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industrieverbandes — ein Merkblatt für Hausarbeiter hemusgegeben,
das in großer Zahl von den Behörden, Gewerbeinspektionen,
Arbeiten und Frauenvereinen usw. verbreitet
tvurde. Durch zahlreiche kürzere und längere Artikel und Notizen
wurde unter Benutzung der Tages-, Arbeiter- und Fachpresse fiir
Aufklärung und die Erörterung schwebender Tagesfragen gesorgt.
Bei der Durchführung des Hausarbeitgesetzes und der Reichsversicherungsordnung
stellten sich alsbald so erhebliche Schwierigkeiten,
Mängel und Lücken der Gesetzgebung heraus, daß die Ausknnftsstelle
sich genötigt sah, das Schwergewicht ihrer Tätigkeit
auf dieses Gebiet zu verlegen. In einer Reihe von Eingaben an
maßgebende Behörden trat sie für einen durchgreifenden Hansarbeiterschutz
und zweckmäßige Ausführungsverordnungen ein und
vereinigte die interessierten Arbeiterorganisationen und sozialpolitischen
Vereine zu gemeinsamem Vorgehen. So trat, nachdem sich
die Verhältnisse nach Einführung der Reichsversicherungsordnung
als unhaltbar erwiesen, aus den Kreisen der Versicherungsämter,
Krankenkassen und Versicherten der Wunsch an die Auskünftsstelle
fiir Heimarbeitreform heran, sie möchte !den neutralen Boden für
eine Konferenz von Sachverständigen abgeben, die sich mit der
Klärung grundsätzlicher Frager: und der Erleichterung der Durchführung
der Reichsversicherungsordnung beschäftige,: sollte. Diese
Konferenz farrd am 20. Juni rmter Beteiligung des Reichsarnts des
Innern, des Reichsversicherungsamts, mehrerer burtdesstaatlicher
Regierungen, Oberversichernngs- und Versicherungsämter, der
Krankenkassenverbände und Arbeiterorganisationen soivie des
Bureaus für Sozialpolitik in Berlin statt und bildete eine wertvolle
Unterlage für die spätere Bearbeitung dieser Frage.
Weitere, das Hcmsarbeitgesetz und andere Heimarbeiterfragen
betreffende Konferenzen fanden im August 1916 und Februar 1916
statt (vergl. Seite 41).
Nahm die Anskunftsstelle in dieser Weise zu den großen schwebender:
Problemen Stellung, so befaßte sie sich nicht minder rnit
Einzelfragen. Sie trat in rnehrfachei: Eingaben an Versicherungsämter,
Gemeinden und Krankenkassen fiir die Schaffung zweck-