Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

60

die  meist  geringeren  andern  Darlehen  in  breiter  Anschaulichkeit  nach  ihren
Beträgen  klassifiziert  sind.  Und  doch  wäre  gerade  hier  mit  Rücksicht  auf
jüngste  Vorgänge  eine  grössere  Offenheit  am  Platz.  Es  würde  entschieden
auch  im  Interesse  der  kleinen  Banken  liegen,  wenn  das  Publikum  weiss,
dass  die  auf  die  einzelnen  Objekte  angelegten  Summen  für  das  betreffende
Institut  kein  zu  grosses  Risiko  bedeuten.
Bei  Einschätzung  der  Bedeutung,  die  die  schweizerischen  Lokal-  und
Mittelbanken  für  die  Befriedigung  des  Hypothekarkredites  haben,  darf
nicht  übersehen  werden,  dass  die  bilanzmässig  ausgewiesenen  Hypothekenbestände ­
  diese  Bedeutung  nicht  ganz  zum  Ausdruck  bringen.  Wir  sehen  aus
der  Bilanz  meist  nicht,  wie  viel  von  den  Darlehen  gegen  Hinterlage
von  Hypothekartiteln  erteilt  worden  sind.  Tatsächlich  aber  ist  zwischen
solchen  Geschäften  und  eigentlichen  Hypothekargeschäften  oft  ein  geringer
Unterschied.  Eine  Reihe  von  Banken  haben  nach  ihren  Bilanzen  kein
eigentliches  Hypothekengeschäft;  unter  dem  Titel  Darlehen  aber  sind  dann
oft  ganz  beträchtliche  Vorschüsse  gegen  Hinterlage  von  Grundpfandtiteln.
Es  weist  z.  B.  die  Bank  für  Graubünden  pro  1911  einen  Posten  von  17,4
Millionen  Franken  aus  als  „Darlehen  gegen  Hypothek,  Bürgschaft  und  auf
Faustpfand.“  In  ihrem  geschichtlichen  Rückblick  pro  1912  schreibt  sie
darüber:  „Während  der  ersten  Jahre  des  Bestehens  der  Bank  wurden
Darlehen  nur  gegen  Faustpfand  oder  Bürgschaft  gewährt.  Die  Hypothekardarlehen ­
  überliess  man  der  kantonalen  Spar-  und  Hypothekarkasse....
Angesichts  der  Entwicklungsperiode,  in  welche  die  bündnerische  Fremdenindustrie ­
  anfangs  der  achtziger  Jahre  eintrat,  war  es  jedoch  nicht  mehr
möglich,  sich  von  Hotelbelehnungen  fernzuhalten,  wenn  man  nicht  riskieren
wollte,  von  andern  beiseite  geschoben  zu  werden.  Zuerst  ging  man  dabei
mit  grosser  Behutsamkeit  zu  Werke,  und  Belehnungen  von  Hotels  mit
120,000  Fr.  und  140,000  Fr.  galten  damals  noch  für  grosse,  mit  ziemlichem
Risiko  verbundene  Geschäfte.  Nach  und  nach  wurde  man  aber  durch  die
Umstände  (Konkurrenz,  usw.)  zur  Gewährung  immer  grösserer  Darlehen
gedrängt,  und  in  den  letzten  Jahren  ist  man  selbst  vor  Belehnungen  nicht
zurückgeschreckt,  welche  das  zehnfache  der  oben  genannten  Beträge  erreichten.“ ­
  Gerade  auch  Gesetze  über  das  Zinsfussmaximum  bewirken  gelegentlich ­
  eine  Verschiebung  innerhalb  der  Bilanz.  So  schreibt  die  Bank  in
Gossau  pro  1912:  „Die  Hypothekardarlehen  haben  eine  kleine  Abnahme
zu  verzeichnen.  Neue  Darlehen  wurden  der  Zinsfussverhältnisse  wegen  fast
ausschliesslich  nur  in  Faustpfandrechten  gewährt.“  Die  Bilanz  der  Creditanstatt
  St.  Gallen,  einer  Vertreterin  der  dortigen  Hypthekarbanken, 1 )
')  Vergl.  Wälder,  Die  Geschichte  des  Handelsbankwesens  in  St.  Gallen,  1913,  S.  153  ff
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.