Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Denkschrift  der  Militärfattler  heißt  es,  daß  der  Hauptübelstand  im
Gewerbe  die  wechselnde  Arbeitsgelegenheit  sei.  Kurze  Perioden
nrit  genügender  Arbeitsgelegenheit  werden  von  längeren  Zeiträumen ­
  abgelöst,  in  denen  die  Arbeit  fast  vollständig  stockt.  Infolgedessen ­
  gibt  die  Militärsattlerei  nicht  regelmäßig  einem  bestimmten ­
  Kreis  von  Arbeitern  Beschäftigung.  Augenblicklich  werden ­
  vielleicht  Tausende  von  Arbeitern  beschäftigt,  während  einige
Monate  nachher  nur  ebenso  viele  Hunderte  Arbeit  finden.  Die
Sattler  haben  auf  Abhilfe  gesonnen  und  unternommen,  sich  gegen
die  Heimarbeit  und  gegen  die  Zwischenmeister  zu  wehren;  anfangs ­
  ohne  Erfolg.  Die  Bittgesuche  an  die  Behörden  fanden  zunächst
  keine  Beachtung.  Man  wollte  den  Unternehmern,  welche
infolge  .der  Heimarbeit  die  Löhne  zu  drücken  in  der  Lage  waren,
Vorschriften,  wie  sie  ihre  Betriebe  zn  gestalten  haben,  nicht
machen.  Den  ersten  Schritt  zur  Besserung  bildete  der  Tarifvertrag
stir  die  Berliner  Militärsattler/)  durch  welchen  der  Militärsattlerstreik
  im  Jahre  1900  beendet  wurde.  Dieser  Vertrag,  welcher  nur
bis  zum  1.  Januar  1902  dauerte,  enthält  die  Vorschrift,  daß  zwar
die  .Heimarbeit  beizubehalten  sei,  doch  müsse  das  Zwischenmeistersystem
  beseitigt  werden.  Alsdann  hatten  die  Sattler  eine  Denkschrift ­
  ausgearbeitet,  die  am  24.  Dezember  1902  allen  Behörden
zugesandt  worden  ist.  In  dieser  Schrift  werden  die  Schäden  der
Heimarbeit  und  der  Kampf  gegen  dieselben  eindringlichst  geschildert.
Es  wird  ausgeführt,  häufig  komme  es  vor,  daß  in  den  Fabriken
nur  einige  Zuschneider  beschäftigt  werden.  Die  ganze  Fertigstellung
der  Arbeit  erfolge  fast  ausnahmslos  in  den  engen  Wohnungen  der
Arbeiter.  Der  Unternehmer  spare  hierdurch;  der  Arbeiter  aber
habe  nur  Nachteile.  Zunächst  sei  er  genötigt,  den  schon  beschränkten
Raum  feiner  Wohnung  noch  zu  Arbeitszwecken  zu  benutzen.  Das
Arbeitsmaterial  komme  in  nächste  und  ständige  Berührung  der
Wohnungsinsasfen.  Dadurch  könne  einmal  der  Gesundheitszustand ­
  der  Familienmitglieder  ungünstig  beeinflußt  werden.  Außerdem ­
  wäre  es  möglich,  daß  in  der  Familie  etwa  vorhandene  Krank-0

  Siche  das  Gewerbegericht  Berlin,  S.  346  unter  Nr.  6.
            
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