Full text: Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

66 
zend das Gegenteil bewiesen. Nach Schätzung von Fachleuten 
werden in Sachsen etwa 75 % des Gesamtabsatzes aus Strassen- 
wagen verkauft. Für Nordwestdeutschland dürfte eine höhere 
Quote sich ergeben, während sich in den Gegenden, wo der 
»Tankbetrieb« noch nicht lange eingerichtet ist, das Verhältnis 
auf etwa 6 : 4 zugunsten des Tankbetriebes stellen wird. 
Die Einführung des Tankbetriebs begegnete naturgemäss. 
zuerst manchen Schwierigkeiten, die teils auf der Skepsis, um 
nicht zu sagen Antipathie, der Behörden, teils auf engherziger 
Auslegung veralteter, aus der Zeit des Anfangs des Petroleum 
handels stammender gesetzlicher Bestimmungen beruhten. Letz 
tere waren, z. T. bis in die neueste Zeit, wie u. a. in Sachsen- 
Altenburg, wo das Gesetz von 1866 bis Mitte 1904 gültig war, 
mehr auf den Verkauf eines gefährlichen Medizinalartikels als auf 
den eines notwendigen Massenverbrauchsgutes zugeschnitten. Be 
stimmten sie doch z. B., dass in Verkaufslokalen Petroleum nur 
in Quantitäten bis höchstens 50 Pfd., in feuersicheren, durch 
hohe steinerne Schwellen geschützten Kellern nur in Mengen bis. 
400 Pfd. gelagert und aufbewahrt werden durfte. Solche Be 
stimmungen — in anderen Ländern waren sie ähnlich — waren 
bei dem rasch steigenden Konsum bald einfach nicht mehr ein 
zuhalten und mussten durch zweckentsprechendere ersetzt werden.. 
So setzte Preussen 1902/03 das für Verkaufsräume zulässige 
Höchstquantum auf 600 kg hinauf »bei Verwendung metallener 
mit Hahn versehener Abfüllvorrichtungen, die durch Pumpvor 
richtung mit Vorratsfässern in Verbindung stehen«. Sachsen- 
Weimar und andere mitteldeutsche Staaten erliessen kurz darauf 
ähnliche Bestimmungen. Mitte 1904 folgte das lange rückständig 
gebliebene Sachsen-Altenburg; März 1905 wurden die neuen Vor 
schriften für das Königreich Sachsen publiziert, die in den Ver 
kaufsräumen die Aufbewahrung eines Quantums von höchstens 
750 kg gestatten. Bei Verwendung »von mit explosionssicheren 
Verschlüssen und Abfüllvorrichtungen versehenen Behältern« 
dürfen insgesamt bis zu 1200 kg vorrätig gehalten werden. 
Im grossen und ganzen sind die Verordnungen den modernen 
Verhältnissen jetzt angepasst, doch wäre ihre Erweiterung, be 
sonders die Erleichterung des Kleinverkaufs, noch dringend zu 
wünschen. Denn grosse Geschäfte, wie z. B. einige Geschäfts 
stellen des Konsum-Vereines Leipzig-Plagwitz, kommen zu Zeiten 
mit einem Vorrat von 750 kg vom einen bis zum nächsten regu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.