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a) Die Aktiengesellschaften.
Der Nominalbetrag der einzelnen Aktie ist in weitaus der Mehrzahl
der Fälle 500 Fr.; da wo Aktien von geringerem Nominalwert existieren,
rührt das entweder von einer früheren Reduktion oder der Rückzahlung
eines Teils des Kapitals her, oder es sind Überreste einer ersten Zeit, wo
etwa kleinere Lokalinstitute zur besseren Plazierung der Aktien bei einem
wenig finanzkräftigen Teil der Bevölkerung zu Abschnitten von 50, 100
oder 200 Fr. griffen. Ganz vereinzelt finden wir grössere Aktien von
1000 Fr., ja einmal gar 5000 Fr. Ebenso ist in der Regel die Aktie voll
einbezahlt; nur bei wenigen Instituten der französischen Schweiz finden
wir, entsprechend der französischen Übung, eine Einzahlung von nur 50%
auch bei länger bestehenden Gesellschaften. Von den 75 Aktiengesell
schaften per 31. Dezember 1912 unserer Gruppe haben 25 Namenaktien.
Die Regel ist also die voll liberierte Inhaberaktie von 500 Fr., die über
haupt den Typus der schweizerischen Bankaktie darstellt.
Was die Kotierung der Aktien an einer schweizerischen Börse an
betrifft, so liegen hier die Verhältnisse für die Inhaber dieser Papiere mit
Rücksicht auf die jederzeitige Möglichkeit eines Verkaufes weniger günstig.
Verhältnismässig wenig Institute, nämlich 18, haben ihre Aktien an einer
oder zwei der vier Börsen Basel, Zürich, Genf und Bern eingeführt. Davon
gehören fünf Banken der Grössengruppe IV, elf der Gruppe III, zwei der
Gruppe II an.
An der Basler Börse sind kotiert:
Aargauische Creditanstalt, Aarau,
Bank in Zofingen,
Handwerkerbank Basel,
Solothurner Handelsbank;
an der Zürcher Börse:
Aargauische Creditanstalt,
Bank in Baden,
Bank für Handel und Industrie, Zug-Zürich,
Bank in Schaffhausen,
Bank in Wädenswil,
Bank in Zofingen,
Incasso- und Effectenbank, Zürich,
Zürcher Depositenbank;