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Beleuchtung usw. Je nach Auffassung ergeben sich sehr erhebliche
Verschiedenheiten der Leistungen an die Kassen.
7. Die größten Härten brachte aber die Berechnung des
Krankengeldes. Diese war nach § 482 so geregelt, daß sich
die Höhe des Krankengeldes nach dem Betrage der eingezahlten Auf
traggeberzuschüsse richtete. Dabei verhielt sich das Krankengeld
zum gesetzlichen Krankengeld lvie der Betrag der im letzten Geschäfts
jahr dem Hausgewerbtreibenden gutgeschriebenen Zuschüsse zu dem
aller Beiträge, die der Hausgewerbtreibende für diese Zeit gezahlt
hatte. Höhere als die satzungsmäßigen Leistungen wurden nicht
gewährt. Waren also die Zuschüsse ebenso hoch oder höher als die
Beiträge, so wurde das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt; betrugen
sie nur die Hälfte >der Beiträge, so kan: nur die Hälfte des Kranken
geldes zur Auszahlung. Da die Beiträge 2 Prozent der Ortslöhne,
die Zuschüsse 2 Prozent des wirklich gezahlten Entgelts betrugen,
die Ortslöhne aber säst immer hoch über dem wirklichen Verdienst
standen, erreichte das Krankengeld nur selten den vollen Betrag.
So verdienten von 214 Hausgewerbtreibenden einer Frankfurter
Fabrik nur 34 iiber die Hälfte, nur 19 über drei Viertel des Orts
lohns; im Durchschnitt ging in Frankfurt der Arbeitsverdienst der
weiblichen Hausgewerbtreibenden nicht über 50 Prozent des Orts
lohns hinaus. Aehuliche Verhältnisse wiesen andere Krankenkassen
auf. Wie sich die Dinge in der Praxis gestalteten, zeigt die Abrech
nung einiger Kassen. So betrugen in Nördlingen in der Zeit vom
1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse 260 M., die Bei
träge 418 M. Der Gesamtheit der Hausgewerbtreibenden sind
also hier in Durchführung der RVO. noch nicht zwei Drittel des
ihnen gesetzlich zustehenden Krankengeldes zugeflossen! In Pots
dam wurden vom 1. April bis 4. August an Beiträgen 877 M.
vereinnahmt, an Zuschüssen vom 1. Januar bis 4. August nur
960 M. Nimmt man an, daß für das erste Vierteljahr 1914 etwa
die gleiche Summe an Beiträgen wie fiir das 2. Vierteljahr ein
gelaufen ist, so ergibt sich hier ebenfalls ein überaus ungünstiges
Verhältnis von Beiträgen und Zuschüssen. Dagegen betrugen in
Bonn in lder Zeit vom 1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse