Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Es steigt der prozentuale Anteil der Check-, Giro- und Korrespondenten 
gelder von 4,1% bei der Gruppe der kleinsten Banken auf 8,6% bei den 
grössten, derjenige der Obligationen und Depositen von 40,2% auf 64,3%, 
während dagegen der Anteil der Spargelder fällt von 33,0% auf 6,3%. 
Bei den Kontokorrentkreditoren lässt sich eine bestimmte Bewegung nicht 
verfolgen. Im ganzen bilden die Kreditoren 28,1%, die Depositen 71,9% 
der fremden Gelder. 
2. Die Annahme verzinslicher Gelder in Kontokorrent. 
Bei diesen Geldern, die unter dem Titel Kontokorrent-Kreditoren 
erscheinen, handelt es sich zur Hauptsache um momentan disponible 
Kapitalien, über die der Kunde, meist ein Kaufmann oder Industrieller, 
oder dann ein Privater mit bedeutendem Geldverkehr jederzeit verfügen 
möchte. Was die kleineren Privatkunden anbetrifft, so nähert sich ihr 
Kontokorrentverkehr oft dem Sparkassengeschäft. 
Die Kreditorengelder haben, so willkommen sie den Banken auch sein 
mögen, für die Leitung doch das unangenehme, dass sie gerade zu Zeiten, 
wo das Institut sie weniger nötig hat, zu Zeiten allgemeiner Geschäftsflau 
heit, reichlicher eingehen, dagegen in den Momenten der Geldknappheit 
und des grossen Geldbedarfs von ihren Eigentümern, die sie nun selber 
im Geschäft verwenden können, zurückgezogen werden. Gerade in dieser 
Beziehung haben es die Lokalbanken, die oft auf eine oder wenige 
Industrien angewiesen sind, viel schwieriger, als die dezentralisierten 
Grossbanken. 
Die meisten schweizerischen Lokal- und Mittelbanken sehen in ihren 
Statuten und Geschäftsregiementen vor: „Annahme verzinslicher Gelder 
auf Kontokorrent- und Checkrechnungen.“ Einzahlungen werden meistens 
vom folgenden Werktag an zinstragend. Zur Gutschrift können Wechsel, 
Checks, Coupons usw. eingereicht werden; es gelten in dieser Beziehung 
die gleichen Grundsätze wie für Debitoren-Rechnungen. Meist kann der 
Konto-Inhaber über sein Guthaben jederzeit in unbeschränkter Weise 
verfügen; kleinere Banken dagegen behalten sich klugerweise für grössere 
Summen (über 500 Er. oder 1000 Er.) eine kleine Kündigungsfrist vor. Die 
Provision richtet sich meist nach dem Lmsatz und schwankt zwischen 
V/oo bis Vs °/ n . Die Verzinsung wird in Anlehnung an den offiziellen 
Diskontosatz der Schweizerischen Nationalbank mit einer entsprechenden 
Marge nach unten festgesetzt. Eür Checkrechnungen, die meist eine etwas 
geringere Zinsvergütung geniessen, fällt die Umsatzprovision weg; über 
das Guthaben kann durch Checks meist ohne Einschränkung verfügt werden
	        
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