Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Syllabus.  Bald  nachher  wurde  bekannt,  daß  im  allgemeinen
Konzil  in  Rom  die  päpstliche  Unfehlbarkeit  in  Sachen  der
Glaubens-  und  der  Sittenlehre  verkündet  werde.  Die  Kölnischen
Blätter  vertraten  zunächst  klar  und  entschieden  den  kirchlichen
Standpunkt.  Dann  aber  fand  auch  der  unter  den  deutschen
Katholiken  sich  bemerkbar  machende  Widerstand  hier  und  da
versteckt  Eingang.  Dieses  Widerstreben,  von  Keusch  und
Stumpf  ausgehend  und  von  Fridolin  Hoffmann  zugelassen  und
unterstützt,  nahm  immer  schärfere  Formen  an,  so  daß  Erzbischof ­
  Paulus  Melchers  Bachem  gegenüber  im  Oktober  1867  seine
Mißbilligung  der  Haltung  der  Kölnischen  Blätter  zum  Ausdruck
brachte,  nachdem  kurz  vorher  die  (erste)  Fuldaer  Bischofskonferenz ­
  ihre  Bedenken  dagegen  erhoben  hatte.  Der  Erzbischof
und  später  auch  Bischof  v.  Ketteier  in  Mainz  rügten  besonders
die  Haltung  Reuschs  in  der  Frage  der  deutschen  Wissenschaft
(„Richtung  Döllinger“)  und  die  unangemessene  Kritik  erzbischöflicher ­
  Erlasse.  Der  Einwirkung  des  Subregens  Prof.  Heuser  war
es  zu  verdanken,  daß  der  Erzbischof  fernerhin  nicht  mehr  in  der
Zeitung  angegriffen  wurde.
So  dankbar  nun  auch  Josef  Bachem  für  die  gesamte  ihn
außerordentlich  verpflichtende  Tätigkeit  Reuschs  bei  der  Zeitung
und  in  seinem  Verlag  auch  war,  vertieften  sich  die  Gegensätze
beider  in  vielen  grundsätzlichen  Fragen  immer  mehr.  Vergebens
suchte  August  Reichensperger  gewissermaßen  ein  Schiedsrichteramt ­
  auszuüben.  Schon  im  Jahre  1868  hatte  sich  der  Verleger ­
  gezwungen  gesehen,  gegen  Hoffmanns  Willen  Stumpf  um
Einstellung  der  Wochenschau  zu  ersuchen,  mit  deren  Bearbeitung
er  Dr.  A.  J.  Krebs  für  die  innere  deutsche  Politik  und  Dr.
J-Bumüller  für  Süddeutschland,  Oesterreich  und  das  Ausland
betraute.  Eine  Kündigung  von  seiten  Hoffmanns  und  ihre  Zurücknahme ­
  führte  zu  einem  Vertrag,  gemäß  welchem  der  Verleger
für  die  Aufnahme  von  kirchenpolitischen  Artikeln  sich  ein  Einspruchsrecht ­
  vorbehielt.  Die  Stellung  des  Verlegers  Keusch
gegenüber  wurde  immer  schwieriger.  Im  September  1868  schrieb
Bachem  an  Keusch:  „Wie  ich  Euer  Hochwürden  schon  einmal.
Ich  glaube  zur  Zeit  des  Syllabus  sagte,  wenn  es  auch  der
schwerste  Tag  meines  Lebens  sein  würde,  wenn  Sie  den  Köln.
Blättern  Ihre  Mitwirkung  entzögen,  so  darf  ich  doch  nicht  gegen
m eine  Ueberzeugung  handeln.  Sie  wollen  in  dieser  Erklärung
keine  Ueberhebung  finden.  Es  ist  doch  Thatsache,  daß  diejenigen
            
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