Full text : Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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und  Niederdruckstarklicht  als  technisch  und  dekorativ  mindestens
gleichwertige,  dabei  aber  wirtschaftlich  meist  stark  und  oft  ums  Vielfache ­
  überlegene  Beleuchtung  gegenüber  der  elektrischen  Beleuchtung
zukommt.
Ein  sehr  wirksames  Mittel  zur  Förderung  des  Gasabsatzes  ist
weiterhin  die  Vermietungvon  Gasverbrauchsapparaten ­
  sowie  eventuell  der  beschränkte  Verkauf  von  Gasverbrauchsapparaten ­
  gegen  Ratenzahlung  oder  Kaufmiete.  Durch  diese  beiden
Einrichtungen  ist  den  weniger  leistungsfähigen  Gasinteressenten  wie
auch  dem  sog.  Mittelstand,  der  sich  vielfach  nicht  gerne  zu  größeren
Ausgaben  bereit  findet,  Gelegenheit  zu  allgemeiner  und  vielseitiger
Gasbenutzung  gegeben.  Soweit  es  mit  Rücksicht  auf  eine  zu  große
Konkurrenz  gegenüber  Privatgeschäften  nicht  angebracht  erscheint,
allgemein  eine  Vermietung  von  einfachen  Gasverbrauchsapparaten, ­
  so  von  einfachen  Lampen,  guten  Kochern,  Gasherden  in
einfacher  Ausführung,  Plätteinrichtungen,  Waschmaschinen  usw.  zur
Einführung  zu  bringen,  sollte  die  Vermietung  dieser  Apparate  doch
mindestens  gewissen,  weniger  bemittelten  Kreisen  zugänglich  gemacht
werden,  wozu  sich  je  nach  den  besonderen  örtlichen  Verhältnissen
verschiedene  Wege,  vor  allem  durch  Beschränkung  der  Vermietung
an  Inhaber  von  Wohnungen  bis  zu  einer  bestimmten  Größe  (Anzahl
der  Räume,  Quadratmeter)  einschlagen  lassen.  In  anderen  Fällen  aber
kann  es  auch  von  seiten  der  Privatgeschäfte  und  Installateure  keinen
zu  großen  Bedenken  begegnen,  wenn  das  Gaswerk  zur  erleichterten
Einführung  gewisser  Gasverbrauchsapparate,  z.  B.  von  Gasöfen,  Waschmaschinen, ­
  gewisser  Arten  von  Warmwasserbereitern  und  Ähnlichem
je  nach  Zeit  und  Umständen  eine  Vermietung  derartiger  Apparate
vornimmt.  Die  Miete  kann  auch  zu  einer  Kaufmiete  ausgestaltet  werden, ­
  wobei  der  Mieter  nach  Leistung  von  gewissen,  eventuell  erhöhten
Mietbeträgen  in  den  Besitz  der  betreffenden  Gegenstände  eintritt.  Bei
dem  eventuellen  Verkauf  gegen  Ratenzahlung,  der  jedoch  bei  Einführung ­
  der  Kaufmiete  im  allgemeinen  entbehrlich  ist,  können  sich  die
Gaswerke  ähnlich  wie  bei  Inneninstallationen  auch  der  Vermittlung
der  Privatgeschäfte  und  Installateure  bedienen,  um  einerseits  eine
Konkurrenz  mit  Privaten  vollständig  zu  vermeiden  und  anderseits
selbst  nur  ein  kleines  Musterlager  halten  zu  müssen.
Zur  erleichterten  Einführung  der  den  besten  elektrischen  Bogenlampen ­
  an  Stärke,  Wirtschaftlichkeit  wie  ästhetischer  Wirkung  überlegenen ­
  Preßgaslampen  empfiehlt  es  sich  schließlich  noch  sehr,  daß  die
Gaswerke  die  Errichtung  von  eventuell  gemeinschaftlichen  Preßgas-
            
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