Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 A 
zunächst nicht vorgesehenen Verbesserung und 
Erweiterung zuzuschreiben.“ 
Nun sei die „Eigene Scholle" darauf hingewiesen 
worden, wie wenig gemacht worden sei. Eine weitere 
Prüfung sei herbeigeführt. Jetzt nach 3 Monaten habe 
sich die Scholle auf den Standpuntt gestellt, daß nach 
dem Vertrage die Stallscheune gar nicht in Betracht ge- 
zogen sei, und daß durch deren Bau die wefentlichen 
Mehrkosten über den Anschlag entstanden seien. Das 
bedeute die Existenz dieses Mannes, der dafür seine 
jahrelangen Ersparnisse opfern müsse. Die Scholle sei 
im Irrtum; denn aus der Klammer „(Wohnhaus und 
Stallscheune)‘ gehe unzweifelhaft hervor, daß die Stall- 
scheune bei dem Preise mit in Betracht gezogen sei. 
Absicht werfe er der Scholle nicht vor. Liege aber ein 
Versehen vor, so hätte die Scholle gleich sagen sollen : 
es liegt ein Versehen vor, wir müssen es auf irgendeine 
Weise ausgleichen. Rechtlich könne der Mann nichts 
machen, da er die erhöhte Forderung anerkannt habe. 
Die Werbetrommel werde, wie man sage, von der 
Eigenen Scholle zu arg gerührt. Es liege ihm eine 
Aufforderung vor für Schlanow, in der es heiße: 
„Der Acker ist in höchster Kultur, fast durchweg 
kleefähig, zum Teil auch luzernefähig." 
Er habe den Acker nicht bonitiert; aber auf seine An- 
fragen sei ihm gesagt worden, daß mehr als 800 Morgen 
kleefähiger Boden nicht vorhanden sei, und daß das 
andre sehr viel Sand sei. Er würde auch nicht gesagt 
haben: „Der Boden ist in höchster Kultur“, sondern 
vielleicht: „in guter Kultur“. –~ „Die Wiesen sind 
prima, zwei- und dreischnittig.“ Ihm sei von ruhigen, 
verständigen Leuten mitgeteilt worden, daß die Wiesen 
dort niemals dreimal gemäht worden seien. – „Die 
Königliche Forst und Stadtforst grenzen an. So finden 
Arbeiter sichere Brotstellen bei hohem Verdienst.“ Er 
hätte nur gesagt: „sie finden Arbeitsgelegenheit“ oder 
„stete" oder „gleichmäßige Arbeitsgelegenheit." – „Bei 
ihrer Besichtigung bitte ich Sie, sich gleich mit einer 
Kaufgabe von einigen Hundert Mark zu versehen, damit 
bei Gefallen der Vertrag gleich abgeschlossen wird." Er 
glaube, daß ein Grundstücksvermittler keine geschicktere 
Aufforderung als diese an die Leute im Lande ver- 
schicken könne, und es erscheine ihm fraglich, ob man 
nicht bei der „Eigenen Scholle" ganz besonders ein 
Rücktrittsrecht einführen müsse, denn sie gebe die 100 , 
die sie als Anzahlung bekomme, nicht zurück. 
Er sei der überzeugung, daß ein großer Teil der 
Ansiedlungen der „Scholle“ in den genannten Kreisen noch 
viel Unheil anrichten würden. ; , 
Sein Eindruck sei folgender. Die „Eigene Scholle 
habe zu eilig angefangen und sei zu schnell vorgegangen. 
Sie hätte sich vielleicht an die „Pommersche Ansiedlungs- 
gesellschaft anlehnen können, von der er nur Gutes ge- 
hört habe. Sie habe vor allem daran gekrankt, daß sie 
nicht die erfahrenen Beamten gehabt habe, die dazu er- 
forderlich seien. Dafür habe er im vorigen Jahre einen 
Fall angeführt. Er spreche dem Minister seinen Dank 
dafür. aus, daß er seinen Standpunkt schriftlich anerkannt 
habe. Die Domäne Bernsee seian die „Eigene Scholle" ver- 
kauft worden. Der Vertreter der „Eigenen Scholle" habe 
bei der Übergabe der abziehenden Pächterfamilie ein 
Mühlengrundsstück vonzirka250 Morgen dadurch abgerungen, 
daß er das Inventar nur nehmen wollte, wenn das Privat- 
eigentum gleichzeitig zu einem bestimmten Preise verkauft 
werde. Der Pächter befand sich in einer Notlage, da er 
das Inventar und Superinventar natürlich nicht von 
einem Tage zum anderen verwerten konnte. Die „Eigene 
Scholle“ hätte ihre Absichten vorher mitteilen müssen, jet 
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