Full text: Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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mit zunehmender Betriebsstundenzahl der Motoren in stets wachsendem 
Maße dem elektrischen Strom für Kraftzwecke wirtschaftlich überlegen 
ist, ein ausreichendes Übergewicht zur erweiterten Benutzung des Gases 
für Kraftzwecke gegeben ist und den Gaswerken mit Rücksicht auf die 
durchschnittlich 60 bis 100% niedrigeren Selbstkosten des Gases gegen 
über dem elektrischen Strome 1 ) trotzdem noch ein weit höherer Gewinn 
als den Elektrizitätswerken verbleibt. In diesen letzterwähnten Ver 
hältnissen liegt auch gleichzeitig das große volkswirtschaftliche Interesse 
der Verwendung des Gases zu Kraftzwecken begründet. 
Die Förderung des für die Gaswerke ausschlaggebenden Verwen 
dungsgebietes des Gases bei Klein gasabnehmern, also der Gas 
abnehmer mit etwa unter 1000 bzw. einigen tausend cbm pro Jahr, 
bedingt grundsätzlich die weitgehende Differenzierung der Gaspreise 
für die verschiedenen Verwendungsarten des Gases. Nach diesem 
Grundsatz haben denn auch die Gaswerke besondere Preise für Leucht 
gas, Kochgas, industrielles Gas, Kraftgas, für im Sommer und im Winter 
abgegebenes Gas usw. eingeführt. Seit einigen Jahren hat demgegen 
über, unter dem Vorantritt einiger großer Gaswerke, der sog. „Einheits 
preis“ für Gas mit Rücksicht auf die Vereinfachung bei der Haus 
installation und im Verrechnungswesen der Gaswerke vielfach Eingang 
gefunden. So sehr natürlich die diesbezüglichen, wirtschaftlichen Vor 
teile des Einheitspreises geschätzt werden müssen, kann doch gesagt 
werden, daß die Einführung des Einheitspreises vom Standpunkt der 
Erweiterung des Gasabsatzes besonders in den vielen Fällen nicht 
berechtigt erscheint, in denen dieser mit einer wesentlichen Verteuerung 
des Kochgases verbunden ist, so daß er geradezu hemmend auf die 
Entwicklung der Gasverwendung wirken mußte. Nicht selten haben 
sich daher auch von den vielen Gaswerken, die seither zum Einheits 
preis übergegangen sind, von der starren Durchführung desselben ab 
gewendet und zur Förderung neuer Verwendungsgebiete, so für Gas 
heizzwecke, Warmwasserbereitungszwecke, für gewerbliche Zwecke ver 
schiedener Art, besondere Gaspreise eingeführt; zur Verrechnung 
des Gases sind in diesen Fällen natürlich wieder besondere Gasmesser 
sowie Hausleitungen erforderlich. 
In neuester Zeit wurden zur Umgehung dieser besonderen Ein 
richtungen wie zur allgemeinen Hebung des Gasverbrauches auf der 
Grundlage des Einheitspreises verschiedene Vorschläge * 2 ) gemacht, so 
h Siehe Greineder »Die öffentliche Energieversorgung und die Gaswerke«, 
Journal f. Gasbei. 1914, Nr. 21 u. 22. 
2 ) Siehe Journal f. Gasbei. 1912 u. 1913.
	        
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