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mit zunehmender Betriebsstundenzahl der Motoren in stets wachsendem
Maße dem elektrischen Strom für Kraftzwecke wirtschaftlich überlegen
ist, ein ausreichendes Übergewicht zur erweiterten Benutzung des Gases
für Kraftzwecke gegeben ist und den Gaswerken mit Rücksicht auf die
durchschnittlich 60 bis 100% niedrigeren Selbstkosten des Gases gegenüber
dem elektrischen Strome 1 ) trotzdem noch ein weit höherer Gewinn
als den Elektrizitätswerken verbleibt. In diesen letzterwähnten Verhältnissen
liegt auch gleichzeitig das große volkswirtschaftliche Interesse
der Verwendung des Gases zu Kraftzwecken begründet.
Die Förderung des für die Gaswerke ausschlaggebenden Verwendungsgebietes
des Gases bei Klein gasabnehmern, also der Gasabnehmer
mit etwa unter 1000 bzw. einigen tausend cbm pro Jahr,
bedingt grundsätzlich die weitgehende Differenzierung der Gaspreise
für die verschiedenen Verwendungsarten des Gases. Nach diesem
Grundsatz haben denn auch die Gaswerke besondere Preise für Leuchtgas,
Kochgas, industrielles Gas, Kraftgas, für im Sommer und im Winter
abgegebenes Gas usw. eingeführt. Seit einigen Jahren hat demgegenüber,
unter dem Vorantritt einiger großer Gaswerke, der sog. „Einheitspreis“
für Gas mit Rücksicht auf die Vereinfachung bei der Hausinstallation
und im Verrechnungswesen der Gaswerke vielfach Eingang
gefunden. So sehr natürlich die diesbezüglichen, wirtschaftlichen Vorteile
des Einheitspreises geschätzt werden müssen, kann doch gesagt
werden, daß die Einführung des Einheitspreises vom Standpunkt der
Erweiterung des Gasabsatzes besonders in den vielen Fällen nicht
berechtigt erscheint, in denen dieser mit einer wesentlichen Verteuerung
des Kochgases verbunden ist, so daß er geradezu hemmend auf die
Entwicklung der Gasverwendung wirken mußte. Nicht selten haben
sich daher auch von den vielen Gaswerken, die seither zum Einheitspreis
übergegangen sind, von der starren Durchführung desselben abgewendet
und zur Förderung neuer Verwendungsgebiete, so für Gasheizzwecke,
Warmwasserbereitungszwecke, für gewerbliche Zwecke verschiedener
Art, besondere Gaspreise eingeführt; zur Verrechnung
des Gases sind in diesen Fällen natürlich wieder besondere Gasmesser
sowie Hausleitungen erforderlich.
In neuester Zeit wurden zur Umgehung dieser besonderen Einrichtungen
wie zur allgemeinen Hebung des Gasverbrauches auf der
Grundlage des Einheitspreises verschiedene Vorschläge * 2 ) gemacht, so
h Siehe Greineder »Die öffentliche Energieversorgung und die Gaswerke«,
Journal f. Gasbei. 1914, Nr. 21 u. 22.
2 ) Siehe Journal f. Gasbei. 1912 u. 1913.