Full text: Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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aus der Herstellung von Zuführungsleitungen machen und damit den 
Gasbezug erschweren. Von dem gleichen Standpunkte wäre die Her 
stellung der Steigeleitungen für weniger bemittelte Hausbesitzer (in 
begründeter Auswahl) sowie für Baugesellschaften, Genossenschaften 
und ähnliche auf Wunsch gegen Ratenrückzahlung herzustellen. Ver 
zichtet aber das Gaswerk zugunsten privater Unternehmer und Hand 
werker ganz oder teilweise auf die Herstellung der Steigeleitungen, so 
wäre auf alle Fälle eine mäßige Berechnung der Steigeleitungen durch 
fest vereinbarte Sätze zwischen dem Gaswerk und den privaten Unter 
nehmern zu sichern, die diesem trotz allem einen guten Gewinn ermög 
lichen. Es ist hierbei durchaus zweckentsprechend, daß das Gaswerk 
als der Besteller der Steigeleitungen auftritt und der Gasabnehmer 
die Herstellungskosten an das Gaswerk entweder in einer Summe oder 
gegebenenfalls in Raten zahlt. Besteht für das Gaswerk bezüglich 
der Steigeleitungen als Teil der allgemeinen Zuführungsanlage ein er 
höhtes Interesse an der guten und zweckentsprechenden Herstellung 
zu mäßigen Preisen, so gilt dies, wenigstens in beschränktem Maße, 
auch für die Innenleitungen, d. h. den Verteilungsleitungen in den 
Wohnungen. Das Gaswerk hat auch hierbei ein Interesse, daß der 
Gasbezug vor allem für die einfacheren und mittleren Wohnungen 
nicht durch zu hohe Forderungen der Privatunternehmer erschwert 
wird, so daß es sich zum Vorteil solider Privatunternehmer bzw. Hand 
werker auch bei Herstellung der Innenleitungen empfiehlt, daß das 
Gaswerk die Vermittlung zu guten Preisen übernimmt. Natürlich muß 
sowohl bei der Übertragung der Herstellung der Steigeleitungen wie 
der Innenleitungen der geschäftlichen Initiative der Privatunternehmer 
vollkommen freie Hand gelassen sein. Der Handwerker oder private 
Unternehmer, der den Kunden für den Gasbezug gewinnt, erhält auch 
von vornherein die Ausführung der Leitungen; in den anderen Fällen 
hat der künftige Gasabnehmer natürlich die Wahl für den Installateur 
oder, wenn dieser von diesem Recht nicht Gebrauch macht, wird die 
Verteilung der Arbeiten unter einer beschränkten Zahl von Installa 
teuren für jeden B e z i r k in irgendeiner geeignet erscheinenden Weise, 
eventuell durch das Los, vorgenommen. Hier verdient wohl auch der 
Grundsatz Erwähnung, daß die Installateure als die besten Akquisiteure 
anzuerkennen und zu halten sind. Bei dem erwähnten Vermittlungs 
verfahren kann im Bedarfsfälle die Herstellung der Innen 
leitungen ebenso wie der Steigeleitungen gegen Ratenrückzahlung zu 
gebilligt und damit jede Belastung des privaten Unternehmers vermieden 
werden; der private Unternehmer aber hat sowohl bei Bar- wie bei
	        
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