28 Zweites Kapitel. Zeitalter des Schatzhandels in Griechenland.
gender Dorfschaften zusannnensiedelten (Strabo, Vili 3), sei es
in einem der bisherigen Orte, sei es in einem neugegründeten
Zentrum, ein Vorgang, der sich noch häufig in historischer Zeit
wiederholte. Die gesamte Griechenheit hat sich aber damals eben
sowenig wie in den nächsten Jahrhunderten als Ganzes organisiert.
Die Zersplitterung ist immer für die Griechen charakteristisch ge
blieben, sie förderte zwar eine überaus nlannigfaltige und rege
Kulturentwicklung, lähmte aber die politische Widerstandskraft, so
daß es als ein glückliches Zusammentreffen bezeichnet werden muß,
daß die heranreifende griechische Welt zunächst mit keinem der
großen Weltreiche in nähere Berührung trat.
Zu Beginn des ersten Jahrtausends sind die großen Königs
herrschaften der mykenischen Epoche meist verschwunden. Wir fin
den nun neben dem Könige einen starken gruudbesitzenden Adel,
dessen Macht sich immer mehr vergrößerte, bis schließlich das
Königtum im 8. Jahrhundert fast überall beseitigt wurde. Nur
in Sparta, das auch sonst eine eigentümliche Entwicklung durch
machte, treffen wir es in modifizierter Form weit länger an
(S. 91). In den Ländern, die damals den Großgrundbesitz bereits
kannten, wurde der freie Bauer, der halbfreie oder unfreie Knechte
nicht in genügender Zahl besaß, vielfach genötigt, sich mit der Be
bauung des Bodens zu befassen, den Krieg und daher die Beute
mußte er dem Adel überlassen. Denn in den Krieg zu ziehen war
damals der Beute wegen in weit größerem Maße ein Recht als
eine Pflicht. Die Zahl der Landwirte, die nur ein kleines Stück
Land besaßen und nebenbei Arbeit für die Großen leisten mußten,
mag in vielen Ländern sehr angewachsen sein. Die Adelsgeschlechter
waren häufig die Leiter des Staatswesens, sie schirmten den klei
nen Mann und beuteten ihn entsprechend aus. Die Bedeutung
der Städte, die zum großen Teil erst damals entstanden, begann
zu wachsen, sie bildeten die politischen und wirtschaftlichen Zentren,
dort befand sich die Zentralregierung, dort wurden die Volksver
sammlungen abgehalten, wo eine solche noch ihre Bedeutung be
wahrt hatte, dort wurde Recht gesprochen. Nur wer neben seinem
Grund und Vieh ein Haus in der Stadt hatte, konnte ohne
Schwierigkeit auf die Leitung des Gemeinwesens Einfluß nehmen,
der kleine Bauer vermochte nur selten hinzukommen und wurde
dadurch noch weiter entrechtet.
Neben den Freien, die rechtlich oder tatsächlich oft eine sehr
verschiedene Stellung im Staatswesen einnahmen, standen Halb-