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,i n f o 1 g e einer volkswirtschaftlich recht
bedenklichen Steigerung der Güterpreise“.
Er sagt weiter: „Bei Erlaß des neuen Zolltarifs ist von
den Gegnern der Landwirtschaft mit Vorliebe darauf hin
gewiesen, daß die Erhöhung der landwirtschaft
lichen Zölle nur den jeweiligen Besitzern
zugute kommen würde. Es ist dies der ge
fährlichste und am schwersten zu wider
legende Einwand gegen unsere neuen Agrarzölle“, und
da Kapp ihn nicht zu widerlegen vermag, beantragt er die
Festsetzung einer Verschuldungsgrenze, um der mit den
steigenden Güterpreisen Hand in Hand gehenden höheren
Verschuldung vorzubeugen. Um dieselbe Zeit sagte der
preußische L a n d w i r t s o h a f t s m i n i s t e r Herr
von Arnim im Abgeordnetenhause: „Zweifellos bringt
die Zollgesetzgebung den jetzt lebenden Landwirten nicht
unerhebliche Vorteile. (Sehr richtig links. Heiterkeit.) Sicher
ist, daß diese Vorteile in gewisser Zeit,
meist schon in einer Generation, in Ge
stalt von höheren Schulden, eskomptiert
sein werden, so daß dann die Landwirt
schaft sich wieder auf demselben Stand
punkt befinden wird, auf dem sie heute
steht. (Sehr richtig links.) Die Zollgesetzgebung hätte
dann also gar nichts genützt; sie hätte vielmehr geschadet.
Denn fände je eine Verminderung oder Aufhebung der Zölle
statt, — und wer wollte die Möglichkeit dafür leugnen? —
Dann, meine Herren, werden Katastrophen der allerschlimmsten
Art eintreten. Unsere Zollgesetzgebung ist nur dann zu recht-
fertigen, wenn wir auch Maßregeln ergreifen, um die nicht
gewollten ungünstigen Begleiterscheinungen zu bekämpfen.“
Nun dürften allerdings die im übrigen sehr beachtenswerten,
auch von Herrn v. Arnim empfohlenen Vorschläge Dr. Kapps