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Schlachtfeld errang, auch den handelspolitischen Bestrebungen
Preußens zum Siege verhall'. Die Hindernisse, welche der deutschen
Einigung bisher in der Verfassung des deutschen Bundes
und des Zollvereins entgegengetreten waren, wurden beseitigt.
Der deutsche Bund wurde aufgelöst, und die deutschen Staaten
wurden jetzt nur noch durch den Zollverein zusammen gehalten,
der eine völlig neue Verfassung erhielt.
Die Generalkonferenz und das liberum veto wurden beseitigt.
An ihre Stelle trat der Zollbundesrat und das Zollparlament.
So war zum erstenmal für ganz Deutschland ein
gesetzgebender Körper geschaffen, dessen Zusammensetzung
auf dem Allgemeinen Wahlrecht beruhte. „Es war doch einmal
etwas Merkwürdiges“, sagt Ludwig Bamberger in seinen
vertraulichen Briefen aus dem Zollparlament, „etwas zu Merkwürdiges,
um ganz unfruchtbar und erfolglos zu bleiben: daß
zum ersten Male überhaupt die Abgeordneten des deutschen
Volkes in der größten deutschen Stadt des größten deutschen
Staates zusammentraten und damit den Grundstein zu einer
künftigen Hauptstadt des künftigen Deutschen Reiches wie
zur künftigen Gesamtvertretung der künftigen Nation legten.“
Auf dem volkswirtschaftlichen Kongreß, der 1867 in
Hamburg stattfand, durfte Michaelis mit Genugtuung konstatieren,
daß das Programm, das der Kongreß 1858 aufgestellt
hatte, in allen Punkten durchgeführt war. Die Ermäßigung
der Schutzzölle war erfolgt, die Allgemeine Eingangsabgabe
war aufgehoben, die Getreidezölle waren verschwunden,
und viele von den finanziell unerheblichen und wirtschaftlich
nachteiligen Zöllen waren beseitigt. Auch die damals schon
geforderte Reform der Zollvereinsverfassung war durchgeführt
worden. Als neues Programm stellte der Kongreß jetzt auf:
Die konsequente Beseitigung des Schutzsystems und die Zurückführung
des Tarifs auf wenige nach finanziellen Rücksichten
ausgewählte Positionen. Man wollte der Verwirklichung
eines Systems reiner Finanzzölle entgegenstreben, und
die Regierung war bereit, dazu die Hand zu bieten. Bismarck
hat bei verschiedenen Gelegenheiten das Finanzzollsystein
als Endziel der zollpolitischen Entwicklung bezeichnet.
Am 21. Juni 1869 sagte er im Zollparlament:
„Ich glaube, daß unsere Zollgesetzgebung sich nach der