Full text: Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik

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Unfälle der Zeit. Das Streben, die Binnenzölle in Deutschland 
gänzlich verschwinden zu lassen, rechne er somit unter die 
wohltätigsten Handlungen, womit sich die Regierung beschäftigen 
könne, und er versäume keine Gelegenheit, diese Lehre zu 
predigen. In diesem Sinne habe Motz auch ihm, dem Gesandten, 
gegenüber gesprochen und ihn aufgefordert, zu dem wohltätigen 
Werke beizutragen und die österreichische Regierung auf 
die heilsamen Folgen aufmerksam zu machen, welche eine 
größere Freigebung des Handels unfehlbar nach sich ziehen 
werde. Preußen werde sehr gern die Hand bieten, auch gegen 
Österreich Erleichterungen eintreten zu lassen, und eine Mil 
derung der bisherigen Strenge würde beiderseits wesentliche 
Vorteile gewähren. Über die Nachteile des Prohibitivsystems 
sei man in neuerer Zeit mehr als zur Genüge aufgeklärt worden, 
und besonders Preußen habe erfahren, welche Gewinne ihm das 
Aufgeben dieses veralteten Systems gebracht habe. Die Folge 
sei ein richtiger Bezug der Zollgebühren, ein immer zunehmender 
Aufschwung des Handels, welchen jeder Staat opfere, der sich 
zu sehr abschließe. 
Österreich aber war zunächst keineswegs geneigt, sein ver 
altetes Prohibitivsystem aufzugeben und mit Preußen vereint 
an der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands zu arbeiten. 
Uie österreichische Regierung ließ im Gegenteil kein Mittel 
unversucht, um Preußens Handelspolitik zu durchkreuzen und 
das Zustandekommen des deutschen Zollvereins zu vereiteln. 
Als diese Bemühungen sich als erfolglos erwiesen hatten, suchte 
Metternich sich dem Zollverein zu nähern und mit diesem ein 
Zollkartell zur Bekämpfung des Schmuggels abzuschließen. 
Preußen aber konnte einem Staat, der die Handelsfeindschaft 
Edt seinem Prohibitivsystem sanktionierte, derartige Zu 
geständnisse nicht machen. Die preußische Regierung, wies 
die österreichischen Anträge ab, indem sie erklärte, daß der 
Schleichhandel ein Feind sei, welcher durch ein gesellschaftliches 
Öbel, nämlich durch die Hemmung des Verkehrs zwischen den 
Staaten, hervorgerufen werde. Dieses Übel sei zwar, soweit es 
111 unabweisbaren finanziellen Bedürfnissen des Staates seine 
Entstehung habe, keiner Regierung zur Last zu legen, soweit 
a ker ein Zollsystem neben dem finanziellen Zweck haupt 
sächlich dahin gerichtet sei, die Konkurrenz der fremden
	        
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