Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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des Assekuranzwertes, mit welchem Geschäft wir bis jetzt nur günstige 
Erfahrungen gemacht haben und welchem wir den grössten Teil unseres 
Reingewinns verdanken. Mit dem Inkrafttreten des Z. G. B. ist die Art 
dieser Geschäfte sehr erschwert worden durch den gesetzlich eingeräumten 
pfandrechtlichen Anspruch zu gunsten der Bauhandwerker. Leider sind 
die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen sehr kurz abgefasst und wird 
sich im Verkehr zuerst eine Praxis herausbilden müssen. Dies führt zu 
einer einstweiligen Zurückhaltung im Abschluss solcher Geschäfte.“ In 
ähnlicher Weise bemerkt der Jahresbericht der Creditanstalt St. Gallen 
Pro 1912: „Baukredite können nur noch solchen Unternehmern gewährt 
Werden, welche des Kredites überhaupt nicht bedürfen.“ 
Im allgemeinen sollte nun das lokale Wechselmaterial zur Erhöhung 
der Liquidität im Portefeuille der Klein- und Lokalbanken bleiben. Statt 
dessen findet aber oft eine bedeutende Rückdiskontierung statt. 
Weniger bei der Nationalbank, indem ein grosser Teil der Wechsel nicht 
bankfähig im Sinne ihrer Diskontvorschriften ist, als vielmehr bei grossen 
Handelsbanken, namentlich aber bei den Kantonalbanken, die in dieser 
Beziehung eine volkswirtschaftliche Mission erfüllen, indem sie die Wechsel 
durch ihr Giro bankfähig zu machen imstande sind. Natürlich verlangt 
die so diskontierende Kantonalbank dann auch, dass die ganz guten Wechsel 
dir ebenfalls übergeben werden. In dieser starken Rückdiskontierung liegt 
nun aber für die kleinen Banken eine gewisse Gefahr, die durch Nichtangabe 
der Giroverbindlichkeiten im Geschäftsbericht verdeckt, aber nicht be 
hoben ist. Die von der Kundschaft erhaltenen Wechsel werden vielfach so 
schnell als möglich als langes Papier rückdiskontiert, und mit dem Barwert 
Wird sofort neu diskontiert. So können sich die Giroverbindlichkeiten so 
häufen, dass das entstandene Engagement in keiner Weise mehr den geringen 
Hittein der Kleinbank entspricht. 
•2- Vorschüsse in laufender Rechnung und auf feste Termine, 
inklusive Report- und Lombardgeschäft. 
Für eine Handels- und Gewerbebank und auch für die vielen Institute 
mit gemischtem Geschäftskreis, wie ihn die Banken unserer Gruppe vielfach 
haben, spielt das Kontokorrentgeschäft, speziell das Debitorengeschäft 
e ine grosse Rolle. Seine Bedeutung ist auch für die Banken gestiegen, 
die früher mehr Sparkassencharakter hatten, und nur die Hypotheken 
banken kommen dabei weniger in Betracht. Für alle andern Institute ist 
das Debitorengeschäft so recht eigentlich der Lebensnerv ihrer Tätigkeit.
	        
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