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zunächst nicht vorgesehenen Verbesserung und
Erweiterung zuzuschreiben.“
Nun sei die „Eigene Scholle" darauf hingewiesen
worden, wie wenig gemacht worden sei. Eine weitere
Prüfung sei herbeigeführt. Jetzt nach 3 Monaten habe
sich die Scholle auf den Standpuntt gestellt, daß nach
dem Vertrage die Stallscheune gar nicht in Betracht ge-
zogen sei, und daß durch deren Bau die wefentlichen
Mehrkosten über den Anschlag entstanden seien. Das
bedeute die Existenz dieses Mannes, der dafür seine
jahrelangen Ersparnisse opfern müsse. Die Scholle sei
im Irrtum; denn aus der Klammer „(Wohnhaus und
Stallscheune)‘ gehe unzweifelhaft hervor, daß die Stall-
scheune bei dem Preise mit in Betracht gezogen sei.
Absicht werfe er der Scholle nicht vor. Liege aber ein
Versehen vor, so hätte die Scholle gleich sagen sollen :
es liegt ein Versehen vor, wir müssen es auf irgendeine
Weise ausgleichen. Rechtlich könne der Mann nichts
machen, da er die erhöhte Forderung anerkannt habe.
Die Werbetrommel werde, wie man sage, von der
Eigenen Scholle zu arg gerührt. Es liege ihm eine
Aufforderung vor für Schlanow, in der es heiße:
„Der Acker ist in höchster Kultur, fast durchweg
kleefähig, zum Teil auch luzernefähig."
Er habe den Acker nicht bonitiert; aber auf seine An-
fragen sei ihm gesagt worden, daß mehr als 800 Morgen
kleefähiger Boden nicht vorhanden sei, und daß das
andre sehr viel Sand sei. Er würde auch nicht gesagt
haben: „Der Boden ist in höchster Kultur“, sondern
vielleicht: „in guter Kultur“. –~ „Die Wiesen sind
prima, zwei- und dreischnittig.“ Ihm sei von ruhigen,
verständigen Leuten mitgeteilt worden, daß die Wiesen
dort niemals dreimal gemäht worden seien. – „Die
Königliche Forst und Stadtforst grenzen an. So finden
Arbeiter sichere Brotstellen bei hohem Verdienst.“ Er
hätte nur gesagt: „sie finden Arbeitsgelegenheit“ oder
„stete" oder „gleichmäßige Arbeitsgelegenheit." – „Bei
ihrer Besichtigung bitte ich Sie, sich gleich mit einer
Kaufgabe von einigen Hundert Mark zu versehen, damit
bei Gefallen der Vertrag gleich abgeschlossen wird." Er
glaube, daß ein Grundstücksvermittler keine geschicktere
Aufforderung als diese an die Leute im Lande ver-
schicken könne, und es erscheine ihm fraglich, ob man
nicht bei der „Eigenen Scholle" ganz besonders ein
Rücktrittsrecht einführen müsse, denn sie gebe die 100 ,
die sie als Anzahlung bekomme, nicht zurück.
Er sei der überzeugung, daß ein großer Teil der
Ansiedlungen der „Scholle“ in den genannten Kreisen noch
viel Unheil anrichten würden. ; ,
Sein Eindruck sei folgender. Die „Eigene Scholle
habe zu eilig angefangen und sei zu schnell vorgegangen.
Sie hätte sich vielleicht an die „Pommersche Ansiedlungs-
gesellschaft anlehnen können, von der er nur Gutes ge-
hört habe. Sie habe vor allem daran gekrankt, daß sie
nicht die erfahrenen Beamten gehabt habe, die dazu er-
forderlich seien. Dafür habe er im vorigen Jahre einen
Fall angeführt. Er spreche dem Minister seinen Dank
dafür. aus, daß er seinen Standpunkt schriftlich anerkannt
habe. Die Domäne Bernsee seian die „Eigene Scholle" ver-
kauft worden. Der Vertreter der „Eigenen Scholle" habe
bei der Übergabe der abziehenden Pächterfamilie ein
Mühlengrundsstück vonzirka250 Morgen dadurch abgerungen,
daß er das Inventar nur nehmen wollte, wenn das Privat-
eigentum gleichzeitig zu einem bestimmten Preise verkauft
werde. Der Pächter befand sich in einer Notlage, da er
das Inventar und Superinventar natürlich nicht von
einem Tage zum anderen verwerten konnte. Die „Eigene
Scholle“ hätte ihre Absichten vorher mitteilen müssen, jet
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