Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

33  (S.  48)  Bis  in  die  letzten  Tage  vor  dem  1.  Oktober  war  das  Erscheinen
der  Rheinischen  Volkshalle  zweifelhaft  gewesen;  denn  im  September ­
  war  auch  in  Köln,  nachdem  man  noch  am  14.  bis  16.  August  unter
Anwesenheit  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  IV.  und  des  Reichsverwesers
Erzherzog  Johann  das  großartige  Fest  der  sechsten  Jahrhundertfeier  der
Grundsteinlegung  zum  Dome  feierlichst  begangen  hatte,  die  Revolution
ausgebrochen.  Am  25.  September  war  es  zwischen  Volk,  dem  auch  die
Bürgerwehr  teilweise  beigestanden  hatte,  und  Militär  bei  Barrikaden  zu
gelinden  Zusammenstößen  gekommen.  Am  nächsten  Tage  verhängte  der
neu  ernannte  Regierungspräsident  von  Möller  den  Belagerungszustand ­
  über  die  Stadt  und  verbot  das  Weitererscheinen  der  vier
demokratischen  Blätter:  der  „Neuen  Rheinischen  Zeitung“,  des  „Wächters
am  Rhein“,  der  „Zeitung  des  Arbeitervereins“  und  der  „Neuen  Kölnischen
Zeitung“.  Da  diese  Zeitungen  den  Versuch  machten,  unter  anderen  Titeln
wiederzuerstehen,  untersagte  der  Festungskommandant  unterm  29.  September ­
  dasErscheinen  aller  politischen  Blätter  mit  Ausnahme  derKölnischen
Zeitung  und  des  Fremdenblatts.  Geeignete  Vorstellungen  erreichten  dann
in  elfter  Stunde  noch  die  Erlaubnis  für  die  „Rheinische  Volkshalle“,  das
Licht  der  Welt  zu  erblicken.
3 *  (S.  49)  Müller  hatte  schon  ein  ziemlich  bewegtes  Leben  hinter  sich.  Mit
27  Jahren  war  er  zum  Landrat  des  Kreises  Euskirchen  gewählt,  aber
zweimal  von  der  Regierung  nicht  bestätigt  worden,  worauf  er  1833  dem
preußischen  Staatsdienst  entsagte.  Zur  Verteidigung  des  Erzbischofs
Clemens  August  im  Kölner  Kirchenstreit  schrieb  er  1837  ohne  Namensnennung ­
  eine  Darstellung,  1838  ebenfalls  namenlos  die  „Beiträge  zur
Beleuchtung  der  Kölnischen  Kirchen-Angelegenheit“  unter  dem  Titel
„Clementina“,  1841  als  „H.  M.“  eine  Erwiderung  auf  die  Schrift  „Personen
und  Zustände  (Michelis-Binterim-Droste)“  unter  dem  Titel  „Die  Kölnische
Kirche  im  Mai  1841“.  1838  war  er  nach  Bayern  geflohen  und  hatte  1840
eine  rechtswissenschaftliche  Professur  an  der  Hochschule  in  Würzburg
erlangt.  Viel  Aufsehen  hatten  seine  1839  ohne  Angabe  des  Druckers  und
Verfassers  erschienenen  politischen  Lieder;  „Kölner  Lieder,  gedichtet  am
Rhein  nach  der  Gefangennahme  des  Erzbischofes“  und  „Kölnische  Orgellieder“ ­
  gemacht.
36  (S.50)  Der  damals  im  50.  Lebensjahre  stehende  geistvolle  Journalist  Franz
von  Florencourt  hatte  Rechts-  und  Staatswissenschaft  studiert  und
war,  obgleich  Protestant,  sowohl  im  Kölner  Kirchenstreit  als  auch  in
dem  aus  Anlaß  der  Ausstellung  des  hl.  Rockes  in  Trier  im  Jahre  1844
entstandenen  Rongestreit  auf  die  Seite  der  Katholiken  getreten.  Seine
beiden  Schwäger  waren  der  preußische  Minister  von  Westphalen  und
—  Karl  Marx!
36  (S.  51)  Heinrich  Reusch,  1825  in  Brilon  i.  Westf.  als  Sohn  eines  Amtsschreibers ­
  geboren,  studierte  Theologie  in  Bonn,  Tübingen  und  München
            
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