Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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die meist geringeren andern Darlehen in breiter Anschaulichkeit nach ihren 
Beträgen klassifiziert sind. Und doch wäre gerade hier mit Rücksicht auf 
jüngste Vorgänge eine grössere Offenheit am Platz. Es würde entschieden 
auch im Interesse der kleinen Banken liegen, wenn das Publikum weiss, 
dass die auf die einzelnen Objekte angelegten Summen für das betreffende 
Institut kein zu grosses Risiko bedeuten. 
Bei Einschätzung der Bedeutung, die die schweizerischen Lokal- und 
Mittelbanken für die Befriedigung des Hypothekarkredites haben, darf 
nicht übersehen werden, dass die bilanzmässig ausgewiesenen Hypotheken 
bestände diese Bedeutung nicht ganz zum Ausdruck bringen. Wir sehen aus 
der Bilanz meist nicht, wie viel von den Darlehen gegen Hinterlage 
von Hypothekartiteln erteilt worden sind. Tatsächlich aber ist zwischen 
solchen Geschäften und eigentlichen Hypothekargeschäften oft ein geringer 
Unterschied. Eine Reihe von Banken haben nach ihren Bilanzen kein 
eigentliches Hypothekengeschäft; unter dem Titel Darlehen aber sind dann 
oft ganz beträchtliche Vorschüsse gegen Hinterlage von Grundpfandtiteln. 
Es weist z. B. die Bank für Graubünden pro 1911 einen Posten von 17,4 
Millionen Franken aus als „Darlehen gegen Hypothek, Bürgschaft und auf 
Faustpfand.“ In ihrem geschichtlichen Rückblick pro 1912 schreibt sie 
darüber: „Während der ersten Jahre des Bestehens der Bank wurden 
Darlehen nur gegen Faustpfand oder Bürgschaft gewährt. Die Hypothekar 
darlehen überliess man der kantonalen Spar- und Hypothekarkasse.... 
Angesichts der Entwicklungsperiode, in welche die bündnerische Fremden 
industrie anfangs der achtziger Jahre eintrat, war es jedoch nicht mehr 
möglich, sich von Hotelbelehnungen fernzuhalten, wenn man nicht riskieren 
wollte, von andern beiseite geschoben zu werden. Zuerst ging man dabei 
mit grosser Behutsamkeit zu Werke, und Belehnungen von Hotels mit 
120,000 Fr. und 140,000 Fr. galten damals noch für grosse, mit ziemlichem 
Risiko verbundene Geschäfte. Nach und nach wurde man aber durch die 
Umstände (Konkurrenz, usw.) zur Gewährung immer grösserer Darlehen 
gedrängt, und in den letzten Jahren ist man selbst vor Belehnungen nicht 
zurückgeschreckt, welche das zehnfache der oben genannten Beträge er 
reichten.“ Gerade auch Gesetze über das Zinsfussmaximum bewirken ge 
legentlich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz. So schreibt die Bank in 
Gossau pro 1912: „Die Hypothekardarlehen haben eine kleine Abnahme 
zu verzeichnen. Neue Darlehen wurden der Zinsfussverhältnisse wegen fast 
ausschliesslich nur in Faustpfandrechten gewährt.“ Die Bilanz der Credit- 
anstatt St. Gallen, einer Vertreterin der dortigen Hypthekarbanken, 1 ) 
') Vergl. Wälder, Die Geschichte des Handelsbankwesens in St. Gallen, 1913, S. 153 ff
	        
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