Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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die  Rechtsverbindlichkeit  ^der  Lohne  im  Zusammenhange  mit  einer
einfachen,  zweckmäßig  ausgestatteten  Rechtsprechung  ein  anständiges ­
  Auskommen  gesichert.
Wie  sehr  die  Praxis  über  allerhand  Schwierigkeiten  hintvegsteigt,
  und  zwar  Schwierigkeiten,  die  auch  den  Freunden  der  Lohnämtersache ­
  ernst  genug  erscheinen  mochten,  zeigt  der  Umstand,  mit
wie  großer  Leichtigkeit  sich  die  bezirksweise  natürlich  verschiedene
Festsetzung  der  Lohnhöhe  vollzog.  In  den  Vorverhandlungen
über  die  englischen  und  australischen  Lohnämter  spielte  diese  Frage
eine  große  Rolle;  in  England  umging  man  sie  dadurch,  daß  man
einheitliche  Löhne  für  das  ganze  Königreich  festsetzte.  War  aber
eine  solche  Lösung  in  dem  so  viel  größeren  Deutschland  mit  seinen
unendlich  mannigfaltigeren  Verhältnissen,  dem  Nebeneinander  städtischer ­
  und  ländlicher  Heimarbeit,  den  Verschiedenheiten  der  Löhne
und  Lebensführung  in  Ost  und  West  möglich?  Daß  die  von
grauer  Theorie  nicht  angekränkelten  Heeresbehörden  und  Berufs-Verbände
  diese  Frage  überhaupt  kaum  als  Problem  empfanden,
zeigt,  tvie  viel  Bedenklichkeiten  sich  bei  unbefangenein  Eintreten
in  die  Sache  als  nichtige  Scheingründe  erweisen.
Der  grundsätzliche  Widerstand  gegen  die  staatliche  Lohnregelung
als  einen  „ersten  Schritt  in  den  sozialistischen  Zukunftsstaat"  hat
in  einer  Zeit,  wo  sich  der  Sozialismus  auf  weiten  Gebieten  als
Lebensprinzip  erweist,  wenig  innere  Kraft  mehr  —  von  dieser
Seite  aus  wird  man  der  Forderung  der  staatlichen  Lohnrcgelung
nicht  mehr  beikommen  können.  Das  Leben  ist  über  abstrakte  Lehrsätze ­
  hinweggegangen.  Es  ist  dem  Heimarbeitsproblem  sehr  gut
bekommen,  daß  neue,  unvoreingenommene  Behörden  und  Persönlichkeiten ­
  sich  mit  ihm  befaßt  haben,  die  ohne  Ballast  von
Traditionen  und  Bedenklichkeiten,  aber  mit  klarem  gesundem  Menschenverstand ­
  und  —  warmem  Herzen  die  Sache  anpackten.
Da  es  sich  bei  den  Heeresaufträgen  um  Arbeiten  handelt,  die
an  einen  festen  Abnehmer  zu  festen  Preisen  geliefert  werden,  sind
die  hier  gegebenen  Bedingungen  nicht  ohne  weiteres  auf  die  fiir  bert
freien  Markt  arbeitenden  Hausindustrien  zu  übertragen.  Die
volkswirtschaftliche  Möglichkeit  einer  Lohnregelung  auf
diesem  Gebiet  kann  man  deshalb  nicht  aus  den  hier  gemachten
            
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