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sozialen Standpunkt nur darum handeln, die Kleingasabnehmer von
Gebühren möglichst zu entlasten und sie hierdurch wie durch sonstige
Bemühungen allmählich zu guten Gasabnehmern zu entwickeln.
Abgesehen von der Einschränkung der Gebühren, besonders bei
Kleingasabnehmern, muß die Tarifierung des Gases nach den allge
meinen, wirtschaftlichen Grundsätzen vor allem die Verbilligung des
Gases mit zunehmendem Massenverbrauch gerichtet sein, d. h. in erster
Linie den Großgasverbrauch begünstigen. Eine Reihe
von Städten kommen diesem Grundsatz durch Gaspreisermäßigungen
für Großgasabnehmer auch nach, doch darf gesagt werden, daß im
allgemeinen die diesbezüglichen Tarife weder in ihrer Höhe noch in
ihrer Ausdehnung dem Bedürfnis der Großabnehmer nachkommen und
vielfach sehr gegenüber den Tarifen für Großabnehmer zurückstehen,
wie sie von den Elektrizitätswerken so allgemein zugestanden werden.
Die Großgastarife müssen ebenso wie die Großtarife für Elektrizität,
natürlich stets unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, bis
auf die Höhe der durchschnittlichen Selbstkosten des Gases
abfallen, bei denen in der Tat noch immer ein reichlicher Gewinn mit
Rücksicht auf die Verbilligung in den Erzeugungs- wie der Verteilungs
kosten des Gases bei der Massenerzeugung bzw. -abgabe zu verzeichnen
ist. Um den Großgasverbrauch nach Möglichkeit zu entwickeln, sollten
die Großgastarife auch in den Verbrauchsgrenzen möglichst tief, etwa
auf 1000 bis einigen tausend Kubikmeter Jahresverbrauch je nach
den besonderen Verhältnissen herabgehen, so daß auch noch entwick
lungsfähige Betriebe, größere Geschäfte, öffentliche Lokale an den
Vorteilen des Großgastarifes teilnehmen.
Die möglichste Stärkung der Beteiligung des Gases an der Klein
kraftversorgung (an die deutschen Gaswerke sind zurzeit rd. 30 000
Gasmotoren mit rd. 160000 PS angeschlossen), die sehr stark durch
eine hochgeschraubte Preispolitik der Gaswerke für Gas zu Kraftzwecken
und gleicherweise durch das außerordentliche Entgegenkommen der
Elektrizitätswerke an Kraftstromabnehmer beeinträchtigt wurde, er
fordert für das Gas neben den Großgastarifen besondere Preis-
tarifefür Gas zu Kraftzwecken, da die allgemeinen Groß
gastarife in den niedrigen Verbrauchsstufen, wie sie für die Kleingewerbe
treibenden usw. in Frage kommen, nicht die Ermäßigung geben können,
wie sie für die Verwendung des Gases zu Kraftzwecken notwendig ist.
Ganz allgemein kann gesagt werden, daß für Gas zu Kraftzwecken
pro cbm etwa dieselben Preise wie für Kraftstrom pro KW/Std. und
bei ähnlichen Rabatten gegeben werden sollte, womit dem Gase, das
Qreineder, Wirtschaft d. Gaswerke. 4