Full text: Die Fabriksparkasse

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Forderungen hervortreten könnte. Vollste Geheimhaltung 
und ständig wiederholte Zusicherung der Geheimhaltung 
sind daher notwendig. Wie weit dieses Mißtrauen geht, 
dafür nur ein Beispiel. Bei einer vornehmlich von kleinen 
Leuten frequentierten Sparkasse in Offenbach mußte das 
Wartezimmer vom Schalterraume getrennt werden. In 
dem letzteren wird immer nur eine Person abgefertigt. 
Die Sparer werden nicht mit dem Namen aufgerufen, 
sondern nach Nummern. 
Im Fabrikbetriebe kommt dazu noch die Furcht, daß 
der Arbeitgeber oder zum mindesten die Meister die 
Kenntnis des Sparens zum Lohndrucke benutzen möchten. 
Die Meister haben das auch erfahrungsgemäß vielfach 
versucht. Man ist daher beispielsweise dazu übergegangen, 
die Sparsummen auf den Lohndüten durch einen Ein 
schlag zu verdecken oder in anderer Weise für Geheim 
haltung zu sorgen. Außerdem ist aber hier wie überall 
die Persönlichkeit von entscheidender Bedeutung. Wenn 
die Verwaltung der Sparkasse in den Händen eines 
Mannes liegt, der sich das volle Vertrauen der Arbeiter 
zu gewinnen versteht, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite 
steht, die Spartätigkeit durch geeigneten Zuspruch anregt 
und auch darauf sieht, daß nicht in leichtsinniger Weise 
Abhebungen erfolgen, dann sind Einzelheiten der Organi 
sation von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung. 
Grundforderung bei allen Fabriksparkassen sollte es also 
sein, eine besonders geeignete Persönlichkeit mit der Ver 
waltung zu betrauen. 
Eine Besonderheit im Fabriksparwesen bilden die 
Jugendsparkassen. Seit einer ganzen Reihe von Jahren 
tat sich die Gesetzgebung bemüht, Vorkehrungen zu 
treffen, daß die jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen, 
die verhältnismäßig früh erhebliche Lohneinnahmen 
haben, nicht die ganzen Beträge vergeuden und auf diese 
Weise, wenn sie nicht der sittlichen Verwahrlosung an 
heimfallen, es zum mindesten versäumen, durch ein 
kleines Sparkapital die Grundlage für ihren späteren 
Hausstand zu legen. Schon im Jahre 1891 erhielten die 
Gemeinden das Recht, festzusetzen, daß der Lohn der 
minderjährigen Arbeiter an die Eltern oder Vormünder 
ausgezahlt werden solle. Im Jahre 1900 wurden die Lohn 
zahlungsbücher eingeführt. Andere gesetzliche Bestim 
mungen verfolgten ähnliche Zwecke. Alle diese Maß- 
Flugschriften. 8. 2
	        
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