  seit  25  Jahren  wurde  die  Trennung  erwogen'),
wobei  sich  zwei  Parteien  gegenüberstanden.  Die  zahlreichere  und  mächtigere, ­
  auf  Trennung  hindrängende  Partei  umfaßt  die  Rotgerber;  diese
niachten  vor  allen  Dingen  geltend,  „daß  unsere  Söhne  in  der  Wanderschafft ­
  nicht  fortkommen  können,  item,  daß  man  sie  aufs  den  märckten
aus  dem  los  stosse"  8 ),  weil  überall  die  redlichen  Meister  sich  nur  mit
Rot  oder  nur  mit  Weiß  beschäftigten;  weiter  führten  sie  an,  daß  die
Lohe  für  sie  alle  nicht  ausreiche 9 ).  Die  zweite,  kleinere  Partei,  haupt-0

  Mitteilung  des  Archivs  der  freien  Hansastadt  Bremen.
2 )  Borgins  1895,  S.  5.  ->)  Junghans  1896,  S.  393.
4 )  Wiirzburg  1580,  S.  266  ff.  °)  Wnr'zburg  1580,  S.  488  ff.
°)  Memmingen:  Schubl.  434,  Paket  6  und  7;  Schubl.  435,  Paket  1  und  2.
7 )  Memmingen  23.  Jan.  1680,  16.  Febr.  1680.
8 )  Ebenda,  23.  Jan.  1680;  17.  April  1680;  15.  Nov.  1680.
*)  Ebenda,  15.  März  1680.
            
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