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Es steigt der prozentuale Anteil der Check-, Giro- und Korrespondenten
gelder von 4,1% bei der Gruppe der kleinsten Banken auf 8,6% bei den
grössten, derjenige der Obligationen und Depositen von 40,2% auf 64,3%,
während dagegen der Anteil der Spargelder fällt von 33,0% auf 6,3%.
Bei den Kontokorrentkreditoren lässt sich eine bestimmte Bewegung nicht
verfolgen. Im ganzen bilden die Kreditoren 28,1%, die Depositen 71,9%
der fremden Gelder.
2. Die Annahme verzinslicher Gelder in Kontokorrent.
Bei diesen Geldern, die unter dem Titel Kontokorrent-Kreditoren
erscheinen, handelt es sich zur Hauptsache um momentan disponible
Kapitalien, über die der Kunde, meist ein Kaufmann oder Industrieller,
oder dann ein Privater mit bedeutendem Geldverkehr jederzeit verfügen
möchte. Was die kleineren Privatkunden anbetrifft, so nähert sich ihr
Kontokorrentverkehr oft dem Sparkassengeschäft.
Die Kreditorengelder haben, so willkommen sie den Banken auch sein
mögen, für die Leitung doch das unangenehme, dass sie gerade zu Zeiten,
wo das Institut sie weniger nötig hat, zu Zeiten allgemeiner Geschäftsflau
heit, reichlicher eingehen, dagegen in den Momenten der Geldknappheit
und des grossen Geldbedarfs von ihren Eigentümern, die sie nun selber
im Geschäft verwenden können, zurückgezogen werden. Gerade in dieser
Beziehung haben es die Lokalbanken, die oft auf eine oder wenige
Industrien angewiesen sind, viel schwieriger, als die dezentralisierten
Grossbanken.
Die meisten schweizerischen Lokal- und Mittelbanken sehen in ihren
Statuten und Geschäftsregiementen vor: „Annahme verzinslicher Gelder
auf Kontokorrent- und Checkrechnungen.“ Einzahlungen werden meistens
vom folgenden Werktag an zinstragend. Zur Gutschrift können Wechsel,
Checks, Coupons usw. eingereicht werden; es gelten in dieser Beziehung
die gleichen Grundsätze wie für Debitoren-Rechnungen. Meist kann der
Konto-Inhaber über sein Guthaben jederzeit in unbeschränkter Weise
verfügen; kleinere Banken dagegen behalten sich klugerweise für grössere
Summen (über 500 Er. oder 1000 Er.) eine kleine Kündigungsfrist vor. Die
Provision richtet sich meist nach dem Lmsatz und schwankt zwischen
V/oo bis Vs °/ n . Die Verzinsung wird in Anlehnung an den offiziellen
Diskontosatz der Schweizerischen Nationalbank mit einer entsprechenden
Marge nach unten festgesetzt. Eür Checkrechnungen, die meist eine etwas
geringere Zinsvergütung geniessen, fällt die Umsatzprovision weg; über
das Guthaben kann durch Checks meist ohne Einschränkung verfügt werden