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aus der Herstellung von Zuführungsleitungen machen und damit den
Gasbezug erschweren. Von dem gleichen Standpunkte wäre die Her
stellung der Steigeleitungen für weniger bemittelte Hausbesitzer (in
begründeter Auswahl) sowie für Baugesellschaften, Genossenschaften
und ähnliche auf Wunsch gegen Ratenrückzahlung herzustellen. Ver
zichtet aber das Gaswerk zugunsten privater Unternehmer und Hand
werker ganz oder teilweise auf die Herstellung der Steigeleitungen, so
wäre auf alle Fälle eine mäßige Berechnung der Steigeleitungen durch
fest vereinbarte Sätze zwischen dem Gaswerk und den privaten Unter
nehmern zu sichern, die diesem trotz allem einen guten Gewinn ermög
lichen. Es ist hierbei durchaus zweckentsprechend, daß das Gaswerk
als der Besteller der Steigeleitungen auftritt und der Gasabnehmer
die Herstellungskosten an das Gaswerk entweder in einer Summe oder
gegebenenfalls in Raten zahlt. Besteht für das Gaswerk bezüglich
der Steigeleitungen als Teil der allgemeinen Zuführungsanlage ein er
höhtes Interesse an der guten und zweckentsprechenden Herstellung
zu mäßigen Preisen, so gilt dies, wenigstens in beschränktem Maße,
auch für die Innenleitungen, d. h. den Verteilungsleitungen in den
Wohnungen. Das Gaswerk hat auch hierbei ein Interesse, daß der
Gasbezug vor allem für die einfacheren und mittleren Wohnungen
nicht durch zu hohe Forderungen der Privatunternehmer erschwert
wird, so daß es sich zum Vorteil solider Privatunternehmer bzw. Hand
werker auch bei Herstellung der Innenleitungen empfiehlt, daß das
Gaswerk die Vermittlung zu guten Preisen übernimmt. Natürlich muß
sowohl bei der Übertragung der Herstellung der Steigeleitungen wie
der Innenleitungen der geschäftlichen Initiative der Privatunternehmer
vollkommen freie Hand gelassen sein. Der Handwerker oder private
Unternehmer, der den Kunden für den Gasbezug gewinnt, erhält auch
von vornherein die Ausführung der Leitungen; in den anderen Fällen
hat der künftige Gasabnehmer natürlich die Wahl für den Installateur
oder, wenn dieser von diesem Recht nicht Gebrauch macht, wird die
Verteilung der Arbeiten unter einer beschränkten Zahl von Installa
teuren für jeden B e z i r k in irgendeiner geeignet erscheinenden Weise,
eventuell durch das Los, vorgenommen. Hier verdient wohl auch der
Grundsatz Erwähnung, daß die Installateure als die besten Akquisiteure
anzuerkennen und zu halten sind. Bei dem erwähnten Vermittlungs
verfahren kann im Bedarfsfälle die Herstellung der Innen
leitungen ebenso wie der Steigeleitungen gegen Ratenrückzahlung zu
gebilligt und damit jede Belastung des privaten Unternehmers vermieden
werden; der private Unternehmer aber hat sowohl bei Bar- wie bei