h9t VILI. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
noch immerhin zu hoch an. Wir haben ja schon von verschiedenen
der hier von ihm berührten Zweige des wirtschaftlichen Lebens
auseinandergesett, daß in ihnen ein freierer Verkehr, eine Ver-
schmelzung in den ersten Jahrhunderten kaum erreicht, sogar
kaum erstrebt worden ist. Der Partikularismus innerhalb des
Territoriums ist bis ins 17. Jahrhundert noch recht groß!).
Der angebliche Kampf für gleiches Geld kann für das 16., auch
wohl das 17. Jahrhundert bei der Kleinheit der deutschen Ter-
ritorien schwerlich viel bedeuten. Überhaupt sind die landesherr-
lichen Bemühungen auf dem Gebiete des Münzwefsens in diesen
beiden Jahrhunderten, ja sogar im 18. weder so radikal noch so
sorgfältig, daß sich tiefgreifende Wirkungen davon erwarten
ließen. Am radikalsten dürften sie in den Mißgriffen gewesen
sein?). Doch wir wollen über das Maß der erreichten politischen
Zentralisation hier nicht weiter streiten.
Daß politische Vorgänge die größte Wirkung auf die Ge-
staltung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ausüben
können, ist nicht im mindesten zu beztveifeln. Das 19. Jahr-
hundert hat ja dafür die greifbarsten Beweise geliefert, z. B.
in den Wirkungen, die die Versorgung der gewaltigen Armeen
für die Vermehrung und Steigerung der Großbetriebe im Han-
del und Gewerbe gehabt hat, und in den Folgen der Aufhebung
der Binnenzölle für die Belebung des Verkehrs. Auch andere
Zeiten. liefern genug Belege für die Wichtigkeit des politischen
Faktors. So hat die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters
sowohl in der Herrschaft, die sie ausübt, wie in den Grenzen,
die ihr gezogen sind, mancherlei politische Ursachen?). Der
deutsche Großhandel z. B. würde zweifellos eine größere Aus-
dehnung gewonnen haben, wenn die Macht der Venetianer
ihm nicht den Weg über Venedig hinaus versperrt hätte. Es
fragt sich nun aber, ob speziell die neuen Erscheinungen im
Wirtschaftsleben des 16.18. Jahrhunderts auf politische Ur-
1) S. mein Territorium. und Stadt, S. 223 und 266.
2) Vgl. z. B. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. 2, S. 463 Anm. 2;
Bd. 3, S. 204 ff.
3) Val. “t S. 584 Anm.].
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