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Forderungen hervortreten könnte. Vollste Geheimhaltung
und ständig wiederholte Zusicherung der Geheimhaltung
sind daher notwendig. Wie weit dieses Mißtrauen geht,
dafür nur ein Beispiel. Bei einer vornehmlich von kleinen
Leuten frequentierten Sparkasse in Offenbach mußte das
Wartezimmer vom Schalterraume getrennt werden. In
dem letzteren wird immer nur eine Person abgefertigt.
Die Sparer werden nicht mit dem Namen aufgerufen,
sondern nach Nummern.
Im Fabrikbetriebe kommt dazu noch die Furcht, daß
der Arbeitgeber oder zum mindesten die Meister die
Kenntnis des Sparens zum Lohndrucke benutzen möchten.
Die Meister haben das auch erfahrungsgemäß vielfach
versucht. Man ist daher beispielsweise dazu übergegangen,
die Sparsummen auf den Lohndüten durch einen Ein
schlag zu verdecken oder in anderer Weise für Geheim
haltung zu sorgen. Außerdem ist aber hier wie überall
die Persönlichkeit von entscheidender Bedeutung. Wenn
die Verwaltung der Sparkasse in den Händen eines
Mannes liegt, der sich das volle Vertrauen der Arbeiter
zu gewinnen versteht, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite
steht, die Spartätigkeit durch geeigneten Zuspruch anregt
und auch darauf sieht, daß nicht in leichtsinniger Weise
Abhebungen erfolgen, dann sind Einzelheiten der Organi
sation von verhältnismäßig untergeordneter Bedeutung.
Grundforderung bei allen Fabriksparkassen sollte es also
sein, eine besonders geeignete Persönlichkeit mit der Ver
waltung zu betrauen.
Eine Besonderheit im Fabriksparwesen bilden die
Jugendsparkassen. Seit einer ganzen Reihe von Jahren
tat sich die Gesetzgebung bemüht, Vorkehrungen zu
treffen, daß die jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen,
die verhältnismäßig früh erhebliche Lohneinnahmen
haben, nicht die ganzen Beträge vergeuden und auf diese
Weise, wenn sie nicht der sittlichen Verwahrlosung an
heimfallen, es zum mindesten versäumen, durch ein
kleines Sparkapital die Grundlage für ihren späteren
Hausstand zu legen. Schon im Jahre 1891 erhielten die
Gemeinden das Recht, festzusetzen, daß der Lohn der
minderjährigen Arbeiter an die Eltern oder Vormünder
ausgezahlt werden solle. Im Jahre 1900 wurden die Lohn
zahlungsbücher eingeführt. Andere gesetzliche Bestim
mungen verfolgten ähnliche Zwecke. Alle diese Maß-
Flugschriften. 8. 2