Full text : Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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mit  zunehmender  Betriebsstundenzahl  der  Motoren  in  stets  wachsendem
Maße  dem  elektrischen  Strom  für  Kraftzwecke  wirtschaftlich  überlegen
ist,  ein  ausreichendes  Übergewicht  zur  erweiterten  Benutzung  des  Gases
für  Kraftzwecke  gegeben  ist  und  den  Gaswerken  mit  Rücksicht  auf  die
durchschnittlich  60  bis  100%  niedrigeren  Selbstkosten  des  Gases  gegenüber ­
  dem  elektrischen  Strome 1 )  trotzdem  noch  ein  weit  höherer  Gewinn
als  den  Elektrizitätswerken  verbleibt.  In  diesen  letzterwähnten  Verhältnissen ­
  liegt  auch  gleichzeitig  das  große  volkswirtschaftliche  Interesse
der  Verwendung  des  Gases  zu  Kraftzwecken  begründet.
Die  Förderung  des  für  die  Gaswerke  ausschlaggebenden  Verwendungsgebietes ­
  des  Gases  bei  Klein  gasabnehmern,  also  der  Gasabnehmer ­
  mit  etwa  unter  1000  bzw.  einigen  tausend  cbm  pro  Jahr,
bedingt  grundsätzlich  die  weitgehende  Differenzierung  der  Gaspreise
für  die  verschiedenen  Verwendungsarten  des  Gases.  Nach  diesem
Grundsatz  haben  denn  auch  die  Gaswerke  besondere  Preise  für  Leuchtgas, ­
  Kochgas,  industrielles  Gas,  Kraftgas,  für  im  Sommer  und  im  Winter
abgegebenes  Gas  usw.  eingeführt.  Seit  einigen  Jahren  hat  demgegenüber, ­
  unter  dem  Vorantritt  einiger  großer  Gaswerke,  der  sog.  „Einheitspreis“ ­
  für  Gas  mit  Rücksicht  auf  die  Vereinfachung  bei  der  Hausinstallation ­
  und  im  Verrechnungswesen  der  Gaswerke  vielfach  Eingang
gefunden.  So  sehr  natürlich  die  diesbezüglichen,  wirtschaftlichen  Vorteile ­
  des  Einheitspreises  geschätzt  werden  müssen,  kann  doch  gesagt
werden,  daß  die  Einführung  des  Einheitspreises  vom  Standpunkt  der
Erweiterung  des  Gasabsatzes  besonders  in  den  vielen  Fällen  nicht
berechtigt  erscheint,  in  denen  dieser  mit  einer  wesentlichen  Verteuerung
des  Kochgases  verbunden  ist,  so  daß  er  geradezu  hemmend  auf  die
Entwicklung  der  Gasverwendung  wirken  mußte.  Nicht  selten  haben
sich  daher  auch  von  den  vielen  Gaswerken,  die  seither  zum  Einheitspreis ­
  übergegangen  sind,  von  der  starren  Durchführung  desselben  abgewendet ­
  und  zur  Förderung  neuer  Verwendungsgebiete,  so  für  Gasheizzwecke, ­
  Warmwasserbereitungszwecke,  für  gewerbliche  Zwecke  verschiedener ­
  Art,  besondere  Gaspreise  eingeführt;  zur  Verrechnung
des  Gases  sind  in  diesen  Fällen  natürlich  wieder  besondere  Gasmesser
sowie  Hausleitungen  erforderlich.
In  neuester  Zeit  wurden  zur  Umgehung  dieser  besonderen  Einrichtungen ­
  wie  zur  allgemeinen  Hebung  des  Gasverbrauches  auf  der
Grundlage  des  Einheitspreises  verschiedene  Vorschläge *  2 )  gemacht,  so
h  Siehe  Greineder  »Die  öffentliche  Energieversorgung  und  die  Gaswerke«,
Journal  f.  Gasbei.  1914,  Nr.  21  u.  22.
2 )  Siehe  Journal  f.  Gasbei.  1912  u.  1913.
            
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