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Unfälle der Zeit. Das Streben, die Binnenzölle in Deutschland
gänzlich verschwinden zu lassen, rechne er somit unter die
wohltätigsten Handlungen, womit sich die Regierung beschäftigen
könne, und er versäume keine Gelegenheit, diese Lehre zu
predigen. In diesem Sinne habe Motz auch ihm, dem Gesandten,
gegenüber gesprochen und ihn aufgefordert, zu dem wohltätigen
Werke beizutragen und die österreichische Regierung auf
die heilsamen Folgen aufmerksam zu machen, welche eine
größere Freigebung des Handels unfehlbar nach sich ziehen
werde. Preußen werde sehr gern die Hand bieten, auch gegen
Österreich Erleichterungen eintreten zu lassen, und eine Mil
derung der bisherigen Strenge würde beiderseits wesentliche
Vorteile gewähren. Über die Nachteile des Prohibitivsystems
sei man in neuerer Zeit mehr als zur Genüge aufgeklärt worden,
und besonders Preußen habe erfahren, welche Gewinne ihm das
Aufgeben dieses veralteten Systems gebracht habe. Die Folge
sei ein richtiger Bezug der Zollgebühren, ein immer zunehmender
Aufschwung des Handels, welchen jeder Staat opfere, der sich
zu sehr abschließe.
Österreich aber war zunächst keineswegs geneigt, sein ver
altetes Prohibitivsystem aufzugeben und mit Preußen vereint
an der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands zu arbeiten.
Uie österreichische Regierung ließ im Gegenteil kein Mittel
unversucht, um Preußens Handelspolitik zu durchkreuzen und
das Zustandekommen des deutschen Zollvereins zu vereiteln.
Als diese Bemühungen sich als erfolglos erwiesen hatten, suchte
Metternich sich dem Zollverein zu nähern und mit diesem ein
Zollkartell zur Bekämpfung des Schmuggels abzuschließen.
Preußen aber konnte einem Staat, der die Handelsfeindschaft
Edt seinem Prohibitivsystem sanktionierte, derartige Zu
geständnisse nicht machen. Die preußische Regierung, wies
die österreichischen Anträge ab, indem sie erklärte, daß der
Schleichhandel ein Feind sei, welcher durch ein gesellschaftliches
Öbel, nämlich durch die Hemmung des Verkehrs zwischen den
Staaten, hervorgerufen werde. Dieses Übel sei zwar, soweit es
111 unabweisbaren finanziellen Bedürfnissen des Staates seine
Entstehung habe, keiner Regierung zur Last zu legen, soweit
a ker ein Zollsystem neben dem finanziellen Zweck haupt
sächlich dahin gerichtet sei, die Konkurrenz der fremden