Full text: Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

49 
sozialen Standpunkt nur darum handeln, die Kleingasabnehmer von 
Gebühren möglichst zu entlasten und sie hierdurch wie durch sonstige 
Bemühungen allmählich zu guten Gasabnehmern zu entwickeln. 
Abgesehen von der Einschränkung der Gebühren, besonders bei 
Kleingasabnehmern, muß die Tarifierung des Gases nach den allge 
meinen, wirtschaftlichen Grundsätzen vor allem die Verbilligung des 
Gases mit zunehmendem Massenverbrauch gerichtet sein, d. h. in erster 
Linie den Großgasverbrauch begünstigen. Eine Reihe 
von Städten kommen diesem Grundsatz durch Gaspreisermäßigungen 
für Großgasabnehmer auch nach, doch darf gesagt werden, daß im 
allgemeinen die diesbezüglichen Tarife weder in ihrer Höhe noch in 
ihrer Ausdehnung dem Bedürfnis der Großabnehmer nachkommen und 
vielfach sehr gegenüber den Tarifen für Großabnehmer zurückstehen, 
wie sie von den Elektrizitätswerken so allgemein zugestanden werden. 
Die Großgastarife müssen ebenso wie die Großtarife für Elektrizität, 
natürlich stets unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, bis 
auf die Höhe der durchschnittlichen Selbstkosten des Gases 
abfallen, bei denen in der Tat noch immer ein reichlicher Gewinn mit 
Rücksicht auf die Verbilligung in den Erzeugungs- wie der Verteilungs 
kosten des Gases bei der Massenerzeugung bzw. -abgabe zu verzeichnen 
ist. Um den Großgasverbrauch nach Möglichkeit zu entwickeln, sollten 
die Großgastarife auch in den Verbrauchsgrenzen möglichst tief, etwa 
auf 1000 bis einigen tausend Kubikmeter Jahresverbrauch je nach 
den besonderen Verhältnissen herabgehen, so daß auch noch entwick 
lungsfähige Betriebe, größere Geschäfte, öffentliche Lokale an den 
Vorteilen des Großgastarifes teilnehmen. 
Die möglichste Stärkung der Beteiligung des Gases an der Klein 
kraftversorgung (an die deutschen Gaswerke sind zurzeit rd. 30 000 
Gasmotoren mit rd. 160000 PS angeschlossen), die sehr stark durch 
eine hochgeschraubte Preispolitik der Gaswerke für Gas zu Kraftzwecken 
und gleicherweise durch das außerordentliche Entgegenkommen der 
Elektrizitätswerke an Kraftstromabnehmer beeinträchtigt wurde, er 
fordert für das Gas neben den Großgastarifen besondere Preis- 
tarifefür Gas zu Kraftzwecken, da die allgemeinen Groß 
gastarife in den niedrigen Verbrauchsstufen, wie sie für die Kleingewerbe 
treibenden usw. in Frage kommen, nicht die Ermäßigung geben können, 
wie sie für die Verwendung des Gases zu Kraftzwecken notwendig ist. 
Ganz allgemein kann gesagt werden, daß für Gas zu Kraftzwecken 
pro cbm etwa dieselben Preise wie für Kraftstrom pro KW/Std. und 
bei ähnlichen Rabatten gegeben werden sollte, womit dem Gase, das 
Qreineder, Wirtschaft d. Gaswerke. 4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.