Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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die Rechtsverbindlichkeit ^der Lohne im Zusammenhange mit einer 
einfachen, zweckmäßig ausgestatteten Rechtsprechung ein anstän 
diges Auskommen gesichert. 
Wie sehr die Praxis über allerhand Schwierigkeiten hintveg- 
steigt, und zwar Schwierigkeiten, die auch den Freunden der Lohn 
ämtersache ernst genug erscheinen mochten, zeigt der Umstand, mit 
wie großer Leichtigkeit sich die bezirksweise natürlich verschiedene 
Festsetzung der Lohnhöhe vollzog. In den Vorverhandlungen 
über die englischen und australischen Lohnämter spielte diese Frage 
eine große Rolle; in England umging man sie dadurch, daß man 
einheitliche Löhne für das ganze Königreich festsetzte. War aber 
eine solche Lösung in dem so viel größeren Deutschland mit seinen 
unendlich mannigfaltigeren Verhältnissen, dem Nebeneinander städ 
tischer und ländlicher Heimarbeit, den Verschiedenheiten der Löhne 
und Lebensführung in Ost und West möglich? Daß die von 
grauer Theorie nicht angekränkelten Heeresbehörden und Berufs- 
Verbände diese Frage überhaupt kaum als Problem empfanden, 
zeigt, tvie viel Bedenklichkeiten sich bei unbefangenein Eintreten 
in die Sache als nichtige Scheingründe erweisen. 
Der grundsätzliche Widerstand gegen die staatliche Lohnregelung 
als einen „ersten Schritt in den sozialistischen Zukunftsstaat" hat 
in einer Zeit, wo sich der Sozialismus auf weiten Gebieten als 
Lebensprinzip erweist, wenig innere Kraft mehr — von dieser 
Seite aus wird man der Forderung der staatlichen Lohnrcgelung 
nicht mehr beikommen können. Das Leben ist über abstrakte Lehr 
sätze hinweggegangen. Es ist dem Heimarbeitsproblem sehr gut 
bekommen, daß neue, unvoreingenommene Behörden und Persön 
lichkeiten sich mit ihm befaßt haben, die ohne Ballast von 
Traditionen und Bedenklichkeiten, aber mit klarem gesundem Men 
schenverstand und — warmem Herzen die Sache anpackten. 
Da es sich bei den Heeresaufträgen um Arbeiten handelt, die 
an einen festen Abnehmer zu festen Preisen geliefert werden, sind 
die hier gegebenen Bedingungen nicht ohne weiteres auf die fiir bert 
freien Markt arbeitenden Hausindustrien zu übertragen. Die 
volkswirtschaftliche Möglichkeit einer Lohnregelung auf 
diesem Gebiet kann man deshalb nicht aus den hier gemachten
	        
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