Full text : Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

98

Wenn  Deutschland  einen  Differentialzoll  einführen  sollte,  so
ist  wohl  anzunehmen,  dass,  ebenso  wie  es  in  Frankreich  geschieht,
nicht  ein  wirkliches  »Rohöl«,  sondern  ein  sogenanntes  »Kunstöl«
importiert  würde,  d.  h.  durch  Zusatz  von  schwereren  Destillaten
(Teer  z.  B.)  soviel  spezifisch  schwerer  gemachtes  Oel,  dass  es
den  Anforderungen,  die  das  Gesetz  an  Rohöl  stellt,  entspricht.
Da  solche  Kunstöle  oft  einen  hohen  Prozentsatz  an  Leuchtöl
enthalten  (nach  Swoboda  S.  66  wurden  in  Oesterreich  Kunstöle
mit  einem  Leuchtölgehalt  bis  zu  90%  importiert!),  so  liegt  es  auf
der  Hand,  dass  die  durch  den  Erlass  eines  solchen  Gesetzes  gewollten ­
  Folgen  bestimmt  nicht  eintreten  werden.
Der  Zollausfall  würde  sich  nach  vielen  Millionen  berechnen
diese  Summe  durch  Mehrbesteuerung  zu  decken,  würde  viel
schwieriger  und  vor  allem  dem  Publikum  fühlbarer  sein.
Neuerdings  trägt  sich  übrigens  eine  Berliner  Gründerfirma,.
W.  Mertens  &  Co.,  mit  dem  Projekt,  österreichisches  Rohöl  auf
deutschem  Boden  in  einer  eigenen  Raffinerie  zu  verarbeiten.  Die
im  Dezember  1905  erschienene  Denkschrift  rechnet  allerlei  Vorteile ­
  heraus,  doch  bleibe  ich  dem  Plane  skeptisch  gegenüberstehen.
Jedenfalls  sind  von  vornherein  zwei  wichtige  Voraussetzungen
nicht  sicher:
1.  Der  Preis:  der  Trust  kann  ihn  in  der  Einflusssphäre  der
Fabrik  werfen  und  diese  dadurch  unrentabel  machen,  seine  eigenen
Verluste  aber  durch  höhere  Preise  im  übrigen  Deutschland  wieder
wettmachen.
2.  Ein  sehr  unsicherer  Faktor  ist  die  in  Aussicht  genommene
Verwendung  des  galizischen  Rohöls:  mit  dem  Absatz  und  der
Produktion  gerade  Galiziens  steht  es  —  ich  verweise  auf  meine
früheren  Ausführungen  —  noch  sehr  im  Argen.
Eine  kleine  Konzession,  die  man  dem  russischen  Oel  gemacht
hat,  ist  die  Zulässigkeit  der  Volumenverzollung.  Da  es,  ebenso
wie  die  österreichischen,  rumänischen  und  texanischen  Oele,
schwerer  ist  als  das  gewöhnliche  amerikanische  Standard  white,
so  kommt  letzteres  etwas  schlechter  weg.  Doch  ist  dieser  Nachteil ­
  so  gering,  dass  er  für  die  Preisbestimmung  nicht  ins  Gewicht
fällt.
3.  Differentielle  Tarifierung  und  regierungsseitige ­
  Bevorzugung  a  u  s  s  e  ramerikanischer  Oele.
Für  amerikanisches  Petroleum  sind  bei  Bahnversand  die  für
die  »Allgemeine  Wagenladungsklasse«  geltenden  Frachtsätze  zu
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.