Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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Beleuchtung usw. Je nach Auffassung ergeben sich sehr erhebliche 
Verschiedenheiten der Leistungen an die Kassen. 
7. Die größten Härten brachte aber die Berechnung des 
Krankengeldes. Diese war nach § 482 so geregelt, daß sich 
die Höhe des Krankengeldes nach dem Betrage der eingezahlten Auf 
traggeberzuschüsse richtete. Dabei verhielt sich das Krankengeld 
zum gesetzlichen Krankengeld lvie der Betrag der im letzten Geschäfts 
jahr dem Hausgewerbtreibenden gutgeschriebenen Zuschüsse zu dem 
aller Beiträge, die der Hausgewerbtreibende für diese Zeit gezahlt 
hatte. Höhere als die satzungsmäßigen Leistungen wurden nicht 
gewährt. Waren also die Zuschüsse ebenso hoch oder höher als die 
Beiträge, so wurde das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt; betrugen 
sie nur die Hälfte >der Beiträge, so kan: nur die Hälfte des Kranken 
geldes zur Auszahlung. Da die Beiträge 2 Prozent der Ortslöhne, 
die Zuschüsse 2 Prozent des wirklich gezahlten Entgelts betrugen, 
die Ortslöhne aber säst immer hoch über dem wirklichen Verdienst 
standen, erreichte das Krankengeld nur selten den vollen Betrag. 
So verdienten von 214 Hausgewerbtreibenden einer Frankfurter 
Fabrik nur 34 iiber die Hälfte, nur 19 über drei Viertel des Orts 
lohns; im Durchschnitt ging in Frankfurt der Arbeitsverdienst der 
weiblichen Hausgewerbtreibenden nicht über 50 Prozent des Orts 
lohns hinaus. Aehuliche Verhältnisse wiesen andere Krankenkassen 
auf. Wie sich die Dinge in der Praxis gestalteten, zeigt die Abrech 
nung einiger Kassen. So betrugen in Nördlingen in der Zeit vom 
1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse 260 M., die Bei 
träge 418 M. Der Gesamtheit der Hausgewerbtreibenden sind 
also hier in Durchführung der RVO. noch nicht zwei Drittel des 
ihnen gesetzlich zustehenden Krankengeldes zugeflossen! In Pots 
dam wurden vom 1. April bis 4. August an Beiträgen 877 M. 
vereinnahmt, an Zuschüssen vom 1. Januar bis 4. August nur 
960 M. Nimmt man an, daß für das erste Vierteljahr 1914 etwa 
die gleiche Summe an Beiträgen wie fiir das 2. Vierteljahr ein 
gelaufen ist, so ergibt sich hier ebenfalls ein überaus ungünstiges 
Verhältnis von Beiträgen und Zuschüssen. Dagegen betrugen in 
Bonn in lder Zeit vom 1. Januar bis 4. August 1914 die Zuschüsse
	        
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