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die meist geringeren andern Darlehen in breiter Anschaulichkeit nach ihren
Beträgen klassifiziert sind. Und doch wäre gerade hier mit Rücksicht auf
jüngste Vorgänge eine grössere Offenheit am Platz. Es würde entschieden
auch im Interesse der kleinen Banken liegen, wenn das Publikum weiss,
dass die auf die einzelnen Objekte angelegten Summen für das betreffende
Institut kein zu grosses Risiko bedeuten.
Bei Einschätzung der Bedeutung, die die schweizerischen Lokal- und
Mittelbanken für die Befriedigung des Hypothekarkredites haben, darf
nicht übersehen werden, dass die bilanzmässig ausgewiesenen Hypotheken
bestände diese Bedeutung nicht ganz zum Ausdruck bringen. Wir sehen aus
der Bilanz meist nicht, wie viel von den Darlehen gegen Hinterlage
von Hypothekartiteln erteilt worden sind. Tatsächlich aber ist zwischen
solchen Geschäften und eigentlichen Hypothekargeschäften oft ein geringer
Unterschied. Eine Reihe von Banken haben nach ihren Bilanzen kein
eigentliches Hypothekengeschäft; unter dem Titel Darlehen aber sind dann
oft ganz beträchtliche Vorschüsse gegen Hinterlage von Grundpfandtiteln.
Es weist z. B. die Bank für Graubünden pro 1911 einen Posten von 17,4
Millionen Franken aus als „Darlehen gegen Hypothek, Bürgschaft und auf
Faustpfand.“ In ihrem geschichtlichen Rückblick pro 1912 schreibt sie
darüber: „Während der ersten Jahre des Bestehens der Bank wurden
Darlehen nur gegen Faustpfand oder Bürgschaft gewährt. Die Hypothekar
darlehen überliess man der kantonalen Spar- und Hypothekarkasse....
Angesichts der Entwicklungsperiode, in welche die bündnerische Fremden
industrie anfangs der achtziger Jahre eintrat, war es jedoch nicht mehr
möglich, sich von Hotelbelehnungen fernzuhalten, wenn man nicht riskieren
wollte, von andern beiseite geschoben zu werden. Zuerst ging man dabei
mit grosser Behutsamkeit zu Werke, und Belehnungen von Hotels mit
120,000 Fr. und 140,000 Fr. galten damals noch für grosse, mit ziemlichem
Risiko verbundene Geschäfte. Nach und nach wurde man aber durch die
Umstände (Konkurrenz, usw.) zur Gewährung immer grösserer Darlehen
gedrängt, und in den letzten Jahren ist man selbst vor Belehnungen nicht
zurückgeschreckt, welche das zehnfache der oben genannten Beträge er
reichten.“ Gerade auch Gesetze über das Zinsfussmaximum bewirken ge
legentlich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz. So schreibt die Bank in
Gossau pro 1912: „Die Hypothekardarlehen haben eine kleine Abnahme
zu verzeichnen. Neue Darlehen wurden der Zinsfussverhältnisse wegen fast
ausschliesslich nur in Faustpfandrechten gewährt.“ Die Bilanz der Credit-
anstatt St. Gallen, einer Vertreterin der dortigen Hypthekarbanken, 1 )
') Vergl. Wälder, Die Geschichte des Handelsbankwesens in St. Gallen, 1913, S. 153 ff