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Menge subtiler und subtilster Bewertungsgründe mit. So entstehen
manchmal ausserordentlich hohe Preisunterschiede.
Beim Petroleum nichts dergleichen. Man kauft einfach »Petro
leum« und kümmert sich wenig darum, woher es kommt, wenn es
nur brennt und vor allem billig ist. Ob es weiss aussieht, wie
das russische oder schön blau fluoresziert wie das amerikanische,
ist dem Verbraucher einerlei. Oft wird das amerikanische Oel im
Kleinhandel nur deshalb bevorzugt, weil es »amerikanischen« Ur
sprungs, also etwas P'eines, Besonderes ist! Gerade dieser Um
stand hat dem Import amerikanischer Leuchtöle ungeheuer genützt.
Diese Indifferenz des Konsumenten blieb nicht ohne Einfluss
auf den Pländler. Was die Grosshändler anlangt, so waren sie
meist durch langfristige Verträge der Gesellschaft, von der sie
bezogen, verpflichtet und genossen dafür längeres Ziel und Vor
zugspreise. Andererseits hatten sie dann wieder die Detaillisten
durch mannigfache Geschäftsverbindungen, oft auch durch Vor
schüsse, Hypotheken etc. fest an der Hand. Da obendrein die
Qualität der gelieferten Ware, besonders seit der Annahme des
fire-test-Punktes, ziemlich gleich blieb und Preistreibereien zu den
Ausnahmen gehörten, so gewöhnten sich die kleineren Händler,
stets nur bei einem Grossisten zu kaufen und im Herbst friedlich
den Winterbedarf abzuschliessen, um für die Hauptbedarfszeit einen
festen Preis zu haben. Im Sommer, wo die Preise herabzugehen
pflegten, kaufte man dann wieder loko.
Ein zweiter Umstand, der dem Petroleumhandel seine eigen
tümliche Signatur auf drückt, ist die wegen der Feuergefährlichkeit
umständliche und wegen der bituminösen Bestandteile wenig rein
liche Lagerung und Behandlung des Artikels. Besonders erst
genannter Umstand fällt sehr ins Gewicht und hat veranlasst, dass
Aufbewahrung und Handel mit Petroleum mannigfachen scharfen,
oft zu scharfen feuer- und gesundheitspolizeilichen Bestimmungen
unterliegen, mehr als irgend ein anderer Konsumartikel. Ganz
natürlich, denn jede Regierung hat die Pflicht, ihre Untertanen
vor Schaden möglichst zu bewahren.
Nicht zum mindesten sind es diese gesetzlichen Vorschriften,
die den jetzt im Aussterben begriffenen Gross- und Zwischenhandel
seinerzeit grossgemacht haben. Andere Waren, selbst wenn sie
leicht Feuer fangen können, wie Tabak, Getreide, Baumwolle,
Kohle können überall in beliebigen Quantitäten ohne besondere
Sicherungsmassregeln gelagert werden, Petroleum dagegen nicht.