Full text : Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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aus  der  Herstellung  von  Zuführungsleitungen  machen  und  damit  den
Gasbezug  erschweren.  Von  dem  gleichen  Standpunkte  wäre  die  Herstellung ­
  der  Steigeleitungen  für  weniger  bemittelte  Hausbesitzer  (in
begründeter  Auswahl)  sowie  für  Baugesellschaften,  Genossenschaften
und  ähnliche  auf  Wunsch  gegen  Ratenrückzahlung  herzustellen.  Verzichtet ­
  aber  das  Gaswerk  zugunsten  privater  Unternehmer  und  Handwerker ­
  ganz  oder  teilweise  auf  die  Herstellung  der  Steigeleitungen,  so
wäre  auf  alle  Fälle  eine  mäßige  Berechnung  der  Steigeleitungen  durch
fest  vereinbarte  Sätze  zwischen  dem  Gaswerk  und  den  privaten  Unternehmern ­
  zu  sichern,  die  diesem  trotz  allem  einen  guten  Gewinn  ermöglichen. ­
  Es  ist  hierbei  durchaus  zweckentsprechend,  daß  das  Gaswerk
als  der  Besteller  der  Steigeleitungen  auftritt  und  der  Gasabnehmer
die  Herstellungskosten  an  das  Gaswerk  entweder  in  einer  Summe  oder
gegebenenfalls  in  Raten  zahlt.  Besteht  für  das  Gaswerk  bezüglich
der  Steigeleitungen  als  Teil  der  allgemeinen  Zuführungsanlage  ein  erhöhtes ­
  Interesse  an  der  guten  und  zweckentsprechenden  Herstellung
zu  mäßigen  Preisen,  so  gilt  dies,  wenigstens  in  beschränktem  Maße,
auch  für  die  Innenleitungen,  d.  h.  den  Verteilungsleitungen  in  den
Wohnungen.  Das  Gaswerk  hat  auch  hierbei  ein  Interesse,  daß  der
Gasbezug  vor  allem  für  die  einfacheren  und  mittleren  Wohnungen
nicht  durch  zu  hohe  Forderungen  der  Privatunternehmer  erschwert
wird,  so  daß  es  sich  zum  Vorteil  solider  Privatunternehmer  bzw.  Handwerker ­
  auch  bei  Herstellung  der  Innenleitungen  empfiehlt,  daß  das
Gaswerk  die  Vermittlung  zu  guten  Preisen  übernimmt.  Natürlich  muß
sowohl  bei  der  Übertragung  der  Herstellung  der  Steigeleitungen  wie
der  Innenleitungen  der  geschäftlichen  Initiative  der  Privatunternehmer
vollkommen  freie  Hand  gelassen  sein.  Der  Handwerker  oder  private
Unternehmer,  der  den  Kunden  für  den  Gasbezug  gewinnt,  erhält  auch
von  vornherein  die  Ausführung  der  Leitungen;  in  den  anderen  Fällen
hat  der  künftige  Gasabnehmer  natürlich  die  Wahl  für  den  Installateur
oder,  wenn  dieser  von  diesem  Recht  nicht  Gebrauch  macht,  wird  die
Verteilung  der  Arbeiten  unter  einer  beschränkten  Zahl  von  Installateuren ­
  für  jeden  B  e  z  i  r  k  in  irgendeiner  geeignet  erscheinenden  Weise,
eventuell  durch  das  Los,  vorgenommen.  Hier  verdient  wohl  auch  der
Grundsatz  Erwähnung,  daß  die  Installateure  als  die  besten  Akquisiteure
anzuerkennen  und  zu  halten  sind.  Bei  dem  erwähnten  Vermittlungsverfahren ­
  kann  im  Bedarfsfälle  die  Herstellung  der  Innenleitungen ­
  ebenso  wie  der  Steigeleitungen  gegen  Ratenrückzahlung  zugebilligt ­
  und  damit  jede  Belastung  des  privaten  Unternehmers  vermieden
werden;  der  private  Unternehmer  aber  hat  sowohl  bei  Bar-  wie  bei
            
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