Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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des  Assekuranzwertes,  mit  welchem  Geschäft  wir  bis  jetzt  nur  günstige
Erfahrungen  gemacht  haben  und  welchem  wir  den  grössten  Teil  unseres
Reingewinns  verdanken.  Mit  dem  Inkrafttreten  des  Z.  G.  B.  ist  die  Art
dieser  Geschäfte  sehr  erschwert  worden  durch  den  gesetzlich  eingeräumten
pfandrechtlichen  Anspruch  zu  gunsten  der  Bauhandwerker.  Leider  sind
die  diesbezüglichen  Gesetzesbestimmungen  sehr  kurz  abgefasst  und  wird
sich  im  Verkehr  zuerst  eine  Praxis  herausbilden  müssen.  Dies  führt  zu
einer  einstweiligen  Zurückhaltung  im  Abschluss  solcher  Geschäfte.“  In
ähnlicher  Weise  bemerkt  der  Jahresbericht  der  Creditanstalt  St.  Gallen
Pro  1912:  „Baukredite  können  nur  noch  solchen  Unternehmern  gewährt
Werden,  welche  des  Kredites  überhaupt  nicht  bedürfen.“
Im  allgemeinen  sollte  nun  das  lokale  Wechselmaterial  zur  Erhöhung
der  Liquidität  im  Portefeuille  der  Klein-  und  Lokalbanken  bleiben.  Statt
dessen  findet  aber  oft  eine  bedeutende  Rückdiskontierung  statt.
Weniger  bei  der  Nationalbank,  indem  ein  grosser  Teil  der  Wechsel  nicht
bankfähig  im  Sinne  ihrer  Diskontvorschriften  ist,  als  vielmehr  bei  grossen
Handelsbanken,  namentlich  aber  bei  den  Kantonalbanken,  die  in  dieser
Beziehung  eine  volkswirtschaftliche  Mission  erfüllen,  indem  sie  die  Wechsel
durch  ihr  Giro  bankfähig  zu  machen  imstande  sind.  Natürlich  verlangt
die  so  diskontierende  Kantonalbank  dann  auch,  dass  die  ganz  guten  Wechsel
dir  ebenfalls  übergeben  werden.  In  dieser  starken  Rückdiskontierung  liegt
nun  aber  für  die  kleinen  Banken  eine  gewisse  Gefahr,  die  durch  Nichtangabe
der  Giroverbindlichkeiten  im  Geschäftsbericht  verdeckt,  aber  nicht  behoben ­
  ist.  Die  von  der  Kundschaft  erhaltenen  Wechsel  werden  vielfach  so
schnell  als  möglich  als  langes  Papier  rückdiskontiert,  und  mit  dem  Barwert
Wird  sofort  neu  diskontiert.  So  können  sich  die  Giroverbindlichkeiten  so
häufen,  dass  das  entstandene  Engagement  in  keiner  Weise  mehr  den  geringen
Hittein  der  Kleinbank  entspricht.
•2-  Vorschüsse  in  laufender  Rechnung  und  auf  feste  Termine,
inklusive  Report-  und  Lombardgeschäft.
Für  eine  Handels-  und  Gewerbebank  und  auch  für  die  vielen  Institute
mit  gemischtem  Geschäftskreis,  wie  ihn  die  Banken  unserer  Gruppe  vielfach
haben,  spielt  das  Kontokorrentgeschäft,  speziell  das  Debitorengeschäft
e ine  grosse  Rolle.  Seine  Bedeutung  ist  auch  für  die  Banken  gestiegen,
die  früher  mehr  Sparkassencharakter  hatten,  und  nur  die  Hypothekenbanken ­
  kommen  dabei  weniger  in  Betracht.  Für  alle  andern  Institute  ist
das  Debitorengeschäft  so  recht  eigentlich  der  Lebensnerv  ihrer  Tätigkeit.
            
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