Object: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

8 
Genossenschaften müssen dem Registrar of Friendly Societies 
übergehen werden. Der Geschäftsanteil wurde auf 150 £ 
und die monatlichen Beiträge auf 1 £ beschränkt. Dieses 
Gesetz enthielt mannigfache Mängel, welche durch spätere 
Gesetze beseitigt wurden. Zu erwähnen sind das Gesetz vom 
30. Juli 1884, vom 22. April 1875 (37 und 38 Victoria cap. 42) 
und das Gesetz vom Jahre 1894 (57 und 58 Victoria cap. 47), 
Enqueten über die Baugenossenschaften fanden im Jahre 1871 
und im Jahre 1893 statt. 1 ) 
Die große Mehrzahl der englischen Baugenossenschaften 
sind Distributivgenossenschaften, welche nicht selbst bauen 
wollen, sondern welche nur den Zweck haben, das zum Bau 
nötige Kapital anzusammeln, um es dann den Genossen zur 
Verfügung zu stellen. Diese Genossenschaften treten in ver 
schiedenen Formen auf, je nachdem, ob sie nur für eine be 
stimmte Zeitdauer oder für eine unbegrenzte Zeit ins Leben 
gerufen sind. Diejenigen, deren Existenz begrenzt ist, heißen 
im englischen Terminating Societies. In diesen Genossen 
schaften zahlen die Mitglieder monatliche oder wöchentliche 
Beiträge, durch welche sie einen Geschäftsanteil erwerben. 
Dadurch soll jedes Mitglied das Recht auf eine bestimmte 
Geldsumme erwerben, welche dem Nominalwert der von ihm 
erworbenen Geschäftsanteile gleichkommt. Es kann dies in 
zweierlei Weise geschehen. Einmal wird diese Geldsumme 
• ausgezahlt nach Ablauf des Termins, für welchen die Ge 
nossenschaft gegründet worden ist. Dieser Termin wird dann 
erreicht, wenn das Vermögen der Genossenschaft einen Betrag 
erreicht hat, der genügt, um allen Mitgliedern, soweit sie 
nicht Vorschüsse erhalten haben, den Wert ihrer Geschäfts 
anteile auszuzahlen. Das Mitglied kann aber auch vor Ab 
lauf jenes Termins diesen Betrag ausgezahlt erhalten, wenn es 
(hypothekarische Sicherheit für den regelmäßigen Eingang 
seiner Beiträge stellt, außerdem muß es sich verpflichten, 
monatlich oder wöchentlich eine bestimmte Summe zu zahlen, 
um den Betrag der Geschäftsanteile, die es erhalten hat, zu 
verzinsen. Es ist das sogenannte Lösungsgeld (redemption 
') A. Scratchley, Model rules and tables for a permanent 
building society. London 1901, S. 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.