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mit zunehmender Betriebsstundenzahl der Motoren in stets wachsendem
Maße dem elektrischen Strom für Kraftzwecke wirtschaftlich überlegen
ist, ein ausreichendes Übergewicht zur erweiterten Benutzung des Gases
für Kraftzwecke gegeben ist und den Gaswerken mit Rücksicht auf die
durchschnittlich 60 bis 100% niedrigeren Selbstkosten des Gases gegen
über dem elektrischen Strome 1 ) trotzdem noch ein weit höherer Gewinn
als den Elektrizitätswerken verbleibt. In diesen letzterwähnten Ver
hältnissen liegt auch gleichzeitig das große volkswirtschaftliche Interesse
der Verwendung des Gases zu Kraftzwecken begründet.
Die Förderung des für die Gaswerke ausschlaggebenden Verwen
dungsgebietes des Gases bei Klein gasabnehmern, also der Gas
abnehmer mit etwa unter 1000 bzw. einigen tausend cbm pro Jahr,
bedingt grundsätzlich die weitgehende Differenzierung der Gaspreise
für die verschiedenen Verwendungsarten des Gases. Nach diesem
Grundsatz haben denn auch die Gaswerke besondere Preise für Leucht
gas, Kochgas, industrielles Gas, Kraftgas, für im Sommer und im Winter
abgegebenes Gas usw. eingeführt. Seit einigen Jahren hat demgegen
über, unter dem Vorantritt einiger großer Gaswerke, der sog. „Einheits
preis“ für Gas mit Rücksicht auf die Vereinfachung bei der Haus
installation und im Verrechnungswesen der Gaswerke vielfach Eingang
gefunden. So sehr natürlich die diesbezüglichen, wirtschaftlichen Vor
teile des Einheitspreises geschätzt werden müssen, kann doch gesagt
werden, daß die Einführung des Einheitspreises vom Standpunkt der
Erweiterung des Gasabsatzes besonders in den vielen Fällen nicht
berechtigt erscheint, in denen dieser mit einer wesentlichen Verteuerung
des Kochgases verbunden ist, so daß er geradezu hemmend auf die
Entwicklung der Gasverwendung wirken mußte. Nicht selten haben
sich daher auch von den vielen Gaswerken, die seither zum Einheits
preis übergegangen sind, von der starren Durchführung desselben ab
gewendet und zur Förderung neuer Verwendungsgebiete, so für Gas
heizzwecke, Warmwasserbereitungszwecke, für gewerbliche Zwecke ver
schiedener Art, besondere Gaspreise eingeführt; zur Verrechnung
des Gases sind in diesen Fällen natürlich wieder besondere Gasmesser
sowie Hausleitungen erforderlich.
In neuester Zeit wurden zur Umgehung dieser besonderen Ein
richtungen wie zur allgemeinen Hebung des Gasverbrauches auf der
Grundlage des Einheitspreises verschiedene Vorschläge * 2 ) gemacht, so
h Siehe Greineder »Die öffentliche Energieversorgung und die Gaswerke«,
Journal f. Gasbei. 1914, Nr. 21 u. 22.
2 ) Siehe Journal f. Gasbei. 1912 u. 1913.