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und beinahe unmöglich, indem die wahr allzutheuer, darbey ein schlechter
Verschleis ist, und weilen es ohne das übersetzt" *). „Die mehrere und
vermögliche Rothgärber allhier suchen die seperation unseres Handwercks
aus der tragenden opiniou als wann wir Ihnen mit dem rothgärben
großen schad und abbruck thethen, da es doch in veritate sich wird befinden,
das mancher Meister... den halben theil nicht verarbeitet, was
er das jähr durch zuverarbeiten und zu vertreiben befugt wäre." Vor
der Trennung verteilten sich die Gerber derart, daß 30 Rotgerber,
12 Rot- und Weißgerber und 6 Weißgerber vorhanden sind 2 ), nach
der Trennung erscheinen 37 Rotgerber und 11 Weißgerber 8 ). Wir
sehen also auch hier die größere Zahl der Rotgerber gegenüber den
Weißgerbern, dann aber wird die bessere Lage der Rotgerber konstatiert,
und letzteres wird noch bestätigt dadurch, daß sich von den
Rot- und Weißgerbern alle die, welchen es der Stand ihres Vermögens
gestattete, zu den Rotgerbern schlugen; sie wollten, wenn irgend
möglich, nicht in die sozial tiefer stehende Schicht der Weißgerber sinken,
und nur die schlecht situierten mußten sich mit der Weißgerberei begnügen.
Silberne Prunkpokale, prächtige Laden, Grabepitaphieen oder
anderer wertvoller Handwerksbesitz ist von Weißgerbern nicht erhalten,
und so erscheint auch diese Tatsache als eine Bestätigung alles dessen,
was die Zahlen, die Akten und Ordnungen uns berichten.
Im 17. Jahrhundert haben die Nürnberger Weißgerber bereits
kein Meisterstück mehrZ, und 1684—1741 gehören zu den Aachener
Zünften, welche Mitglieder des großen Rates lieferten, die Weißgerber
ebenfalls nichts.
Im 18. Jahrhundert sind in Würzburg die Lehrling- und Aufdinggelder
die folgenden 8 ).
Rotgerber und Lederbereiter:
Meister Jura.
16 rthlr. nebst 2 Pfund wax zu der Kertzen, zur Conservieruug des
Laadens und baar noch 6 rthlr. dem Handwerck für die sonst gewöhnliche
Mahlzeit.
Lehrjungen aufzudingen und ledig zu sprechen.
1 Pfund Wax an die Handwercks Kertzen.
4 rthlr. in die laaden.
2 rthlr. denen Meistern zum Verzehren.
1 rthlr. pro sigillo dem Handwerck, bey Expedierung des Lehrbriefs.
i) Memmingen 23. I. 1680. 2 ) Memmingen 16. II. 1680.
-) Vgl. Memmingen 23. I. 1680: 15. III. 1680; 3. X. 1680; 10. XI. 1680.
4 ) Nürnberg 17, 68. 6 ) Mitteilung des Stadtarchivs Aachen.
•) Würzburg, 18. Jahrhundert, 51, 65.