Abiturientenprüfung in Kempen am Rhein zuerst in Bonn neuere Sprachen,
dann Rechtswissenschaft. Der Vater hatte nur unter der Bedingung darin
eingewilligt, daß er sich nach Ablegung der ersten rechtswissenschaft
lichen Prüfung auf eigene Füße stellen werde. Schon ehe er das „Aus
kultatorexamen“ bestanden hatte, war er in Bonn an den „Kölnischen
Blättern“ gelegentlicher Mitarbeiter gewesen. Als nun Josef Bachem ihn
an seine Zeitung berief, folgte er in Erfüllung des seinem Vater gegebenen
Versprechens dem Rufe. Seine Schriftleitungstätigkeit hielt ihn von
weiteren Studien nicht ab und als er sich 1873 der Assessorprüfung
unterzog, bestand er sie mit Auszeichnung.
Es zeigte sich bald, daß Josef Bachem mit der Erwerbung dieser
jungen Kraft zu Ende 1869 den rechten Mann gefunden hatte. Julius
Bachem war nicht nur ein geborener Tagesschriftsteller, sondern
auch ein zur politischen Führung berufener Mann. „Gleich in der
ersten Zeit meiner journalistischen Tätigkeit,“ sagt er in seinen
»Erinnerungen eines alten Publizisten und Politikers“ (Bachem,
Köln 1913, S. 32), „fiel mir eine Aufgabe zu, welche die Hauptaufgabe
meines öffentlichen Wirkens geworden und geblieben ist: die
Propagierung des Zentrumsgedankens und die Vertretung der
Zentrumspolitik. Publizistisch habe ich an der Wiege der Zen
trumsfraktionen gestanden und die Fraktionen zeitlebens auf
ihren Wegen in den Parlamenten begleitet. Insbesondere wurden
von mir schon im Jahre 1871 in einer Reihe von Artikeln in
der Kölnischen Volkszeitung eingehender die Gesichtspunkte ent
wickelt, welche für die Bildung des Reichstags-Zentrums maß
gebend waren.“
Hatte Josef Bachem mit der Gewinnung dieses hervorragenden
Mannes einen glücklichen Griff getan, so war er weniger
zufrieden mit Dr. Paul Majunke, der von Februar bis Septem
ber 1870 in der Schriftleitung tätig war. Als 28jähriger Kaplan in
Breslau hatte er mit einigen Flugschriften die Aufmerksamkeit
auf sich gelenkt; eine von ihnen; „Die confessionslose Volks
schule vor dem Richterstuhle der Vernunft, der Geschichte und
des Gesetzes“ war im Jahre vorher im Bachemschen Verlag
erschienen. So gut auch die Grundsätze waren, die er verfocht,
so wenig gefiel manchem die Art, mit der er es tat. In einem
gegen Döllinger gerichteten Artikel hatte Majunke auch die
allgemeine Wendung von den „hochmütigen deutschen Profes
soren“ gebraucht. Josef Bachem wollte sie beseitigt wissen. Als
Majunke darauf bestand, kam es zu Auseinandersetzungen,
deren Schluß die Kündigung von seiten des Verlegers war.