Full text : Die deutschen Getreidezölle

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Nach  der  Betriebszählung  von  1907  gab  es  4  384  786
Betriebe  bis  zu  5  ha;  rechnet  man  dazu  die  17  982  Betriebe
über  6  ha,  welche  kein  Ackerland  haben,  so  sind  es  4  402  768
Betriebe  von  5  736  082  im  ganzen  —  76,75  %.  Von  diesen
76,75  %  aller  Landwirtschaftsbetriebe  kann  man  also  sagen,
daß  sie  meist  gezwungen  sind,  Getreide  zuzukaufen.
  Nur  23,35  %  der  deutschen  Landwirtschaftsbetriebe ­
  sind  deshalb  an  hohen
Getreidepreisen  interessiert,  am  meisten  unter
ihnen  der  ostelbische  Grundbesitz.
Von  jeher  ist  ein  deutliches  Erkennungszeichen  für  die
Wirkung  der  Getreidezölle  die  Steigerung  der  Bodenpreise ­
  gewesen,  auf  die  wir  im  übrigen  später  noch  kommen
werden.  Sehr  interessant  ist  es  nun  zu  sehen,  wie  Rothk
  e  g  e  1 x )  dargestellt  hat,  daß  seit  der  letzten  Zollerhöhung
eine  erhebliche  Bodenpreissteigerung  edngetreten  ist,  wie  wir
sie  ja  vorausgesagt  haben.  Die  Bodenpreissteigerung  unter
der  Wirkung  des  Bülowschen  Zolltarifs  1901/03  bis  1907/09
übertrifft  die  Bodenpreissteigerung  der  vorangegangenen
Periode  1895/97  bis  1901/03,  die  unter  den  Caprivischen  Zöllen
verlief,  beinahe  um  das  doppelte.  Ganz  besonders
aber  fällt  die  Bodenpreissteigerung  dem  großen  Grundbesitz  zu.
Das  zeigen  folgende  Ziffern:  1895/97  bis  1901/03  stiegen
die  Bodenpreise  bei  Landgütern  um  17  %,  bei  Stückländereien
um  10  %.  1901/03  bis  1907/09  stiegen  die  Bodenpreise  bei
Landgütern  um  33  %,  bei  Stückländereien  um  21  %.
Die  Steigerung  des  Bodenpreises  war  also  in  der  zweiten
^eitperiode  größer  als  in  der  ersten,  und  zwar  bei  den  Grundstücken ­
  unter  2  ha  um  12  %,  von  2—5  ha  um  11  %,  von
1 )  W.  Rothkegel,  Die  Bewegung  der  Kaufpreise  für  ländliche
Besitzungen  und  die  Entwickelung  der  Getreidepreise  im  Königreich  Preußen
Von  1895  bis  1909.  (Vgl.  Beilage  Nr.  1  im  Anhang.)
            
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